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Rechtsprechung
   LAG Baden-Württemberg, 22.11.1999 - 6 Ca 17/99   

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https://dejure.org/1999,6854
LAG Baden-Württemberg, 22.11.1999 - 6 Ca 17/99 (https://dejure.org/1999,6854)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22.11.1999 - 6 Ca 17/99 (https://dejure.org/1999,6854)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. November 1999 - 6 Ca 17/99 (https://dejure.org/1999,6854)
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Volltextveröffentlichung

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    Kündigung: außerordentliche Kündigung unkündbarer Arbeitnehmer - dringende betriebliche Erfordernisse - Umstrukturierungsmaßnahmen - Unternehmerentscheidung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 05.02.1998 - 2 AZR 227/97

    Außerordentliche Kündigung wegen Wegfalls der Beschäftigungsmöglichkeit bei

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 22.11.1999 - 6 Ca 17/99
    Soweit die Berufung zum anderen geltend macht, der Personalrat sei auch über die gesteigerten Anforderungen nach der Rechtsprechung des BAG - offensichtlich nimmt der Kläger damit Bezug auf BAG, Urteil v. 05. Februar 1998 - 2 AZR 227/97, BAGE 88, 10 = AP Nr. 143 zu § 626 BGB und Urteil v. 17. September 1998 - 2 AZR 419/97, AP Nr. 148 zu § 626 BGB - zur Zumutbarkeit einer Weiterbeschäftigung "Unkündbarer" mit dem Gebot einer Umsetzung/Versetzung, Schaffung eines neuen Arbeitsplatzes oder Freimachens eines geeigneten Arbeitsplatzes zu informieren gewesen, wird verkannt, dass es einerseits nicht Aufgabe des Arbeitgebers ist, das Vertretungsorgan über die höchstrichterliche Rechtsprechung zu unterrichten, und es andererseits ohne Belang für die Ordnungsmäßigkeit der Beteiligung des Vertretungsorgans ist, ob der Arbeitgeber den Kündigungssachverhalt rechtlich zutreffend gewürdigt hat und ob die mitgeteilten Kündigungsgründe geeignet sind, die Kündigung objektiv zu rechtfertigen (vgl. BAG, Urteil v. 31. März 1993 - 2 AZR 492/92, AP Nr. 32 zu § 626 BGB Ausschlussfrist).

    Wie das BAG (vgl. Urteil v. 05. Februar 1998, a. a. O.) erkannt hat, sind die Vorschriften über die Mitwirkung des Personalrats bei ordentlichen Kündigungen zur Vermeidung eines Wertungswiderspruchs entsprechend anzuwenden, wenn einem tariflich unkündbaren Arbeitnehmer außerordentlich mit Auslauffrist gekündigt werden soll.

    Für seine Auffassung, entgegen der Rechtsprechung des BAG (vgl. Urteil v. 05. Februar 1998, a. a. O.) sei vorliegend die Ausschlussfrist des § 626 Abs. 2 BGB zu beachten gewesen, die mit dem Gemeinderatsbeschluss am 19. Oktober 1998 zu laufen begonnen habe, führt der Kläger keinerlei Gesichtspunkte an.

  • BAG, 17.09.1998 - 2 AZR 419/97

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung gegenüber tariflich "unkündbarem"

