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   ArbG Bielefeld, 25.04.2007 - 6 Ca 2886/06   

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https://dejure.org/2007,3433
ArbG Bielefeld, 25.04.2007 - 6 Ca 2886/06 (https://dejure.org/2007,3433)
ArbG Bielefeld, Entscheidung vom 25.04.2007 - 6 Ca 2886/06 (https://dejure.org/2007,3433)
ArbG Bielefeld, Entscheidung vom 25. April 2007 - 6 Ca 2886/06 (https://dejure.org/2007,3433)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Betriebsbedingte Kündigung, unterhaltsberechtigte Personen laut Lohnsteuerkarte, BR-Anhörung, Sozialauswahl, Altersgruppenbildung, Altersdiskriminierung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 1 Abs. 2, 3 KSchG §§ 95 Abs. 1, 102 Abs. 1 BetrVG §§ 2 Abs. 4, 7 Abs. 1,2 AGG
    Betriebsbedingte Kündigung, unterhaltsberechtigte Personen laut Lohnsteuerkarte, BR-Anhörung, Sozialauswahl, Altersgruppenbildung, Altersdiskriminierung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unwirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung wegen der Nichtberücksichtigung von Unterhaltsverpflichtungen des gekündigten Arbeitnehmers bei der Sozialauswahl; Anforderungen an eine inhaltlich und formal ordnungsgemäße Betriebsratsanhörung hinsichtlich der Sozialdaten ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2007, 1961
  • NZA-RR 2007, 466
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 09.11.2006 - 2 AZR 812/05

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl - Punktesystem

    Auszug aus ArbG Bielefeld, 25.04.2007 - 6 Ca 2886/06
    Da es jedoch an einer nach § 102 Abs. 1 S. 3 BetrVG entsprechenden Norm fehlt, ist hier ein Verstoß gegen das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates in Bezug auf die Anwendung eines nicht bestimmten Punktesystems nicht per se zur Unwirksamkeit der Kündigung (vgl. BAG, Urt. v. 09.11.2006, 2 AZR 812/05, Urt. v. 06.07.2006, 2 AZR 442/05).

    Dies gilt jedenfalls solange, als dass der Betriebsrat einen möglichen Unterlassungsanspruch bezüglich der Verwendung des nicht mitbestimmten Punktesystems nicht geltend macht (vgl. BAG, Urt. v. 09.11.2006, 2 AZR 812/05).

    Bei Verwendung eines Punktesystems war die Beklagte auch nicht mehr verpflichtet, eine abschließende Einzelfallabwägung vorzunehmen (vgl. BAG, Urt. v. 09.11.2006, 2 AZR 812/05).

  • BAG, 06.10.2005 - 2 AZR 316/04

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus ArbG Bielefeld, 25.04.2007 - 6 Ca 2886/06
    Eine aus Sicht des Arbeitgebers bewusst unrichtige oder unvollständige und damit irreführende Darstellung stellt dagegen keine ordnungsgemäße Anhörung dar (vgl. BAG, Urt. v. 06.10.2005, 2 AZR 316/04, AP Nr. 150 zu § 102 BetrVG 1972).
  • BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 461/03

    Anhörung des Betriebsrats zu einer ordentlichen Kündigung

    Auszug aus ArbG Bielefeld, 25.04.2007 - 6 Ca 2886/06
    Der Betriebsrat ist nämlich ordnungsgemäß angehört worden, wenn der Arbeitgeber den Betriebsrat sich aus seiner Sicht tragenden Küdigungsgründe mitgeteilt hat (vgl. ständige Rechtsprechung des BAG, Urt. vom 24.06.2004, 2 AZR 461/03, AP Nr. 22 zu § 620 BGB Kündigungserklärung m. w. N.).
  • BAG, 26.07.2005 - 1 ABR 29/04

