Weitere Entscheidung unten: ArbG Düsseldorf, 31.07.2001

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   LAG Düsseldorf, 01.03.2002 - 18 (4) Sa 1269/01   

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LAG Düsseldorf, 01.03.2002 - 18 (4) Sa 1269/01 (https://dejure.org/2002,3842)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 01.03.2002 - 18 (4) Sa 1269/01 (https://dejure.org/2002,3842)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 01. März 2002 - 18 (4) Sa 1269/01 (https://dejure.org/2002,3842)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Teilzeitverlangen; Zur Ordnungsgemäßheit der Ablehnung eines solchen durch den Arbeitgeber

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 8 TzBfG
    Teilzeitverlangen; Zur Ordnungsgemäßheit der Ablehnung eines solchen durch den Arbeitgeber

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ordnungsgemäßheit der Ablehnung eines Teilzeitverlangens; Verlangen der Verringerung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit durch einen Arbeitnehmer mit flexibler Arbeitszeit; Zulässigkeit der Vorabablehnung eines Teilzeitverlangens

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Teilzeitarbeit eines in Vollzeit beschäftigten Verkehrsflugzeugführers aufgrund gesetzlicher Fiktion; Feststellungsinteresse; Rechtzeitiger wirksamer Antrag auf Verringerung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit und deren künftige Verteilung; Unzulässige ...

  • LAG Düsseldorf PDF

    § 8 TzBfG
    Teilzeitverlangen; Zur Ordnungsgemäßheit der Ablehnung eines solchen durch den Arbeitgeber

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TzBfG § 8
    Teilzeitverlangen; zur Ordnungsgemäßheit der Ablehnung eines solchen durch den Arbeitgeber

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    TzBfG § 8; BGB § 242; ZPO § 894
    Verringerung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit nach TzBfG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2002, 1541
  • DB 2002, 1222
  • NZA-RR 2002, 407
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.06.1997 - X ZR 73/95

    "Weichvorrichtung II"; Umfang des Patentschutzbegehrens

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 01.03.2002 - 18 (4) Sa 1269/01
    Wer ein Recht geltend machen will, darf sich zu seinem früheren Verhalten nicht in Widerspruch setzen (Vgl. BGH, Urteil vom 09.05.1960 - III ZR 32/59, BGHZ 18, 274.278 f.; BGH, Urteil vom 05.06.1997 - X ZR 73/95, NJW 1997, 3377, 3379).

    Widersprüchliches Verhalten ist dann rechtsmissbräuchlich, wenn dadurch für den anderen ein Vertrauenstatbestand geschaffen worden ist oder wenn andere Umstände die Rechtsausübung als treuwidrig erscheinen lasen (vgl. BGH, Urteil vom 05.06.1997 - X ZR 73/95, NJW 1997, 3377, 3380).

  • BGH, 09.05.1960 - III ZR 32/59

    Enteignungsrecht. Unanwendbarkeit der Bereicherungsvorschriften

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 01.03.2002 - 18 (4) Sa 1269/01
    Wer ein Recht geltend machen will, darf sich zu seinem früheren Verhalten nicht in Widerspruch setzen (Vgl. BGH, Urteil vom 09.05.1960 - III ZR 32/59, BGHZ 18, 274.278 f.; BGH, Urteil vom 05.06.1997 - X ZR 73/95, NJW 1997, 3377, 3379).
  • BAG, 05.12.1979 - 4 AZN 41/79

    Nichtzulassungsbeschwerde - Bezeichnung des Rechtsbegriffs - Falsche Anwendung -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 01.03.2002 - 18 (4) Sa 1269/01
    Eine grundsätzliche Bedeutung eines Rechtsstreits ist dann anzunehmen, wenn die Entscheidung des Rechtsstreits von einer klärungsfähigen und klärungsbedürftigen Rechtsfrage abhängt und diese Klärung entweder von allgemeiner Bedeutung für die Rechtsordnung ist oder wegen ihrer tatsächlichen Auswirkung die Interessen der Allgemeinheit oder eines größeren Teiles der Allgemeinheit berührt (vgl. BAG, Beschluss vom 05.12.1979 - 4 AZN 41/79, AP Nr. 1 zu § 72 a ArbGG 1979 - Grundsatz).
  • ArbG Düsseldorf, 31.07.2001 - 6 Ca 2817/01

    Anspruch auf Arbeitszeitverringerung; Teilweise Reduktion der Arbeitszeit auf

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 01.03.2002 - 18 (4) Sa 1269/01
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 31.07.2001 - 6 Ca 2817/01 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass festgestellt wird, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien sich in ein Teilzeitarbeitsverhältnis des Inhaltes geändert hat, dass der Kläger jeweils vom 01. Mai bis zum 31.07.
  • BAG, 16.12.2008 - 9 AZR 893/07

    Teilzeitanspruch und betriebliche Mitbestimmung

    Der Arbeitnehmer ist nicht auf das vertraglich vereinbarte Modell der Arbeitszeitverteilung beschränkt, sondern hat Anspruch auf Vertragsänderung (ebenso zB LAG Düsseldorf 1. März 2002 - 18 (4) Sa 1269/01 - zu B I 2 c der Gründe, LAGE TzBfG § 8 Nr. 5; Laux in Laux/Schlachter TzBfG § 8 Rn. 32; Meinel/Heyn/Herms TzBfG 3. Aufl. § 8 Rn. 41; Sievers TzBfG 2. Aufl. § 8 Rn. 23; Zwanziger in Kittner/Däubler/Zwanziger KSchR 7. Aufl. § 8 TzBfG Rn. 12; aA etwa LAG Düsseldorf 17. Mai 2006 - 12 Sa 175/06 - zu I 1 bis 4 der Gründe, LAGE TzBfG § 8 Nr. 17a; MünchKommBGB/Müller-Glöge 5. Aufl. Bd. 4 § 8 TzBfG Rn. 13; ErfK/Preis 9. Aufl. § 8 TzBfG Rn. 12; Rolfs TzBfG § 8 Rn. 20).
  • LAG Düsseldorf, 02.05.2002 - 5 Sa 216/02