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 22.11.1999 - 6 Ca 17/99
    Soweit die Berufung zum anderen geltend macht, der Personalrat sei auch über die gesteigerten Anforderungen nach der Rechtsprechung des BAG - offensichtlich nimmt der Kläger damit Bezug auf BAG, Urteil v. 05. Februar 1998 - 2 AZR 227/97, BAGE 88, 10 = AP Nr. 143 zu § 626 BGB und Urteil v. 17. September 1998 - 2 AZR 419/97, AP Nr. 148 zu § 626 BGB - zur Zumutbarkeit einer Weiterbeschäftigung "Unkündbarer" mit dem Gebot einer Umsetzung/Versetzung, Schaffung eines neuen Arbeitsplatzes oder Freimachens eines geeigneten Arbeitsplatzes zu informieren gewesen, wird verkannt, dass es einerseits nicht Aufgabe des Arbeitgebers ist, das Vertretungsorgan über die höchstrichterliche Rechtsprechung zu unterrichten, und es andererseits ohne Belang für die Ordnungsmäßigkeit der Beteiligung des Vertretungsorgans ist, ob der Arbeitgeber den Kündigungssachverhalt rechtlich zutreffend gewürdigt hat und ob die mitgeteilten Kündigungsgründe geeignet sind, die Kündigung objektiv zu rechtfertigen (vgl. BAG, Urteil v. 31. März 1993 - 2 AZR 492/92, AP Nr. 32 zu § 626 BGB Ausschlussfrist).

    Da sich das Vorbringen des Klägers hinsichtlich einer Weiterbeschäftigungsmöglichkeit darin erschöpft, er könne auf seinem Arbeitsplatz als Musikschullehrer weiterbeschäftigt werden, der jedoch auf Grund der unternehmerischen Entscheidung weggefallen ist, hat er nur den Kündigungsgrund in Abrede gestellt, jedoch keine anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit geltend gemacht, so dass die beklagte Stadt nicht gehalten war, ihr Vorbringen entsprechend zu substanziieren (vgl. BAG, Urteil v. 17. September 1998, a. a. O.).

  • BAG, 29.03.1990 - 2 AZR 369/89

    Grenzen der Versetzungspflicht und der sozialen Auswahl

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 22.11.1999 - 6 Ca 17/99
    Zwar ist der Arbeitgeber im Rahmen des § 1 Abs. 2 Satz 1 ArbGG zu einer Weiterbeschäftigung auf einem anderen freien vergleichbaren (gleichwertigen) Arbeitsplatz oder einem freien Arbeitsplatz zu geänderten (schlechteren) Arbeitsbedingungen verpflichtet (vgl. BAG, Urteil v. 27. September 1984 - 2 AZR 62/83, BAGE 47, 26 = AP Nr. 8 zu § 2 KSchG 1969), jedoch liegt in der Mitteilung der Tatsachen für ein dringendes betriebliches Erfordernis, dass ursächlich für den Wegfall des Arbeitsplatzes ist, die Verneinung der Weiterbeschäftigungsmöglichkeit (vgl. BAG, Urteil v. 29. März 1990 - 2 AZR 369/89, BAGE 65, 61 = AP Nr. 50 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; Urteil v. 26. Januar 1995 - 2 AZR 649/94, AP Nr. 33 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung).

    Beruft sich der gekündigte Arbeitnehmer im Kündigungsschutzprozess auf eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit, so stellt der nunmehr erforderliche Vortrag des Arbeitgebers hierzu eine Konkretisierung und kein Nachschieben von Kündigungsgründen dar (vgl. BAG, Urteil v. 29. März 1990, a. a. O.).

  • BAG, 29.08.1991 - 2 AZR 59/91

    Anhörung des Betriebsrates bei einem "unkündbaren" Arbeitnehmer

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 22.11.1999 - 6 Ca 17/99
    Darüber hinaus sind die dem Arbeitgeber bekannten persönlichen Daten des zu kündigenden Arbeitnehmers wie Alter, Eintrittsdatum, Arbeitsplatz/-bereich, Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen sowie die Voraussetzungen für das Eingreifen eines besonderen Kündigungsschutzes, die Kündigungsart, ggf. auch der Kündigungstermin und die Kündigungsfrist mitzuteilen (vgl. BAG, Urteil v. 29. August 1991 - 2 AZR 59/91, AP Nr. 58 zu § 102 BetrVG 1972; ausführlich: Bitter, NZA Beilage 3/1991 S. 16 ff.).
  • BAG, 16.03.1994 - 8 AZR 97/93

