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   ArbG Koblenz, 29.09.2003 - 6 Ca 2716/01   

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https://dejure.org/2003,54337
ArbG Koblenz, 29.09.2003 - 6 Ca 2716/01 (https://dejure.org/2003,54337)
ArbG Koblenz, Entscheidung vom 29.09.2003 - 6 Ca 2716/01 (https://dejure.org/2003,54337)
ArbG Koblenz, Entscheidung vom 29. September 2003 - 6 Ca 2716/01 (https://dejure.org/2003,54337)
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Wird zitiert von ...

  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.02.2004 - 5 Ta 32/04

    Aufhebung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei Unterbleiben von Erklärungen

    Kammern Neuwied- vom 29.09.2003 - 6 Ca 2716/01 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

    Dem Kläger war für das erstinstanzliche Erkenntnisverfahren nach näherer Maßgabe des Beschlusses vom 12.07.2002 - 6 Ca 2716/01 - Prozesskostenhilfe unter Beiordnung seines Prozessbevollmächtigten Rechtsanwalt Z bewilligt worden.

    Mit dem Beschluss vom 29.09.2003 - 6 Ca 2716/01 - hob das Arbeitsgericht den Beschluss vom 12.07.2002 - 6 Ca 2716/01 - über die Bewilligung der Prozesskostenhilfe auf.

    Gegen den am 02.10.2003 zugestellten Beschluss vom 29.09.2003 - 6 Ca 2716/01 - legte der Kläger mit Schriftsatz vom 06.10.2003 am 07.10.2003 sofortige Beschwerde ein.

    Mit dem Beschluss vom 29.01.2004 - 6 Ca 2716/01 - half das Arbeitsgericht der sofortigen Beschwerde nicht ab und legte diese dem Landesarbeitsgericht zur Entscheidung vor.

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