    Sozialauswahl und Auswahlrichtlinie

    Auszug aus ArbG Bielefeld, 25.04.2007 - 6 Ca 2886/06
    Nach der neueren Rechtsprechung des BAG stellt zwar im Punkteschema für die soziale Auswahl auch dann eine nach § 95 Abs. 1 BetrVG mitbestimmungspflichtige Auswahlrichtlinie dar, wenn es der Arbeitgeber nicht generell auf alle künftigen, sondern nur auf konkret bevorstehende betriebsbedingte Kündigungen anwenden will (vgl. BAG, Beschluss vom 26.07.2005, 1 ABR 29/04, AP Nr. 43 zu § 95 BetrVG 1972).
  • BAG, 09.11.2006 - 2 AZR 509/05

    Wiedereinstellungsanspruch

    Auszug aus ArbG Bielefeld, 25.04.2007 - 6 Ca 2886/06
    Nach der Rechtsprechung des BAG ist die Frage einer ausgewogenen Altersstruktur als Unterfallgruppe der Personalstruktur im Sinne des § 1 Abs. 3 S. 2 KSchG anerkannt (vgl. u. a. BAG, Urt. v. 09.11.2006, 2 AZR 509/05).
  • BAG, 24.11.2005 - 2 AZR 514/04

    Krankheitsbedingte Kündigung - Weiterbeschäftigung auf freiem Arbeitsplatz

    Auszug aus ArbG Bielefeld, 25.04.2007 - 6 Ca 2886/06
    Der Arbeitgeber ist im Rahmen der Betriebsratsanhörung jedoch nicht verpflichtet, die Richtigkeit dokumentierter Daten zu überprüfen (vgl. BAG, Urt. v. 24.11.2005, 2 AZR 514/04, AP Nr. 43 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit).
  • BAG, 06.07.2006 - 2 AZR 520/05

    Interessenausgleich mit Namensliste - Form

    Auszug aus ArbG Bielefeld, 25.04.2007 - 6 Ca 2886/06
    Er kann deshalb mangels anderweitiger Kenntnisse auch von den Eintragungen in der Lohnsteuerkarte ausgehen, hat dies aber dann gegenüber dem Betriebsrat zu kennzeichnen (vgl. BAG, Urt. v. 06.07.2006, 2 AZR 520/05).
  • BAG, 01.07.1976 - 2 AZR 322/75

    Betriebsbedingte Kündigung - Rationalisierung - Schließung einer

    Auszug aus ArbG Bielefeld, 25.04.2007 - 6 Ca 2886/06
    Eine Kündigung ist aus innerbetrieblichen Gründen gerechtfertigt, wenn sich der Arbeitgeber im Unternehmensbereich zu einer organisatorischen Maßnahme entschließt, bei deren innerbetrieblicher Umsetzung das Bedürfnis für die Weiterbeschäftigung eines oder mehrerer Arbeitnehmer entfällt (vgl. BAGE 28, 131, 133).
  • BAG, 07.12.1978 - 2 AZR 155/77

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung - Innerbetriebliche Gründe -

    Auszug aus ArbG Bielefeld, 25.04.2007 - 6 Ca 2886/06
    Dagegen ist die Unternehmerentscheidung selbst nicht auf ihre sachliche Rechtfertigung oder ihre Zweckmäßigkeit zu überprüfen, sondern nur darauf, ob sie offenbar unvernünftig oder willkürlich ist (vgl. BAGE 31, 157, 162).
  • BAG, 06.07.2006 - 2 AZR 442/05

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl

    Auszug aus ArbG Bielefeld, 25.04.2007 - 6 Ca 2886/06
    Da es jedoch an einer nach § 102 Abs. 1 S. 3 BetrVG entsprechenden Norm fehlt, ist hier ein Verstoß gegen das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates in Bezug auf die Anwendung eines nicht bestimmten Punktesystems nicht per se zur Unwirksamkeit der Kündigung (vgl. BAG, Urt. v. 09.11.2006, 2 AZR 812/05, Urt. v. 06.07.2006, 2 AZR 442/05).
  • LAG Köln, 31.08.2007 - 11 Sa 558/07