    Kündigungsschutzklage nach § 4 KSchG und allgemeiner Feststellungsantrag

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 22.11.1999 - 6 Ca 17/99
    Obwohl bereits in der Kammersitzung des Arbeitsgerichts klargestellt worden ist, bei dem auf die Feststellung des Fortbestandes des Arbeitsverhältnisses über die Auslauffrist hinaus abzielenden Teil des Antrages handle es sich nur um einen sog. Annex (vgl. BAG, Urteil v. 16. März 1994 - 8 AZR 97/93, BAGE 76, 148 = AP Nr. 29 zu § 4 KSchG 1969), - das Arbeitsgericht hat deshalb in seinen Tatbestand nur einen Antrag nach § 4 KSchG aufgenommen - und in der Berufungsbegründungsschrift darüber hinaus ausdrücklich ausgeführt worden ist, weitere Kündigungen seien ihm gegenüber nicht ausgesprochen worden, ist in der Berufungsverhandlung die alte Antragsfassung zur Entscheidung gestellt worden.
  • BAG, 26.09.1996 - 2 AZR 200/96

    Betriebsbedingte Kündigung zur Besetzung des Arbeitsplatzes eines Kapitäns durch

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 22.11.1999 - 6 Ca 17/99
    Auch wenn der Arbeitgeber die bisher von seinen Arbeitnehmern verrichteten Aufgaben nur noch zu den Bedingungen einer selbstständigen Tätigkeit freien Mitarbeitern übertragen will, ist dies als eine die Kündigung der Arbeitnehmer bedingende unternehmerische Organisationsentscheidung hinzunehmen, weil die Arbeitsplätze als solche wegfallen (vgl. BAG, Urteil v. 26. September 1996 - 2 AZR 200/96, BAGE 84, 209 = AP Nr. 80 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).
  • BAG, 09.05.1996 - 2 AZR 438/95

    Betriebsbedingte Kündigung wegen Umstellung der Vertriebsart

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 22.11.1999 - 6 Ca 17/99
    Ebenso wie bei privatwirtschaftlich organisierten Einheiten die Umgestaltung des Vertriebssystems der Art, dass die Vertriebsmitarbeiter statt in einem Arbeitsverhältnis im Rahmen eines freien AZR 438/95, BAGE 83, 127 = AP Nr. 79 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung) bzw. die bislang von angestellten Außendienstmitarbeitern wahrgenommenen Aufgaben auf freie Handelsvertreter übertragen werden sollen (vgl. BAG, Urteil v. 08. Juni 1999 - 1 AZR 831/98, EzA § 111 BetrVG 1972 Nr. 37, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt), stellt der Entschluss eines öffentlichen Arbeitgebers, die angestellten Musikschullehrer zu entlassen, um seine bisherigen Aktivitäten auf diesem Gebiet künftig nur mit freien Mitarbeitern zu verfolgen, eine Unternehmerentscheidung dar (vgl. LAG Köln, Urteil v. 28. Juni 1996 - 11 (2) Sa 296/96, LAGE § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 40).
  • BAG, 08.06.1999 - 1 AZR 831/98

    Interessenausgleich in Kleinbetrieben

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 22.11.1999 - 6 Ca 17/99
    Ebenso wie bei privatwirtschaftlich organisierten Einheiten die Umgestaltung des Vertriebssystems der Art, dass die Vertriebsmitarbeiter statt in einem Arbeitsverhältnis im Rahmen eines freien AZR 438/95, BAGE 83, 127 = AP Nr. 79 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung) bzw. die bislang von angestellten Außendienstmitarbeitern wahrgenommenen Aufgaben auf freie Handelsvertreter übertragen werden sollen (vgl. BAG, Urteil v. 08. Juni 1999 - 1 AZR 831/98, EzA § 111 BetrVG 1972 Nr. 37, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt), stellt der Entschluss eines öffentlichen Arbeitgebers, die angestellten Musikschullehrer zu entlassen, um seine bisherigen Aktivitäten auf diesem Gebiet künftig nur mit freien Mitarbeitern zu verfolgen, eine Unternehmerentscheidung dar (vgl. LAG Köln, Urteil v. 28. Juni 1996 - 11 (2) Sa 296/96, LAGE § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 40).
  • BAG, 24.03.1983 - 2 AZR 21/82

