Rechtsprechung
   VG Wiesbaden, 14.03.2000 - 6 E 1149/97 (2)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,33001
VG Wiesbaden, 14.03.2000 - 6 E 1149/97 (2) (https://dejure.org/2000,33001)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 14.03.2000 - 6 E 1149/97 (2) (https://dejure.org/2000,33001)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 14. März 2000 - 6 E 1149/97 (2) (https://dejure.org/2000,33001)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,33001) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Herausgabe eines durch Veräußerung einer Grundstücksteilfläche erlangten Surrogats; Bestehen eines Rückübertragungsanspruchs; Entschädigungslose Abgabe eines Schulgrundstücks; Errichtung von Ersatzbauten; Vornahme qualitativer Verbesserungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Hessen, 24.11.1995 - 7 TG 1963/95

    Verwaltungsrechtsweg bei Streit von Schulträgern um ein nicht mehr für schulische

    Auszug aus VG Wiesbaden, 14.03.2000 - 6 E 1149/97
    In dem daraufhin von der Klägerin angestrengten Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes (Verwaltungsgericht Wiesbaden - 6/2 G 572/95 -) untersagte der Hessische Verwaltungsgerichtshof dem Beklagten mit Beschluß vom 24.11.1995 (7 TG 1963/95) im Wege der einstweiligen Anordnung, die Teilfläche aus dem Schulgrundstück ohne Zustimmung der Klägerin zu verkaufen und das Eigentum hieran zu übertragen.

    Ebenso wie im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes ist das Rechtsverhältnis, aus dem die Klägerin ihren Anspruch nach § 141 Abs. 3 HSchulG herleitet, öffentlich-rechtlich, weil diese Vorschrift im Regelungszusammenhang mit den Vorschriften über die öffentlich-rechtliche Schulträgerschaft steht (vgl. Beschluß des Hessischen VGH, 7 TG 1963/95).

  • VG Gießen, 05.02.2013 - 7 K 3531/11

    Vogelsbergkreis muss altes Schulgrundstück kostenfrei an Herbstein zurückgeben

    Die Einzelrichterin teilt die Auffassung des VG Wiesbaden (Urteil vom 14.03.2000 - 6 E 1149/97(2) - Hessische Städte- und Gemeindezeitung 3/2001, S. 122, 123), wonach der Regelung des § 141 Abs. 3 HSchG der Gedanke zu Grunde liegt, dass eine Schulanlage frei wird, weil sie für schulische Zwecke nicht mehr benötigt wird, da andere Anlagen (Ersatzbauten) geschaffen worden sind.

    Würde man auf die so beschriebene Kausalität zwischen "Schaffung" von Ersatzbauten und "Freiwerden" verzichten, liefe der Anspruch aus § 141 Abs. 3 S. 1 HSchG leer, weil der neue Schulträger regelmäßig an anderen Schulen Erhaltungs-, Verbesserungs-, Sanierungs- oder auch Neubauinvestitionen getroffen haben wird (VG Wiesbaden, Urteil vom 14.03.2000, a.a.O.).

    Deshalb ist auch auf den konkreten Bezug zwischen den nunmehr getätigten Investitionen - dafür spricht auch der Wortlaut der Norm, die von "Ersatzbauten ... errichtet" spricht - und dem "nicht mehr benötigt" abzustellen (vgl. dazu auch VG Wiesbaden, Urteil vom 14.03.2000, a.a.O.).

    § 141 Abs. 3 S. 2 HSchG beabsichtigt den Ausschluss des Heimfallrechts bei Errichtung von Ersatzbauten nur dann, wenn ein Ersatzbau als tatsächliches Ersatzgebäude für die ursprüngliche Schule errichtet wird (VG Wiesbaden, Urteil vom 14.03.2000, a.a.O.).

    Nicht ausreichend ist ein betragsmäßiges Äquivalent in Form von finanziellen Aufwendungen für Unterhaltungsmaßnahmen, die lediglich eine bestehende Schule in ihrer Funktionstüchtigkeit erhalten (so ausdrücklich auch VG Wiesbaden, Urteil vom 14.03.2000, a.a.O.).

    Das hätte zur Folge, dass entgegen der Verpflichtung des Beklagten, die Mittel für die Unterhaltung der Schule aufzubringen, letztendlich die Klägerin die Unterhaltsmaßnahmen durch das von rechts wegen ihr zustehende Surrogat für den Rückübertragungsanspruch aus § 141 Abs. 3 HSchG finanzieren würde, was nicht im Einklang stünde mit der Rechtsordnung (so ausdrücklich VG Wiesbaden, Urteil vom 14.03.2000, a.a.O. zu einem vergleichbaren Fall).

  • VGH Hessen, 14.10.2005 - 7 UZ 2417/05

    Schulträgerwechsel; Übergang des Schulvermögens; Wegfall der Zweckbindung;

    Es kann daher dahinstehen, ob diese Vorschrift einen unmittelbaren Leistungsanspruch beinhaltet oder - wie das Verwaltungsgericht Wiesbaden, Urteil vom 14. März 2000 - 6 E 1149/97 (2) - HSGZ 2001, 122, meint - lediglich einen Anspruch auf behördliche Entscheidung über dessen Bestehen.
  • VG Darmstadt, 27.04.2016 - 3 K 41/14

    Rückübertragung eines Schuldgrundstückes

    In der Rechtsprechung (s. VG Gießen, Urteil vom 05.02.2013, 7 K 3531/11 und VG Wiesbaden, Urteil vom 14.03.2000, 6 E 1149/97; beide [...]) wird deshalb auf Sinn und Zweck des ursprünglichen Grundstückübergangs sowie umgekehrt des Heimfallanspruchs abgestellt, nämlich auf die wirtschaftliche Bedeutung des Eigentums an dem Schulgrundstück für die Finanzierung der mit der Schulträgerschaft verbundenen Belastungen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht