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ArbG Kaiserslautern, 21.11.2005 - 6 Ca 581/04 |
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ArbG Kaiserslautern, Entscheidung vom 21. November 2005 - 6 Ca 581/04 (https://dejure.org/2005,53315)
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Verfahrensgang
- ArbG Kaiserslautern, 21.11.2005 - 6 Ca 581/04
- LAG Rheinland-Pfalz, 08.12.2005 - 6 Ta 275/05
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 08.12.2005 - 6 Ta 275/05
Aufhebung der Prozesskostenbewilligung bei Ratenrückstand
Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Kaiserslautern - Auswärtige Kammern Pirmasens - vom 21.11.2005 - AZ: 6 Ca 581/04 - wird zurückgewiesen.Der Kläger hat zwar mit Schreiben vom 15.06.2005 mitgeteilt, dass er Einzahlungen geleistet habe, worauf das Arbeitsgericht zu Recht erwiderte, dass diese Zahlungen ein anderes Verfahren mit dem Aktenzeichen 6 Ha 20/04 beträfen und nicht das vorliegende, welches das Aktenzeichen 6 Ca 581/04 trägt.