    Punktsystem und Leistungsunterschiede bei Sozialauswahl

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 22.11.1999 - 6 Ca 17/99
    Dafür trägt der Kläger die Darlegungs- und Beweislast (vgl. BAG, Urteil v. 24. März 1983 - 2 AZR 21/82, BAGE 41, 151 = AP Nr. 12 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).
  • BAG, 31.03.1993 - 2 AZR 492/92

    Beginn der Ausschlußfrist; tätliche Auseinandersetzung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 22.11.1999 - 6 Ca 17/99
    Soweit die Berufung zum anderen geltend macht, der Personalrat sei auch über die gesteigerten Anforderungen nach der Rechtsprechung des BAG - offensichtlich nimmt der Kläger damit Bezug auf BAG, Urteil v. 05. Februar 1998 - 2 AZR 227/97, BAGE 88, 10 = AP Nr. 143 zu § 626 BGB und Urteil v. 17. September 1998 - 2 AZR 419/97, AP Nr. 148 zu § 626 BGB - zur Zumutbarkeit einer Weiterbeschäftigung "Unkündbarer" mit dem Gebot einer Umsetzung/Versetzung, Schaffung eines neuen Arbeitsplatzes oder Freimachens eines geeigneten Arbeitsplatzes zu informieren gewesen, wird verkannt, dass es einerseits nicht Aufgabe des Arbeitgebers ist, das Vertretungsorgan über die höchstrichterliche Rechtsprechung zu unterrichten, und es andererseits ohne Belang für die Ordnungsmäßigkeit der Beteiligung des Vertretungsorgans ist, ob der Arbeitgeber den Kündigungssachverhalt rechtlich zutreffend gewürdigt hat und ob die mitgeteilten Kündigungsgründe geeignet sind, die Kündigung objektiv zu rechtfertigen (vgl. BAG, Urteil v. 31. März 1993 - 2 AZR 492/92, AP Nr. 32 zu § 626 BGB Ausschlussfrist).
  • BAG, 23.06.1994 - 2 AZR 617/93

    Kündigung in der Probezeit wegen Homosexualität

  • BAG, 26.01.1995 - 2 AZR 649/94

    Verhaltensbedingte Kündigung

  • BAG, 27.09.1984 - 2 AZR 62/83

    Vorrang der Änderungskündigung vor Beendigungskündigung

  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 456/98

    Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung - Tarifliche

  • BAG, 11.07.1991 - 2 AZR 119/91

    Anhörung des Betriebsrats vor Kündigung

  • BAG, 30.04.1987 - 2 AZR 184/86

    Betriebsbedingte Kündigung

  • BAG, 12.03.1986 - 7 AZR 20/83

    Rechtswirksamkeit einer während der Probezeit ausgesprochenen ordentlichen

  • BAG, 29.09.1955 - 2 AZR 43/54

    Arbeitsverhältnis: Keine Anwendbarkeit des KSchG auf mit einer Besatzungsmacht

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Rechtsprechung
   ArbG Heilbronn, 26.03.1999 - 6 Ca 17/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,16688
ArbG Heilbronn, 26.03.1999 - 6 Ca 17/99 (https://dejure.org/1999,16688)
ArbG Heilbronn, Entscheidung vom 26.03.1999 - 6 Ca 17/99 (https://dejure.org/1999,16688)
ArbG Heilbronn, Entscheidung vom 26. März 1999 - 6 Ca 17/99 (https://dejure.org/1999,16688)
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Wird zitiert von ... (3)

