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   ArbG Dortmund, 11.12.2014 - 6 Ca 3176/14   

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https://dejure.org/2014,57986
ArbG Dortmund, 11.12.2014 - 6 Ca 3176/14 (https://dejure.org/2014,57986)
ArbG Dortmund, Entscheidung vom 11.12.2014 - 6 Ca 3176/14 (https://dejure.org/2014,57986)
ArbG Dortmund, Entscheidung vom 11. Dezember 2014 - 6 Ca 3176/14 (https://dejure.org/2014,57986)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund einer Befristungsvereinbarung; Verlängerung der Höchstdauer der sachgrundlos zulässigen Befristung von 24 Monaten auf 48 Monate durch eine tarifliche Regelung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 15.08.2012 - 7 AZR 184/11

    Sachgrundlose Befristung aufgrund Tarifvertrags

    Auszug aus ArbG Dortmund, 11.12.2014 - 6 Ca 3176/14
    Eine tarifliche Regelung, die nach § 14 Abs. 2 S. 3 TzBfG die Höchstdauer der sachgrundlos zulässigen Befristung von den 24 Monaten gem. § 14 Abs. 2 S. 1 TzBfG auf 42 Monate verlängert, ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts weder nach der Systematik und dem Zweck des TzBfG noch aus verfassungs- oder unionsrechtlichen Gründen bedenklich (BAG, Urteil vom 15. August 2012 - 7 AZR 184/11 - AP Nr. 101 zu § 14 TzBfG, Rn. 32 zitiert nach juris).
  • BAG, 14.06.2017 - 7 AZR 627/15

    Befristung ohne Sachgrund - Tarifvertrag

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 11. Dezember 2014 - 6 Ca 3176/14 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Hamm, 03.06.2015 - 2 Sa 433/15

    Auslegung eines Arbeitsvertrages hinsichtlich der Einbeziehung von Mantel- und

    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 11.12.2014 - 6 Ca 3176/14 - abgeändert und festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien nicht aufgrund der Befristung im Arbeitsvertrag vom 25.07.2011 in Verbindung mit der Vertragsverlängerung vom 23.06.2013 zum 26.07.2014 beendet ist.
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