    Anwendungsvoraussetzungen einer ablösenden ("verbessernden") tariflichen

    Abgesehen davon, dass diese Entscheidung nicht frei ist von durchgreifenden rechtlichen Bedenken (siehe dazu die Kritik u.a. von Bauer/Krieger, Verkehrte Welt: Gleichmäßige Verteilung von Kündigungen über alle Altersgruppen als unzulässige Altersdiskriminierung?, NZA 2007, 674 ff.; Thüsing, Europarechtswidrigkeit des § 2 Abs. 4 AGG - Altersgruppenbildung, BB 2007, 1506 ff.; Kothe, Altersgruppen als Mittel der Altersdiskriminierung?, jurisPR-ArbR 31/2007 Anm. 1; anders nunmehr auch ArbG Bielefeld, Urteil vom 25.04.2007 - 6 Ca 2886/06, BB 2007, 1961 ff., wonach die Bildung von Altersgruppen nicht gegen das Diskriminierungsverbot des § 7 Abs. 1 AGG verstößt und damit auch nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung gemäß § 7 Abs. 2 AGG führt, soweit der Arbeitgeber ein anerkennenswertes betriebliches Interesse daran haben kann, eine ausgewogene Altersstruktur im Betrieb zu haben und auch zu erhalten), beschränkt sie sich auf die Vereinbarkeit von Altersgruppenbildungen im Rahmen der bei betriebsbedingten Kündigungen durchzuführenden Sozialauswahl mit dem AGG und hat damit für die hier vorliegende Problematik der Wirksamkeit einer Altersgrenzenregelung als Anwendungsvoraussetzung für eine ablösende - günstigere - Versorgungsordnung keine Aussagekraft.
  • LAG Köln, 31.08.2007 - 11 Sa 995/07

    Anwendungsvoraussetzungen einer ablösenden ("verbessernden") tariflichen

    Abgesehen davon, dass diese Entscheidung nicht frei ist von durchgreifenden rechtlichen Bedenken (siehe dazu die Kritik u.a. von Bauer/Krieger, Verkehrte Welt: Gleichmäßige Verteilung von Kündigungen über alle Altersgruppen als unzulässige Altersdiskriminierung?, NZA 2007, 674 ff.; Thüsing, Europarechtswidrigkeit des § 2 Abs. 4 AGG - Altersgruppenbildung, BB 2007, 1506 ff.; Kothe, Altersgruppen als Mittel der Altersdiskriminierung?, jurisPR-ArbR 31/2007 Anm. 1; anders nunmehr auch ArbG Bielefeld, Urteil vom 25.04.2007 - 6 Ca 2886/06, BB 2007, 1961 ff., wonach die Bildung von Altersgruppen nicht gegen das Diskriminierungsverbot des § 7 Abs. 1 AGG verstößt und damit auch nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung gemäß § 7 Abs. 2 AGG führt, soweit der Arbeitgeber ein anerkennenswertes betriebliches Interesse daran haben kann, eine ausgewogene Altersstruktur im Betrieb zu haben und auch zu erhalten), beschränkt sie sich auf die Vereinbarkeit von Altersgruppenbildungen im Rahmen der bei betriebsbedingten Kündigungen durchzuführenden Sozialauswahl mit dem AGG und hat damit für die hier vorliegende Problematik der Wirksamkeit einer Altersgrenzenregelung als Anwendungsvoraussetzung für eine ablösende - günstigere - Versorgungsordnung keine Aussagekraft.
  • LAG Köln, 31.08.2007 - 11 Sa 557/07