    Teilzeitanspruch, Ablehnung durch den Arbeitgeber

    Steht demgegenüber nicht fest, dass eine Einigung zumindest nicht rechtzeitig vor Ablauf der Monatsfrist erreicht werden kann, verbieten es Sinn und Zweck der Regelungen in § 8 TzBfG dem Arbeitgeber, eine ablehnende Bescheidung des Teilzeitwunsches der Arbeitnehmerin zu artikulieren (so auch: LAG Düsseldorf, Urteil vom 01.03.2002 - 18 (4) Sa 1269/01 - noch nicht veröffentlicht).

    3.4.3 Fehlt es demgemäß an einer nach § 8 Abs. 3 TzBfG notwendigen Erörterung über die Teilzeitwünsche der Klägerin, so beruft sich die Klägerin hinsichtlich der Ablehnung der Beklagten mit Schreiben vom 05.12.2001 zu Recht auf eine unzulässige Rechtsausübung im Sinne des § 242 BGB (so auch: LAG Düsseldorf, Urteil vom 01.03.2002, a. a. O.).

  • LAG München, 08.05.2008 - 2 Sa 1140/07

    Teilzeitverlangen

    Gegen eine solche Einschränkung spricht auch der Zweck des TzBfG, Teilzeitarbeit zu fördern (ähnlich Laux, TzBfG Rn 34 zu § 8; LAG Düsseldorf vom 1.3.2002 - 18 (4) Sa 1269/01 - DB 2002, 1222).
  • LAG Hamm, 29.01.2020 - 6 Sa 1081/19

    Teilzeitanspruch, "Blockteilzeit"

    Da nach der gesetzlichen Konzeption grundsätzlich bis zur Grenze des Rechtsmissbrauchs jede Arbeitszeitregelung, die mit den betrieblichen Interessen konform geht, durchsetzbar ist, sind auch auf den ersten Blick "extrem anmutende" Arbeitszeitvorstellungen des Arbeitnehmers nicht von vornherein ausgeschlossen (sehr eingehend LAG Düsseldorf 1. März 2002 - 18 (4) Sa 1269/01).
  • LAG Düsseldorf, 25.08.2011 - 11 Sa 360/11

    Teilzeitbegehren einer Flugbegleiterin

    bb)Hieraus wird deutlich, dass das TzBfG darauf abzielt, den Arbeitnehmern größtmögliche Freiheit in der Gestaltung ihrer individuellen Arbeitszeit einzuräumen (LAG Düsseldorf 01.03.2002 - 18 (4) Sa 1269/01 - LAGE § 8 TzBfG Nr. 5).
  • LAG Baden-Württemberg, 04.11.2002 - 15 Sa 53/02

    Arbeitszeitverteilung bei Einigung über deren Verringerung

    Eine Ablehnung vor Abschluss von Erörterungen verstoße gegen den Grundsatz von Treu und Glauben mit der Folge, dass die Ablehnung unwirksam sei (so LAG Düsseldorf, Urteil vom 1. März 2002 - 18 (4) Sa 1269/01, LAGE § 8 TzBfG Nr. 5; Urteil vom 2. Mai 2002 - 5 Sa 216/02, LAGE § 8 TzBfG Nr. 8).
  • ArbG Frankfurt/Main, 24.03.2006 - 5 Ca 2267/05
    An dieser Feststellung hat die Klägerin ein rechtliches Interesse, da die Beklagte eine Änderung ernsthaft bestreitet (vgl. LAG Düsseldorf, Urteil vom 01. März 2002, Az: 18 (4) Sa 1269/01, NZA-RR 2002, S. 407 f.).
  • ArbG Marburg, 15.10.2003 - 1 Ca 322/03
    Hierbei ist ausreichend, dass er die nun gewünschte Arbeitszeit angibt, die bisher geltende Arbeitszeit muss nicht angegeben werden (Hanau, NZA 2001, 1170; LAG Düsseldorf, 1.3.2002, DB 2002, 1222).
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Rechtsprechung
   ArbG Düsseldorf, 31.07.2001 - 6 Ca 2817/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,17796
ArbG Düsseldorf, 31.07.2001 - 6 Ca 2817/01 (https://dejure.org/2001,17796)
ArbG Düsseldorf, Entscheidung vom 31.07.2001 - 6 Ca 2817/01 (https://dejure.org/2001,17796)
ArbG Düsseldorf, Entscheidung vom 31. Juli 2001 - 6 Ca 2817/01 (https://dejure.org/2001,17796)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Arbeitszeitverringerung; Teilweise Reduktion der Arbeitszeit auf Null; Zulässigkeit variabler Teilzeitmodelle; Rechtzeitige Geltendmachung des Verlangens; Erfordernis ordnungsgemäßer Ablehung; Einhaltung des Stufenverfahrens des Gesetzes; Eintritt der ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2001, 571
 
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Wird zitiert von ...

  • LAG Düsseldorf, 01.03.2002 - 18 (4) Sa 1269/01

    Teilzeitverlangen; Zur Ordnungsgemäßheit der Ablehnung eines solchen durch den

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 31.07.2001 - 6 Ca 2817/01 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass festgestellt wird, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien sich in ein Teilzeitarbeitsverhältnis des Inhaltes geändert hat, dass der Kläger jeweils vom 01. Mai bis zum 31.07.
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