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   ArbG Aachen, 23.04.2008 - 6 Ca 4456/07   

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https://dejure.org/2008,42818
ArbG Aachen, 23.04.2008 - 6 Ca 4456/07 (https://dejure.org/2008,42818)
ArbG Aachen, Entscheidung vom 23.04.2008 - 6 Ca 4456/07 (https://dejure.org/2008,42818)
ArbG Aachen, Entscheidung vom 23. April 2008 - 6 Ca 4456/07 (https://dejure.org/2008,42818)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Rechtmäßige Weisung des Arbeitgebers zum Tragen von Sicherheitsschuhen

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Rechtmäßige Weisung des Arbeitgebers zum Tragen von Sicherheitsschuhen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer Weisung des Arbeitgebers im Hinblick auf das Tragen von Sicherheitsschuhen; Wichtiger Grund im Rahmen einer außerordentlichen Kündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.09.2004 - 4 Sa 359/04

    Fristlose Kündigung, beharrliche Arbeitsverweigerung

    Auszug aus ArbG Aachen, 23.04.2008 - 6 Ca 4456/07
    Andererseits ist zu Gunsten des Klägers zu berücksichtigen, dass sich die Arbeitsverweigerung nur auf eine bestimmte Weisung, nämlich das Tragen der Sicherheitsschuhe, beschränkte und der Kläger im Übrigen leistungsbereit war (vgl. zur Weigerung bzgl. Einzelner Weisungen auch LAG Rheinland-Pfalz vom 09.09.2004 - 4 Sa 359/04 - ), d.h. er die Arbeit nicht generell verweigerte sondern bereit war, diese mit anderen Schuhen auszuüben Zudem ist zu Gunsten des Klägers zu berücksichtigen, dass das Arbeitsverhältnis seit ca. 9 Jahren bestand und der Kläger gegenüber seiner Ehefrau und 2 Kindern unterhaltsverpflichtet ist.
  • BAG, 16.03.2000 - 2 AZR 75/99

    Kündigung wegen eigenmächtiger Urlaubsnahme - Darlegungslast für

    Auszug aus ArbG Aachen, 23.04.2008 - 6 Ca 4456/07
    Die beharrliche und endgültige Arbeitsverweigerung eines Arbeitnehmers ist grundsätzlich geeignet, einen wichtigen Grund "an sich" im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB darzustellen (vgl. BAG vom 16.03.2000 - 2 AZR 75/99 - AP Nr. 114 zu § 102 BetrVG 1972; KR-Fischermeier, § 626 BGB, Rd.-Nr. 409; HWK-Sandmann, § 626 BGB Rd.-Nr. 170).
  • BAG, 14.02.1978 - 1 AZR 76/76

    Rechtswidrige Arbeitsniederlegung betriebsbedingt gekündigter Arbeitnehmer

    Auszug aus ArbG Aachen, 23.04.2008 - 6 Ca 4456/07
    Insbesondere ist eine zur fristlosen Kündigung berechtigende beharrliche Arbeitsverweigerung in der Regel anzuerkennen, wenn eine vorherige erfolglose Abmahnung ausgesprochen wurde (vgl. BAG vom 14.02.1978 - 1 AZR 76/76 - AP-Nr. 46 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; HWK-Sandmann, § 626 BGB, Rd.-Nr. 170).
  • BAG, 02.03.1989 - 2 AZR 280/88

    Kündigung: außerordentliche Kündigung - Umfang der Mitteilungspflicht des

    Auszug aus ArbG Aachen, 23.04.2008 - 6 Ca 4456/07
    Liegt ein solcher Sachverhalt vor, ist auf der zweiten Stufe zu prüfen, ob die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls unter Abwägung der Interessen der Vertragsparteien bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist zumutbar ist oder nicht (vgl. nur BAG vom 02.03.1989 - 2 AZR 280/88 - EzA Nr. 181 zu § 626 BGB).
  • BAG, 14.09.1994 - 5 AZR 632/93

    Entfernung einer Abmahnung aus den Personalakten nach Beendigung des

    Auszug aus ArbG Aachen, 23.04.2008 - 6 Ca 4456/07
    Ein solcher Anspruch kann ausnahmsweise dann gegeben sein, wenn objektive Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Abmahnung dem Arbeitnehmer auch noch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses schadet (BAG vom 14.09.1994- 5 AZR 632/93 - NZA 1995, 220).
  • BAG, 23.01.2007 - 9 AZR 557/06

    Feststellungsklage - Zurückbehaltungsrecht - Mobbing

    Auszug aus ArbG Aachen, 23.04.2008 - 6 Ca 4456/07
    Nur dann würde für die Beklagte und ggf. die Vollstreckungsorgane ersichtlich, welche Handlungen konkret zu unterlassen sind (vgl. auch BAG vom 23.01.2007 - 9 AZR 557/06 - NZA 2007, 1166).
  • BAG, 16.05.2007 - 8 AZR 709/06

    Persönlichkeitsverletzung - Mobbing - Ausschlussfrist

    Auszug aus ArbG Aachen, 23.04.2008 - 6 Ca 4456/07
    Voraussetzung für eine durch "Mobbing" begründete Persönlichkeitsverletzung ist das Vorliegen fortgesetzter, aufeinander aufbauender und systematischer Anfeindungen, Schikanehandlungen oder Diskriminierungen, die in ihrer Gesamtheit das allgemeine Persönlichkeitsrecht, die Ehre oder die Gesundheit des Arbeitnehmers verletzen (vgl. BAG vom 16.05.2007 - 8 AZR 709/06 - NZA 2007, 1154; ErfKomm-Preis, 8. Aufl. 2008, § 611 BGB Rd.-Nr. 623).
  • BGH, 14.12.1998 - II ZR 330/97

    Bestimmtheit eines Zahlungsantrags; Verbindung der Schadensersatz- mit der

    Auszug aus ArbG Aachen, 23.04.2008 - 6 Ca 4456/07
    § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO folgend erfordert ein Klageantrag eine konkrete Bezeichnung der Art und des Umfangs des Rechtsschutzbegehrens, so dass eine Zwangsvollstreckung aus dem Urteil ohne eine Fortsetzung des Streits im Vollstreckungsverfahren zu erwarten ist (Zöller-Greger, 26. Aufl., § 253 ZPO Rd-Nr. 13; BGH vom 14.12.1998 - II ZR 330/97 - NJW 1999, 954).
  • LAG Köln, 12.12.2008 - 11 Sa 777/08

    verhaltensbedingte Kündigung; Direktionsrecht; persönliche Schutzausrüstung;

    Unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen wird das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 23.04.2008 - 6 Ca 4456/07 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 23.04.2008, Aktenzeichen: 6 Ca 4456/07, geändert.

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