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   OVG Rheinland-Pfalz, 27.08.2003 - 6 D 11153/03.OVG   

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https://dejure.org/2003,12353
OVG Rheinland-Pfalz, 27.08.2003 - 6 D 11153/03.OVG (https://dejure.org/2003,12353)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27.08.2003 - 6 D 11153/03.OVG (https://dejure.org/2003,12353)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27. August 2003 - 6 D 11153/03.OVG (https://dejure.org/2003,12353)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Semesterweise Festsetzung der Zulassungszahlen für zulassungsbeschränkte Studiengänge; Maßgeblichkeit der jährlichen Aufnahmekapazität für eine erschöpfende Nutzung der Ausbildungsmöglichkeiten; Kapazitätserhöhende Berücksichtigung unbesetzt gebliebener Studienplätze

  • archive.is
  • Judicialis

    StudStV Art. 7; ; StudStV Art. 7 Abs. 1; ; StudStV Art. 7 Abs. 1 S. 2; ; StudStV Art. 7 Abs. 1 S. 3; ; StudStV Art. 7 Abs. 2; ; StudStV Art. 7 Abs. 2 S. 1; ; KapVO § 5; ; KapVO § 5... Abs. 1; ; KapVO § 2; ; KapVO § 2 Abs. 2; ; KapVO § 2 Abs. 2 S. 1; ; KapVO § 2 Abs. 2 S. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2004, 36
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Baden-Württemberg, 16.08.1999 - NC 9 S 31/99

    Grundsatzbeschwerde im vorläufigen Rechtsschutzverfahren; Zulassung zum Studium -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 27.08.2003 - 6 D 11153/03
    Auch der VGH Mannheim (Beschluss vom 16. August 1999, NVwZ 1999, 1357), nach dessen Auffassung Studienplätze für das erste Fachsemester, die in einem Wintersemester frei geblieben sind, im nachfolgenden Sommersemester nicht für Studienbewerber für das (dann) erste Semester zur Verfügung stehen, räumt ein, dass auch einer "semestralen" Festsetzung der Zulassungszahlen eine auf ein Studienjahr bezogene Kapazitätsermittlung zugrunde liegt.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.09.2005 - 6 D 11152/05

    Maßgeblichkeit der jährlichen Aufnahmekapazität; Ausgleich von Mehrzulassungen

    Hierzu hat der Senat in seinem Beschluss vom 27. August 2003 (NVwZ-RR 2004, 36, auch veröffentlicht in ESOVGRP) ausgeführt:.

    Aus der bereits auszugsweise zitierten Entscheidung des Senats vom 27. August 2003 (NVwZ-RR 2004, 36, auch veröffentlicht in ESOVGRP), wonach im Wintersemester innerhalb der festgesetzten Zulassungszahl unbesetzt gebliebene Studienplätze im nachfolgenden Sommersemester zusätzlich zur Kapazität des Sommersemesters zu vergeben sind, kann kein davon abweichender Schluss gezogen werden.

  • OVG Niedersachsen, 10.03.2016 - 2 NB 122/15

    Höhere Semester; Kohortenprinzip; patientenbezogen

    Eine Verpflichtung zur Anrechnung dieser ungenutzten Kapazitäten lässt sich - entgegen der Auffassung anderer Antragsteller in Parallelverfahren - nicht aus dem Beschluss des OVG Koblenz vom 27. August 2003 - 6 D 11153/03.OVG -, NVwZ-RR 2004, 36, herleiten (vgl. zu dieser Problematik auch OVG Koblenz, Beschl. v. 27.9.2005 - 6 D 11152/05 -, juris, VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 16.8.1999 - NC 9 S 31/99 u.a. -, DVBl 1999, 1663, u. v. 31.3.2006 - NC 9 3/06 -, juris, OVG Hamburg, Beschl. v. 12.10.2000 - 3 Nc 42/00 -, juris, BVerwG, Beschl. v. 19.3.1985 - 7 B 1.85 -, KMK-HSchR 1986, 177, u. v. 22.12.1989 - 7 B 82.89 -, NVwZ-RR 1990, 349).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.03.2004 - 6 D 12088/03

    Hochschulzulassung, Numerus clausus, Zulassung zum Studium, vorläufige Zulassung,

    Denn auch bei semesterweiser Festsetzung der Zulassungszahlen für zulassungsbeschränkte Studiengänge ist die jährliche Aufnahmekapazität maßgeblich für eine erschöpfende Nutzung der Ausbildungsmöglichkeiten (vgl. Beschluss des Senats vom 27.08.2003 - 6 D 11153/03.OVG -, NVwZ-RR 2004, 36, veröffentlicht auch in ESOVGRP).
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