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ArbG Köln, 18.04.2002 - 6 Ca 7951/01 |
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Verfahrensgang
- ArbG Köln, 18.04.2002 - 6 Ca 7951/01
- LAG Köln, 29.11.2002 - 4 Sa 817/02
Wird zitiert von ...
- LAG Köln, 29.11.2002 - 4 Sa 817/02
Rückzahlung von Fortbildungskosten; Auslegung von Verfallklauseln
Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 18.04.2002 - 6 Ca 7951/01 - wird auf Kosten der Kläger zurückgewiesen.das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 18.04.2002 (Az.: 6 Ca 7951/01) abzuändern und den Beklagten zu verurteilen, an die Kläger einen Betrag von 9.395,06 EUR nebst 7 % Zinsen seit dem 01.07.1999 sowie weitere 1.633,59 EUR nebst 5 % Zinsen über dem Basissatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen.