Rechtsprechung
ArbG Mainz, 23.08.2007 - 6 Ca 268/07 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,38415) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Rheinland-Pfalz, 20.08.2008 - 7 Sa 76/08
Beendigung des Arbeitsverhältnis durch außerordentliche Kündigung des …
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - vom 23.08.2007, Az. 6 Ca 268/07 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Tenor des angefochtenen Urteils lautet: 1. Das Versäumnisurteil vom 20.03.2007 wird mit der Maßgabe aufrechterhalten, dass festgestellt wird, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die mit Schriftsatz des Herrn Rechtsanwalts X. vom 13.02.2007 ausgesprochene Kündigung nicht fristlos, sondern zum 31.03.2007 aufgelöst worden ist.unter Abänderung des am 23.08.2007 verkündeten Urteils des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - Az. 6 Ca 268/07 die Klage abzuweisen.
- LAG Rheinland-Pfalz, 26.08.2009 - 7 Sa 133/09
Einzelfallentscheidung: Beweiswürdigung und Nichteinhaltung der …
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - vom 23.08.2007, Az.: 6 Ca 268/07 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Tenor des angefochtenen Urteils lautet: 1. Das Versäumnisurteil vom 20.03.2007 wird mit der Maßgabe aufrechterhalten, dass festgestellt wird, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die mit Schriftsatz des Herrn Rechtsanwalts B vom 13.02.2007 ausgesprochene Kündigung nicht fristlos, sondern zum 31.03.2007 aufgelöst worden ist.unter Abänderung des 23.08.2007 verkündeten Urteils des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - Az: 6 Ca 268/07 - die Klage abzuweisen.
Rechtsprechung
ArbG Mainz, 18.11.2008 - 6 Ca 268/07 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,53786) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 22.07.2009 - 7 Ta 155/09
Kostenfestsetzung nach aufgehobener Kostengrundentscheidung
Auf die sofortige Beschwerde des Beklagten wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - vom 18.11.2008, Az: 6 Ca 268/07 (7 Sa 76/08) abgeändert und der Kostenfestsetzungsantrag des Klägers vom 22.10.2008 zurückgewiesen.