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ArbG Kaiserslautern, 24.07.2003 - 6 Ca 230/03 |
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Verfahrensgang
- ArbG Kaiserslautern, 24.07.2003 - 6 Ca 230/03
- LAG Rheinland-Pfalz, 20.02.2004 - 8 Sa 1413/03
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 20.02.2004 - 8 Sa 1413/03
Umfang der Offenbarungspflicht des Arbeitgebers bei Aufhebungsvereinbarung …
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern - Auswärtige Kammern Pirmasens - vom 24.07.2003 - 6 Ca 230/03 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.Zur weiteren Darstellung des erstinstanzlichen Sach- und Streitstandes im Übrigen wird gemäß § 540 Abs. 1 ZPO Bezug genommen auf den Tatbestand des Urteils des Arbeitsgerichts Kaiserslautern - Auswärtige Kammern Pirmasens - vom 24.07.2003 - 6 Ca 230/03 - (Bl. 38 - 40 d. A.).
unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Kaiserslautern - Auswärtige Kammern Pirmasens - vom 24.07.2003 - (6 Ca 230/03) wird die Beklagte verurteilt, an den Kläger eine Abfindung gemäß § 9, 10 KSchG in Höhe von 10.000,-- EUR abzüglich gezahlter 1.276,-- EUR zu zahlen.