    Anwendungsvoraussetzungen einer ablösenden ("verbessernden") tariflichen

    Abgesehen davon, dass diese Entscheidung nicht frei ist von durchgreifenden rechtlichen Bedenken (siehe dazu die Kritik u.a. von Bauer/Krieger, Verkehrte Welt: Gleichmäßige Verteilung von Kündigungen über alle Altersgruppen als unzulässige Altersdiskriminierung?, NZA 2007, 674 ff.; Thüsing, Europarechtswidrigkeit des § 2 Abs. 4 AGG - Altersgruppenbildung, BB 2007, 1506 ff.; Kothe, Altersgruppen als Mittel der Altersdiskriminierung?, jurisPR-ArbR 31/2007 Anm. 1; anders nunmehr auch ArbG Bielefeld, Urteil vom 25.04.2007 - 6 Ca 2886/06, BB 2007, 1961 ff., wonach die Bildung von Altersgruppen nicht gegen das Diskriminierungsverbot des § 7 Abs. 1 AGG verstößt und damit auch nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung gemäß § 7 Abs. 2 AGG führt, soweit der Arbeitgeber ein anerkennenswertes betriebliches Interesse daran haben kann, eine ausgewogene Altersstruktur im Betrieb zu haben und auch zu erhalten), beschränkt sie sich auf die Vereinbarkeit von Altersgruppenbildungen im Rahmen der bei betriebsbedingten Kündigungen durchzuführenden Sozialauswahl mit dem AGG und hat damit für die hier vorliegende Problematik der Wirksamkeit einer Altersgrenzenregelung als Anwendungsvoraussetzung für eine ablösende - günstigere - Versorgungsordnung keine Aussagekraft.
  • LAG Köln, 31.08.2007 - 11 Sa 254/07

    Anwendungsvoraussetzungen einer ablösenden ("verbessernden") tariflichen

    Abgesehen davon, dass diese Entscheidung nicht frei ist von durchgreifenden rechtlichen Bedenken (siehe dazu die Kritik u.a. von Bauer/Krieger, Verkehrte Welt: Gleichmäßige Verteilung von Kündigungen über alle Altersgruppen als unzulässige Altersdiskriminierung?, NZA 2007, 674 ff.; Thüsing, Europarechtswidrigkeit des § 2 Abs. 4 AGG - Altersgruppenbildung, BB 2007, 1506 ff.; Kothe, Altersgruppen als Mittel der Altersdiskriminierung?, jurisPR-ArbR 31/2007 Anm. 1; anders nunmehr auch ArbG Bielefeld, Urteil vom 25.04.2007 - 6 Ca 2886/06, BB 2007, 1961 ff., wonach die Bildung von Altersgruppen nicht gegen das Diskriminierungsverbot des § 7 Abs. 1 AGG verstößt und damit auch nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung gemäß § 7 Abs. 2 AGG führt, soweit der Arbeitgeber ein anerkennenswertes betriebliches Interesse daran haben kann, eine ausgewogene Altersstruktur im Betrieb zu haben und auch zu erhalten), beschränkt sie sich auf die Vereinbarkeit von Altersgruppenbildungen im Rahmen der bei betriebsbedingten Kündigungen durchzuführenden Sozialauswahl mit dem AGG und hat damit für die hier vorliegende Problematik der Wirksamkeit einer Altersgrenzenregelung als Anwendungsvoraussetzung für eine ablösende - günstigere - Versorgungsordnung keine Aussagekraft.
  • LAG Köln, 31.08.2007 - 11 Sa 568/07

