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ArbG Ludwigshafen, 14.10.2003 - 6 Ca 1179/03 |
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Verfahrensgang
- ArbG Ludwigshafen, 14.10.2003 - 6 Ca 1179/03
- LAG Rheinland-Pfalz, 06.04.2004 - 5 Sa 2048/03
- BAG, 20.04.2005 - 4 AZR 292/04
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 06.04.2004 - 5 Sa 2048/03
Gleichstellungsabrede
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des ArbG Ludwigshafen - Auswärtige Kammern Landau - vom 14.10.2003 - 6 Ca 1179/03 - wird mit der Maßgabe auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen, dass festgestellt wird, dass auf das Arbeitsverhältnis der Parteien die einschlägigen Bestimmungen der §§ 2 ff. des Vergütungstarifvertrages Nr. 35 (vom 31.01.2003) zum BAT für den Bereich der kommunalen Arbeitgeberverbände (VkA) Anwendung finden.Zur näheren Darstellung (insbesondere) des (erstinstanzlichen) Sach- und Streitstandes im Übrigen wird gemäß § 69 Abs. 2 ArbGG Bezug genommen auf den Tatbestand des Urteils des Arbeitsgerichts vom 14.10.2003 - 6 Ca 1179/03 - (dort S. 2 ff. = Bl. 111 ff. d.A.).
Gegen das ihr am 19.11.2003 zugestellte Urteil vom 14.10.2003 - 6 Ca 1179/03 - hat die Beklagte am 28.11.2003 - mit Schriftsatz vom 27.11.2003 - Berufung eingelegt und diese am 19.02.2004 - innerhalb verlängerter Berufungsbegründungsfrist (s. dazu den Verlängerungsbeschluss vom 16.01.2004, Bl. 177 d.A.) - begründet.
das Urteil des ArbG Ludwigshafen - Auswärtige Kammern Landau - vom 14.10.2003 - 6 Ca 1179/03 - abzuändern und die Klage abzuweisen.