  • LAG Niedersachsen, 27.04.2001 - 16 Sa 2125/00

    Möglichkeit der Kündigung mit Ausfallfrist eines unkündbaren Angestellten

    Letzteres wird für den Bereich der privaten Wirtschaft hergeleitet aus dem Grundsatz der Berufsfreiheit ( Art. 12 GG ) sowie der Eigentumsgarantie des Art. 14 GG , für den Bereich des öffentlichen Dienstes aus einem unzulässigen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung eines demokratisch gewählten Gremiums, das über den Wefall von Arbeitsplätzen durch Schließung einer Einrichtung entscheiden kann, was verfassungsrechtlich ebenfalls abgesichert ist (vgl. hierzu Urteile des BAG vom 17.05.1984, 2 AZR 161/83 , in AP Nr. 3 zu § 55 BAT; vom 18.04.1986, 7 AZR 114/85 , in NZA 87, 94/95; vom 31.01.1996, 2 AZR 158/95 , in NZA 96, 581 bis 585; vom 05.02.1998, 2 AZR 227/97, in NZA 98, 771 bis 775; vom 17.09.1998, 2 AZR 419/987, in NZA 99, 258 bis 262 sowie Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 14.09.1995, 2 SA 114/95; Urteil des LAG Potsdam vom 28.01.1997, 8 SA 815/96, in MedR 97, 368 bis 370; LAG Hamburg vom 10.11.1999, 8 Sa 74/99; Urteil des LAG Baden-Württemberg vom 22.11.1999, 15 Sa 69/99, in EZ BAT § 54 BAT, Unkündbare Angestellte, Nr. 10 sowie Urteil des Arbeitsgerichts Heilbronn vom 31.01.1996, 2 AZR 158/95, in NZA 96, 581 bis 585; vom 05.02.1998, 2 AZR 227/97 , in NZA 98, 771 bis 775; vom 17.09.1998, 2 AZR 419/987, in NZA 99, 258 bis 262 sowie Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 14.09.1995, 2 SA 114/95; Urteil des LAG Potsdam vom 28.01.1997, 8 SA 815/96, in MedR 97, 368 bis 370; LAG Hamburg vom 10.11.1999, 8 Sa 74/99 ; Urteil des LAG Baden-Württemberg vom 22.11.1999, 15 Sa 69/99 , in EZ BAT § 54 BAT, Unkündbare Angestellte, Nr. 10 sowie Urteil des Arbeitsgerichts Heilbronn vom 26.03.1999, 6 Ca 17/99).
  • LAG Köln, 26.04.2002 - 4 Sa 975/01

    Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung

    Zu Unrecht beruft sich die beklagte S auf die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 22.11.1999 - 15 Sa 69/99 -, welche - soweit das hier relevant ist - auf die Entscheidung des Arbeitsgerichts Heilbronn vom 26.03.1999 - 6 Ca 17/99 - (Blatt 167 ff. d. A.) Bezug nimmt.
  • LAG Baden-Württemberg, 22.11.1999 - 15 Sa 69/99

    Betriebsbedingte Kündigung, Austausch von Arbeitnehmern durch freie Mitarbeiter

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Heilbronn vom 26. März 1999 - Az: 6 Ca 17/99 - wird auf Kosten des Berufungsführers als unbegründet zurückgewiesen.
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Rechtsprechung
   ArbG Heilbronn, 11.07.2000 - 6 Ca 17/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,28220
ArbG Heilbronn, 11.07.2000 - 6 Ca 17/99 (https://dejure.org/2000,28220)
ArbG Heilbronn, Entscheidung vom 11.07.2000 - 6 Ca 17/99 (https://dejure.org/2000,28220)
ArbG Heilbronn, Entscheidung vom 11. Juli 2000 - 6 Ca 17/99 (https://dejure.org/2000,28220)
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Wird zitiert von ...

  • LAG Baden-Württemberg, 15.09.2000 - 1 Ta 58/00

    Erstattungsfähigkeit der Kosten des Rechtsanwalts im Falle einer

    Auf die sofortige Beschwerde der Beteiligten Ziff. 1 wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Heilbronn vom 11.07.2000 - 6 Ca 17/99 - aufgehoben.
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