    Anwendungsvoraussetzungen einer ablösenden ("verbessernden") tariflichen

    Abgesehen davon, dass diese Entscheidung nicht frei ist von durchgreifenden rechtlichen Bedenken (siehe dazu die Kritik u.a. von Bauer/Krieger, Verkehrte Welt: Gleichmäßige Verteilung von Kündigungen über alle Altersgruppen als unzulässige Altersdiskriminierung?, NZA 2007, 674 ff.; Thüsing, Europarechtswidrigkeit des § 2 Abs. 4 AGG - Altersgruppenbildung, BB 2007, 1506 ff.; Kothe, Altersgruppen als Mittel der Altersdiskriminierung?, jurisPR-ArbR 31/2007 Anm. 1; anders nunmehr auch ArbG Bielefeld, Urteil vom 25.04.2007 - 6 Ca 2886/06, BB 2007, 1961 ff., wonach die Bildung von Altersgruppen nicht gegen das Diskriminierungsverbot des § 7 Abs. 1 AGG verstößt und damit auch nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung gemäß § 7 Abs. 2 AGG führt, soweit der Arbeitgeber ein anerkennenswertes betriebliches Interesse daran haben kann, eine ausgewogene Altersstruktur im Betrieb zu haben und auch zu erhalten), beschränkt sie sich auf die Vereinbarkeit von Altersgruppenbildungen im Rahmen der bei betriebsbedingten Kündigungen durchzuführenden Sozialauswahl mit dem AGG und hat damit für die hier vorliegende Problematik der Wirksamkeit einer Altersgrenzenregelung als Anwendungsvoraussetzung für eine ablösende - günstigere - Versorgungsordnung keine Aussagekraft.
  • LAG Köln, 31.08.2007 - 11 Sa 561/07

    Anwendungsvoraussetzungen einer ablösenden ("verbessernden") tariflichen

    Abgesehen davon, dass diese Entscheidung nicht frei ist von durchgreifenden rechtlichen Bedenken (siehe dazu die Kritik u.a. von Bauer/Krieger, Verkehrte Welt: Gleichmäßige Verteilung von Kündigungen über alle Altersgruppen als unzulässige Altersdiskriminierung?, NZA 2007, 674 ff.; Thüsing, Europarechtswidrigkeit des § 2 Abs. 4 AGG - Altersgruppenbildung, BB 2007, 1506 ff.; Kothe, Altersgruppen als Mittel der Altersdiskriminierung?, jurisPR-ArbR 31/2007 Anm. 1; anders nunmehr auch ArbG Bielefeld, Urteil vom 25.04.2007 - 6 Ca 2886/06, BB 2007, 1961 ff., wonach die Bildung von Altersgruppen nicht gegen das Diskriminierungsverbot des § 7 Abs. 1 AGG verstößt und damit auch nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung gemäß § 7 Abs. 2 AGG führt, soweit der Arbeitgeber ein anerkennenswertes betriebliches Interesse daran haben kann, eine ausgewogene Altersstruktur im Betrieb zu haben und auch zu erhalten), beschränkt sie sich auf die Vereinbarkeit von Altersgruppenbildungen im Rahmen der bei betriebsbedingten Kündigungen durchzuführenden Sozialauswahl mit dem AGG und hat damit für die hier vorliegende Problematik der Wirksamkeit einer Altersgrenzenregelung als Anwendungsvoraussetzung für eine ablösende - günstigere - Versorgungsordnung keine Aussagekraft.
  • LAG Köln, 31.08.2007 - 11 Sa 304/07

