Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 21.10.2009 - 6 E 1260/09   

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Bei Verfahren zur Versetzung in den Ruhestand eines Beamten richtet sich der Streitwert nach 13-fachem Betrag des Endruhegehalts




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