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   ArbG Gießen, 07.09.2011 - 6 Ca 198/11   

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ArbG Gießen, 07.09.2011 - 6 Ca 198/11 (https://dejure.org/2011,50535)
ArbG Gießen, Entscheidung vom 07.09.2011 - 6 Ca 198/11 (https://dejure.org/2011,50535)
ArbG Gießen, Entscheidung vom 07. September 2011 - 6 Ca 198/11 (https://dejure.org/2011,50535)
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Wird zitiert von ...

  • LAG Hessen, 20.03.2012 - 19 Sa 1460/11

    Befristung wegen geplanter Übernahme eines Auszubildenden bzw. eines Studierenden

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts E vom 07.09.2011 - 6 Ca 198/11 - wird zurückgewiesen.

    Das Arbeitsgericht Gießen hat die Klage durch Urteil vom 7. September 2011 - 6 Ca 198/11 - abgewiesen.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Geißen vom 7. September 2011 - 6 Ca 198/11 - abzuändern und 1. festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht aufgrund der am 13. Dezember 2010 vereinbarten Befristung zum 31. August 2011 geendet hat; 2. die Beklagte zu verurteilen, die Klägerin über den 31. August 2011 hinaus zu den bisherigen Bedingungen bis zum rechtskräftigen Abschluss des Rechtsstreits weiter zu beschäftigen.

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