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ArbG Gießen, 07.09.2011 - 6 Ca 198/11 |
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Verfahrensgang
- ArbG Gießen, 07.09.2011 - 6 Ca 198/11
- LAG Hessen, 20.03.2012 - 19 Sa 1460/11
Wird zitiert von ...
- LAG Hessen, 20.03.2012 - 19 Sa 1460/11
Befristung wegen geplanter Übernahme eines Auszubildenden bzw. eines Studierenden
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts E vom 07.09.2011 - 6 Ca 198/11 - wird zurückgewiesen.Das Arbeitsgericht Gießen hat die Klage durch Urteil vom 7. September 2011 - 6 Ca 198/11 - abgewiesen.
das Urteil des Arbeitsgerichts Geißen vom 7. September 2011 - 6 Ca 198/11 - abzuändern und 1. festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht aufgrund der am 13. Dezember 2010 vereinbarten Befristung zum 31. August 2011 geendet hat; 2. die Beklagte zu verurteilen, die Klägerin über den 31. August 2011 hinaus zu den bisherigen Bedingungen bis zum rechtskräftigen Abschluss des Rechtsstreits weiter zu beschäftigen.