Weitere Entscheidung unten: ArbG Mainz, 18.11.2008

Rechtsprechung
   ArbG Mainz, 23.08.2007 - 6 Ca 268/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,38415
ArbG Mainz, 23.08.2007 - 6 Ca 268/07 (https://dejure.org/2007,38415)
ArbG Mainz, Entscheidung vom 23.08.2007 - 6 Ca 268/07 (https://dejure.org/2007,38415)
ArbG Mainz, Entscheidung vom 23. August 2007 - 6 Ca 268/07 (https://dejure.org/2007,38415)
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Wird zitiert von ... (2)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.08.2008 - 7 Sa 76/08

    Beendigung des Arbeitsverhältnis durch außerordentliche Kündigung des

    Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - vom 23.08.2007, Az. 6 Ca 268/07 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Tenor des angefochtenen Urteils lautet: 1. Das Versäumnisurteil vom 20.03.2007 wird mit der Maßgabe aufrechterhalten, dass festgestellt wird, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die mit Schriftsatz des Herrn Rechtsanwalts X. vom 13.02.2007 ausgesprochene Kündigung nicht fristlos, sondern zum 31.03.2007 aufgelöst worden ist.

    unter Abänderung des am 23.08.2007 verkündeten Urteils des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - Az. 6 Ca 268/07 die Klage abzuweisen.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.08.2009 - 7 Sa 133/09

    Einzelfallentscheidung: Beweiswürdigung und Nichteinhaltung der

    Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - vom 23.08.2007, Az.: 6 Ca 268/07 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Tenor des angefochtenen Urteils lautet: 1. Das Versäumnisurteil vom 20.03.2007 wird mit der Maßgabe aufrechterhalten, dass festgestellt wird, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die mit Schriftsatz des Herrn Rechtsanwalts B vom 13.02.2007 ausgesprochene Kündigung nicht fristlos, sondern zum 31.03.2007 aufgelöst worden ist.

    unter Abänderung des 23.08.2007 verkündeten Urteils des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - Az: 6 Ca 268/07 - die Klage abzuweisen.

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Rechtsprechung
   ArbG Mainz, 18.11.2008 - 6 Ca 268/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,53786
ArbG Mainz, 18.11.2008 - 6 Ca 268/07 (https://dejure.org/2008,53786)
ArbG Mainz, Entscheidung vom 18.11.2008 - 6 Ca 268/07 (https://dejure.org/2008,53786)
ArbG Mainz, Entscheidung vom 18. November 2008 - 6 Ca 268/07 (https://dejure.org/2008,53786)
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Wird zitiert von ...

  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.07.2009 - 7 Ta 155/09

    Kostenfestsetzung nach aufgehobener Kostengrundentscheidung

    Auf die sofortige Beschwerde des Beklagten wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - vom 18.11.2008, Az: 6 Ca 268/07 (7 Sa 76/08) abgeändert und der Kostenfestsetzungsantrag des Klägers vom 22.10.2008 zurückgewiesen.
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