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   ArbG Koblenz, 15.10.2003 - 6 Ca 3496/02   

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ArbG Koblenz, 15.10.2003 - 6 Ca 3496/02 (https://dejure.org/2003,50551)
ArbG Koblenz, Entscheidung vom 15.10.2003 - 6 Ca 3496/02 (https://dejure.org/2003,50551)
ArbG Koblenz, Entscheidung vom 15. Oktober 2003 - 6 Ca 3496/02 (https://dejure.org/2003,50551)
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Wird zitiert von ...

  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.07.2004 - 5 Ta 151/04

    Aufhebung von Prozesskostenhilfe

    Die sofortige Beschwerde des Klägers vom 27.10.2003 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Koblenz - Auswärtige Kammern Neuwied - vom 15.10.2003 - 6 Ca 3496/02 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

    In dem PKH-Beschluss vom 06.02.2003 - 6 Ca 3496/02 - wurde dem Kläger aufgegeben, Monatsraten in Höhe von 15, 00 EUR zu zahlen.

    Im Anschluss an die beiden Erinnerungsschreiben vom 14.07.2003 und vom 13.08.2003 sowie an die Mahnung nebst Fristsetzung vom 22.09.2003 hob das Arbeitsgericht mit Beschluss vom 15.10.2003 - 6 Ca 3496/02 - den PKH-Bewilligungsbeschluss vom 06.02.2003 - 6 Ca 3496/02 - auf.

    Gegen den am 23.10.2003 zugestellten Beschluss vom 15.10.2003 - 6 Ca 3496/02 - legte der Kläger am 29.10.2003 mit Schriftsatz vom 27.10.2003 sofortige Beschwerde ein.

    Mit dem Beschluss vom 18.06.2004 - 6 Ca 3496/02 - half das Arbeitsgericht der sofortigen Beschwerde des Klägers nicht ab und legte diese dem Landesarbeitsgericht zur Entscheidung vor.

    Insoweit folgt die Beschwerdekammer den überzeugenden Ausführungen des Arbeitsgerichts im Nichtabhilfebeschluss vom 18.06.2004 - 6 Ca 3496/02 - und stellt dies hiermit ausdrücklich bezugnehmend in entsprechender Anwendung des § 69 Abs. 2 ArbGG fest.

    Es ist nicht ersichtlich, weshalb der Sach- und Streitstand anders gewürdigt werden sollte als das Arbeitsgericht dies in den Beschlüssen vom 15.10.2003 und vom 18.06.2004 - jeweils 6 Ca 3496/02 - getan hat.

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