Rechtsprechung
ArbG Kassel, 01.04.2008 - 6 Ca 514/07 |
Verfahrensgang
- ArbG Kassel, 01.04.2008 - 6 Ca 514/07
- LAG Hessen, 19.11.2008 - 8 Sa 722/08
Wird zitiert von ...
- LAG Hessen, 19.11.2008 - 8 Sa 722/08
Betriebsbedingte Kündigung - Interessenausgleich mit Namensliste - Sozialauswahl
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts in Kassel vom 01. April 2008 - 6 Ca 514/07 - abgeändert.Das Urteil des Arbeitsgerichts Kassel vom 01. April 2008, Az. 6 Ca 514/07 abzuändern und die Klage abzuweisen.
Rechtsprechung
ArbG Ludwigshafen, 17.07.2007 - 6 Ca 514/07 |
Verfahrensgang
- ArbG Ludwigshafen, 17.07.2007 - 6 Ca 514/07
- LAG Rheinland-Pfalz, 29.08.2007 - 3 Ta 190/07
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 29.08.2007 - 3 Ta 190/07
Prozesskostenhilfe: Entbehrlichkeit eines Hinweises auf Unvollständigkeit des …
Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein, Auswärtige Kammern Landau in der Pfalz, vom 17.07.2007 - 6 Ca 514/07 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.Der Kläger begehrt die Prozesskostenhilfe und RA-Beiordnung für das Erkenntnis-Verfahren, das durch das - zwischenzeitlich rechtskräftige - Versäumnisurteil vom 03.07.2007 - 6 Ca 514/07 - des Arbeitsgerichts abgeschlossen ist.
Mit dem Beschluss vom 17.07.2007 - 6 Ca 514/07 - hat das Arbeitsgericht den Prozesskostenhilfeantrag zurückgewiesen, weil ein formgerechter Prozesskostenhilfe-Antrag bis zur Verfahrensbeendigung nicht vorgelegen habe.
Zur näheren Darstellung des Sach- und Streitstandes im Übrigen wird jeweils auf die tatbestandlichen Teile der Entscheidungsgründe des Arbeitsgerichts in den Beschlüssen vom 17.07.2007 - 6 Ca 514/07 - (Bl. 17 d.A.) und vom 30.07.2007 - 6 Ca 514/07 - (dort S. 2 = Bl. 23 d.A.) Bezug genommen (§ 69 Abs. 2 ArbGG analog).
Mit dem Beschluss vom 30.07.2007 - 6 Ca 514/07 - hat das Arbeitsgericht der Beschwerde nicht abgeholfen und diese dem Landesarbeitsgericht zur Entscheidung vorgelegt.