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   VG Frankfurt/Main, 18.03.2004 - 6 E 1707/03   

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VG Frankfurt/Main, 18.03.2004 - 6 E 1707/03 (https://dejure.org/2004,25077)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 18.03.2004 - 6 E 1707/03 (https://dejure.org/2004,25077)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 18. März 2004 - 6 E 1707/03 (https://dejure.org/2004,25077)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 13.03.2003 - 4 C 3.02

    Regionalplanung; Windenergienutzung; Ausschluss von Windenergieanlagen;

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 18.03.2004 - 6 E 1707/03
    Die von der Beigeladenen geplante Windenergieanlage mit einer Gesamthöhe von 123, 50 m ist wegen ihrer Größe und angesichts des Umstandes, dass sie bei Aufstellung an dem geplanten Standort weithin sichtbar sein wird, als raumbedeutsam zu qualifizieren (vgl. insoweit BVerwG, Beschluss vom 02.08.2002 - 4 B 36/02, BRS 65 Nr. 96; BVerwG, Urteil vom 13.03.2003 a. a. O.).

    Gegenstand einer solchen "Negativplanung" ist es gerade, dass den Windenergieanlagen bestimmte Gebiete, die Vorranggebiete, als Standorte zugewiesen werden, und umgekehrt, für die Bereiche außerhalb der Vorranggebiete, die Errichtung von Windenergieanlagen für unzulässig erklärt wird (so beispielsweise in dem regionalen Raumordnungsplan Mittelrhein-Westerwald, welcher dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 13.03.2003 a. a. O. zugrunde lag).

    Es fehlt deshalb insoweit an einem schlüssigen gesamträumlichen Planungskonzept des Raumordnungsplans mit der Folge, dass er die Ausschlusswirkung des § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB nicht entfalten kann (vgl. BVerwG, Urteil 13.03.2003 - 4 C 3/02, NVwZ 2003, 1261).

  • BVerwG, 17.12.2002 - 4 C 15.01

    Windkraftanlagen; gesetzliche Privilegierung; Planungsvorbehalt;

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 18.03.2004 - 6 E 1707/03
    Der Gemeinde ist es daher verwehrt, den Flächennutzungsplan als Mittel zu benutzen, das ihr dazu dient, unter dem Deckmantel der Strukturierung Windkraftanlagen in Wahrheit zu verhindern (BVerwG, Urteil vom 17.12.2002 - 4 C 15/01, NVwZ 2003, 733, 735).
  • VG Frankfurt/Main, 14.09.2000 - 3 E 1383/00

    Ersetzung des Einvernehmens einer Gemeinde hinsichtlich einer Baugenehmigung zur

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 18.03.2004 - 6 E 1707/03
    Das der zuständigen Behörde nach § 36 Abs. 2 S. 3 BauGB eingeräumte Ermessen (vgl. hier Söfker a. a. O., § 36 Rdnr. 41 m. w. N.) ist bei rechtswidriger Versagung intendiert mit der Folge, dass an die Begründung der Ermessensentscheidung keine großen Anforderungen gestellt werden müssen (VG Frankfurt am Main, Urteil vom 14.09.2000 - 3 E 1383/00 [1], NVwZ-RR 2001, 371).
  • BVerwG, 06.10.1989 - 4 C 28.86

    Ziele der Raumordnung und Landesplanung - Freihalteinteresse - Starker

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 18.03.2004 - 6 E 1707/03
    Ein Entgegenstehen eines bestimmten, hier noch dazu privilegierten Bauvorhabens gegen die Festsetzungen des Flächennutzungsplans kommt aber nur dann in Betracht, wenn die Darstellung des Flächennutzungsplans konkrete standortbezogene Aussagen enthält, welche einem privilegierten Vorhaben im Außenbereich als öffentliche Belange an einem solchermaßen "anderweitig verplanten" Standort entgegenstehen (BVerwG, Urteil vom 06.10.1989 - 4 C 28/86, NVwZ 1991, 161).
  • BVerwG, 13.03.2003 - 4 C 4.02

    Regionalplanung; Windenergienutzung; Vorrang- und Vorbehaltsgebiete; Ausschluss

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 18.03.2004 - 6 E 1707/03
    Die Ausschlusswirkung, die § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB an bestimmte Ziele der Raumordnung knüpft, gilt nur für raumbedeutsame Vorhaben (BVerwG, Urteil vom 13.03.2003 - 4 C 4/02, NVwZ 2003, 738, 739).
  • BVerwG, 20.11.2003 - 4 CN 6.03

    Normenkontrolle; Rechtsvorschrift; Regionalplan; Ziele der Raumordnung;

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 18.03.2004 - 6 E 1707/03
    Unabhängig von der Beantwortung der Frage, ob dem Regionalplan als Ganzem oder einzelnen Regelungen der Charakter einer Rechtsvorschrift im Sinne des § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO zukommt (verneint vom Hess. VGH, Urteil vom 16.08.2002 - 4 M 336/02; zweifelnd auch Hess. VGH, Urteil vom 20.02.2003, 3 M 1557/02, ZfBR 2003, 482 anders aber BVerwG, Urteil vom 20.11.2003 - 4 CN 6.03), hat die Regionalversammlung als diejenige Stelle, welche den Regionalplan aufstellt (§ 7 Abs. 1 S. 1 Hessisches Landesplanungsgesetz vom 29.11.1994 (GVBl I S. 707)), in Ziffer 8-20 die in der Karte ausgewiesenen Bereiche für die Windenergienutzung als Vorranggebiete im Sinne des § 7 Abs. 4 Nr. 1 ROG festgelegt.
  • VGH Hessen, 20.02.2003 - 3 N 1557/02

    Veränderungssperre - Vorranggebiet Windenergie - Regionalplan

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 18.03.2004 - 6 E 1707/03
    Unabhängig von der Beantwortung der Frage, ob dem Regionalplan als Ganzem oder einzelnen Regelungen der Charakter einer Rechtsvorschrift im Sinne des § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO zukommt (verneint vom Hess. VGH, Urteil vom 16.08.2002 - 4 M 336/02; zweifelnd auch Hess. VGH, Urteil vom 20.02.2003, 3 M 1557/02, ZfBR 2003, 482 anders aber BVerwG, Urteil vom 20.11.2003 - 4 CN 6.03), hat die Regionalversammlung als diejenige Stelle, welche den Regionalplan aufstellt (§ 7 Abs. 1 S. 1 Hessisches Landesplanungsgesetz vom 29.11.1994 (GVBl I S. 707)), in Ziffer 8-20 die in der Karte ausgewiesenen Bereiche für die Windenergienutzung als Vorranggebiete im Sinne des § 7 Abs. 4 Nr. 1 ROG festgelegt.
  • VG Gießen, 25.03.2011 - 8 L 50/11

    Windkraftanlage

    Diesen Funktionen steht die Errichtung von Windkraftanlagen nicht entgegen (VG Frankfurt/M. - U. v. 18.03.2004 - 6 E 1707/03 -, juris, Rdnr. 25).
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