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ArbG Ludwigshafen, 06.05.2008 - 6 Ca 859/07 |
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Verfahrensgang
- ArbG Ludwigshafen, 06.05.2008 - 6 Ca 859/07
- LAG Rheinland-Pfalz, 28.10.2008 - 3 Sa 333/08
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 28.10.2008 - 3 Sa 333/08
Abgrenzung Arbeitnehmereigenschaft und Selbstständigkeit - widersprüchliches …
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein - Auswärtige Kammern Landau in der Pfalz - vom 06.05.2008 - 6 Ca 859/07 - wird auf Kosten der Beklagten mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Urteilstenor insoweit wie folgt klargestellt wird: 1. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin 651, 92 EUR nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.10.2005 zu bezahlen.Zur näheren Darstellung (insbesondere) des (erstinstanzlichen) Sach- und Streitstandes im übrigen wird gemäß § 69 Abs. 2 ArbGG Bezug genommen auf den Tatbestand des Urteils des Arbeitsgerichts vom 06.05.2008 - 6 Ca 859/07 - (dort S. 2 f. = Bl. 160 f. d.A.).
Gegen das ihr am 19.05.2008 zugestellte Urteil vom 06.05.2008 - 6 Ca 859/07 - hat die Beklagte am 13.06.2008 Berufung eingelegt und diese am 11.08.2008 (innerhalb verlängerter Berufungsbegründungsfrist; s. Beschluss Bl. 180 d.A.) mit dem Schriftsatz vom 11.08.2008 begründet.
das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen, Auswärtige Kammern Landau, vom 06.05.2008 - 6 Ca 859/07 - abzuändern und die Klage abzuweisen.