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ArbG Mainz, 09.03.2017 - 6 Ca 326/16 |
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Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 09.03.2017 - 6 Ca 326/16
- LAG Rheinland-Pfalz, 11.12.2018 - 6 Sa 177/17
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 11.12.2018 - 6 Sa 177/17
Provisionsvereinbarung - Individualabrede - Mindestlohn - Rückforderung von …
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - vom 09. März 2017 - Az.: 6 Ca 326/16 - teilweise abgeändert und die Klage wird insgesamt abgewiesen.die Beklagte zu verurteilen, in Abänderung des erstinstanzlichen Urteils des Arbeitsgerichts Mainz vom 09. März 2017 - 6 Ca 326/16 - über den Tenor des erstinstanzlichen Urteils hinaus an ihn 13.226,98 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen.
das am 09. März 2017 verkündete und am 24. März 2017 zugestellte Urteil des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - 6 Ca 326/16 - teilweise abzuändern und die Klage insgesamt abzuweisen.