    Anwendungsvoraussetzungen einer ablösenden ("verbessernden") tariflichen

    Abgesehen davon, dass diese Entscheidung nicht frei ist von durchgreifenden rechtlichen Bedenken (siehe dazu die Kritik u.a. von Bauer/Krieger, Verkehrte Welt: Gleichmäßige Verteilung von Kündigungen über alle Altersgruppen als unzulässige Altersdiskriminierung?, NZA 2007, 674 ff.; Thüsing, Europarechtswidrigkeit des § 2 Abs. 4 AGG - Altersgruppenbildung, BB 2007, 1506 ff.; Kothe, Altersgruppen als Mittel der Altersdiskriminierung?, jurisPR-ArbR 31/2007 Anm. 1; anders nunmehr auch ArbG Bielefeld, Urteil vom 25.04.2007 - 6 Ca 2886/06, BB 2007, 1961 ff., wonach die Bildung von Altersgruppen nicht gegen das Diskriminierungsverbot des § 7 Abs. 1 AGG verstößt und damit auch nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung gemäß § 7 Abs. 2 AGG führt, soweit der Arbeitgeber ein anerkennenswertes betriebliches Interesse daran haben kann, eine ausgewogene Altersstruktur im Betrieb zu haben und auch zu erhalten), beschränkt sie sich auf die Vereinbarkeit von Altersgruppenbildungen im Rahmen der bei betriebsbedingten Kündigungen durchzuführenden Sozialauswahl mit dem AGG und hat damit für die hier vorliegende Problematik der Wirksamkeit einer Altersgrenzenregelung als Anwendungsvoraussetzung für eine ablösende - günstigere - Versorgungsordnung keine Aussagekraft.
  • LAG Köln, 31.08.2007 - 11 Sa 567/07

    Anwendungsvoraussetzungen einer ablösenden ("verbessernden") tariflichen

    Abgesehen davon, dass diese Entscheidung nicht frei ist von durchgreifenden rechtlichen Bedenken (siehe dazu die Kritik u.a. von Bauer/Krieger, Verkehrte Welt: Gleichmäßige Verteilung von Kündigungen über alle Altersgruppen als unzulässige Altersdiskriminierung?, NZA 2007, 674 ff.; Thüsing, Europarechtswidrigkeit des § 2 Abs. 4 AGG - Altersgruppenbildung, BB 2007, 1506 ff.; Kothe, Altersgruppen als Mittel der Altersdiskriminierung?, jurisPR-ArbR 31/2007 Anm. 1; anders nunmehr auch ArbG Bielefeld, Urteil vom 25.04.2007 - 6 Ca 2886/06, BB 2007, 1961 ff., wonach die Bildung von Altersgruppen nicht gegen das Diskriminierungsverbot des § 7 Abs. 1 AGG verstößt und damit auch nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung gemäß § 7 Abs. 2 AGG führt, soweit der Arbeitgeber ein anerkennenswertes betriebliches Interesse daran haben kann, eine ausgewogene Altersstruktur im Betrieb zu haben und auch zu erhalten), beschränkt sie sich auf die Vereinbarkeit von Altersgruppenbildungen im Rahmen der bei betriebsbedingten Kündigungen durchzuführenden Sozialauswahl mit dem AGG und hat damit für die hier vorliegende Problematik der Wirksamkeit einer Altersgrenzenregelung als Anwendungsvoraussetzung für eine ablösende - günstigere - Versorgungsordnung keine Aussagekraft.
  • LAG Köln, 31.08.2007 - 11 Sa 559/07

    Anwendungsvoraussetzungen einer ablösenden ("verbessernden") tariflichen

    Abgesehen davon, dass diese Entscheidung nicht frei ist von durchgreifenden rechtlichen Bedenken (siehe dazu die Kritik u.a. von Bauer/Krieger, Verkehrte Welt: Gleichmäßige Verteilung von Kündigungen über alle Altersgruppen als unzulässige Altersdiskriminierung?, NZA 2007, 674 ff.; Thüsing, Europarechtswidrigkeit des § 2 Abs. 4 AGG - Altersgruppenbildung, BB 2007, 1506 ff.; Kothe, Altersgruppen als Mittel der Altersdiskriminierung?, jurisPR-ArbR 31/2007 Anm. 1; anders nunmehr auch ArbG Bielefeld, Urteil vom 25.04.2007 - 6 Ca 2886/06, BB 2007, 1961 ff., wonach die Bildung von Altersgruppen nicht gegen das Diskriminierungsverbot des § 7 Abs. 1 AGG verstößt und damit auch nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung gemäß § 7 Abs. 2 AGG führt, soweit der Arbeitgeber ein anerkennenswertes betriebliches Interesse daran haben kann, eine ausgewogene Altersstruktur im Betrieb zu haben und auch zu erhalten), beschränkt sie sich auf die Vereinbarkeit von Altersgruppenbildungen im Rahmen der bei betriebsbedingten Kündigungen durchzuführenden Sozialauswahl mit dem AGG und hat damit für die hier vorliegende Problematik der Wirksamkeit einer Altersgrenzenregelung als Anwendungsvoraussetzung für eine ablösende - günstigere - Versorgungsordnung keine Aussagekraft.
  • LAG Köln, 31.08.2007 - 11 Sa 560/07

    Anwendungsvoraussetzungen einer ablösenden ("verbessernden") tariflichen

    Abgesehen davon, dass diese Entscheidung nicht frei ist von durchgreifenden rechtlichen Bedenken (siehe dazu die Kritik u.a. von Bauer/Krieger, Verkehrte Welt: Gleichmäßige Verteilung von Kündigungen über alle Altersgruppen als unzulässige Altersdiskriminierung?, NZA 2007, 674 ff.; Thüsing, Europarechtswidrigkeit des § 2 Abs. 4 AGG - Altersgruppenbildung, BB 2007, 1506 ff.; Kothe, Altersgruppen als Mittel der Altersdiskriminierung?, jurisPR-ArbR 31/2007 Anm. 1; anders nunmehr auch ArbG Bielefeld, Urteil vom 25.04.2007 - 6 Ca 2886/06, BB 2007, 1961 ff., wonach die Bildung von Altersgruppen nicht gegen das Diskriminierungsverbot des § 7 Abs. 1 AGG verstößt und damit auch nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung gemäß § 7 Abs. 2 AGG führt, soweit der Arbeitgeber ein anerkennenswertes betriebliches Interesse daran haben kann, eine ausgewogene Altersstruktur im Betrieb zu haben und auch zu erhalten), beschränkt sie sich auf die Vereinbarkeit von Altersgruppenbildungen im Rahmen der bei betriebsbedingten Kündigungen durchzuführenden Sozialauswahl mit dem AGG und hat damit für die hier vorliegende Problematik der Wirksamkeit einer Altersgrenzenregelung als Anwendungsvoraussetzung für eine ablösende - günstigere - Versorgungsordnung keine Aussagekraft.
  • LAG Köln, 31.08.2007 - 11 Sa 269/07

    Anwendungsvoraussetzungen einer ablösenden ("verbessernden") tariflichen

  • LAG Köln, 31.08.2007 - 11 Sa 566/07

    Anwendungsvoraussetzungen einer ablösenden ("verbessernden") tariflichen

  • LAG Köln, 31.08.2007 - 11 Sa 569/07

    Anwendungsvoraussetzungen einer ablösenden ("verbessernden") tariflichen

  • LAG Köln, 31.08.2007 - 11 Sa 562/07

    Anwendungsvoraussetzungen einer ablösenden ("verbessernden") tariflichen

  • LAG Köln, 31.08.2007 - 11 Sa 570/07

    Anwendungsvoraussetzungen einer ablösenden ("verbessernden") tariflichen

  • LAG Köln, 31.08.2007 - 11 Sa 564/07

    Anwendungsvoraussetzungen einer ablösenden ("verbessernden") tariflichen

  • LAG Köln, 31.08.2007 - 11 Sa 571/07

    Anwendungsvoraussetzungen einer ablösenden ("verbessernden") tariflichen

  • LAG Köln, 31.08.2007 - 11 Sa 565/07

    Anwendungsvoraussetzungen einer ablösenden ("verbessernden") tariflichen

  • LAG Köln, 31.08.2007 - 11 Sa 572/07

    Anwendungsvoraussetzungen einer ablösenden ("verbessernden") tariflichen

  • LAG Köln, 31.08.2007 - 11 Sa 563/07

    Anwendungsvoraussetzungen einer ablösenden ("verbessernden") tariflichen

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