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   VGH Hessen, 06.12.2012 - 6 E 2128/12   

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https://dejure.org/2012,44025
VGH Hessen, 06.12.2012 - 6 E 2128/12 (https://dejure.org/2012,44025)
VGH Hessen, Entscheidung vom 06.12.2012 - 6 E 2128/12 (https://dejure.org/2012,44025)
VGH Hessen, Entscheidung vom 06. Dezember 2012 - 6 E 2128/12 (https://dejure.org/2012,44025)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 75 VwGO
    Aussetzung nach § 75 Satz 3 VwGO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausreichender Grund für die Verzögerung der behördlichen Entscheidung bei einer fehlenden Mitwirkung des Antragstellers bei der Aufklärung des Sachverhalts

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    VwGO § 75 Abs. 3
    Mitwirkungspflicht, Verletzung der Mitwirkungspflicht, fehlende Mitwirkung, Verzögerung der behördlichen Entscheidung, Sachverhaltsaufklärung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 75 S. 3
    Ausreichender Grund für die Verzögerung der behördlichen Entscheidung bei einer fehlenden Mitwirkung des Antragstellers bei der Aufklärung des Sachverhalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2013, 324
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Hessen, 15.01.2004 - 4 TG 3441/03

    Aussetzung des Verfahrens, fehlende Begründung

    Auszug aus VGH Hessen, 06.12.2012 - 6 E 2128/12
    Im Unterschied zu Beschwerdeverfahren sonstiger Art, die nichtstreitige Zwischenverfahren darstellen - etwa bei Beschlüssen über die Aussetzung des Verfahrens gemäß § 94 VwGO (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 11.12.2009 - 6 E 2989/09 -, ESVGH 60, 251; Beschluss vom 15.01.2004 - 4 TG 3441/03 -, ESVGH 54, 1499) -, bei denen sich die Beteiligten nicht als Gegner gegenüberstehen, wird mit der Aussetzung nach § 75 Satz 3 VwGO - für das gesamte weitere Verfahren bindend (Dolde/Porsch, a.a.O., § 75 Rdnr. 10) - das Vorliegen eines zureichenden Grundes für die Nichtentscheidung über den Antrag durch die Behörde festgestellt.
  • VGH Hessen, 11.12.2009 - 6 E 2989/09

    Aussetzung des Verfahrens in Parallelverfahren

    Auszug aus VGH Hessen, 06.12.2012 - 6 E 2128/12
    Im Unterschied zu Beschwerdeverfahren sonstiger Art, die nichtstreitige Zwischenverfahren darstellen - etwa bei Beschlüssen über die Aussetzung des Verfahrens gemäß § 94 VwGO (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 11.12.2009 - 6 E 2989/09 -, ESVGH 60, 251; Beschluss vom 15.01.2004 - 4 TG 3441/03 -, ESVGH 54, 1499) -, bei denen sich die Beteiligten nicht als Gegner gegenüberstehen, wird mit der Aussetzung nach § 75 Satz 3 VwGO - für das gesamte weitere Verfahren bindend (Dolde/Porsch, a.a.O., § 75 Rdnr. 10) - das Vorliegen eines zureichenden Grundes für die Nichtentscheidung über den Antrag durch die Behörde festgestellt.
  • BVerwG, 23.07.1991 - 3 C 56.90

    Streitwertbemessung Arzneimittelzulassung - Zureichender Grund -

    Auszug aus VGH Hessen, 06.12.2012 - 6 E 2128/12
    Erforderlich ist, dass der in Frage stehende Grund mit der Rechtsordnung im Einklang steht (BVerwG, Beschluss vom 23.07.1991 - 3 C 56.90 -, NVwZ 1991, 1180).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.03.2019 - 3 L 67.17

    Notwendigkeit vorheriger persönlicher Vorsprache bei einer Entscheidung über die

    Die Kostenentscheidung ist erforderlich, weil es sich bei dem gegen die Aussetzung eines Verfahrens nach § 75 Satz 3 VwGO gerichteten Beschwerdeverfahren um ein streitiges Zwischenverfahren handelt (vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 6. Dezember 2012 - 6 E 2128/12 - juris Rn. 9; OVG Bautzen, Beschluss vom 8. März 2013 - 1 E 93/12 - juris Rn. 2; OVG Lüneburg, Beschluss vom 25. März 2014 - 7 OB 7/14 - juris Rn. 10).

    Hierbei dürfte aber auch die Dringlichkeit der angestrebten Sachentscheidung für den Betroffenen im Licht der Wertentscheidungen des Grundgesetzes, vor allem der Grundrechte, mit in den Blick zu nehmen sein (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Januar 2017 - 1 BvR 2406/16 - juris Rn. 9; VGH Kassel, Beschluss vom 6. Dezember 2012 - 6 E 2128/12 - juris Rn. 3; Rennert, in: Eyermann, VwGO, § 75 Rn. 9; Funke-Kaiser, in: Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, VwGO, § 75 Rn. 13).

  • OVG Saarland, 02.11.2023 - 2 E 123/23

    Aussetzung des Verfahrens gemäß § 75 Satz 3 VwGO

    [vgl. im Einzelnen: VGH Hessen, Beschluss vom 6.12.2012 - 6 E 2128/12 -, juris, Rn. 9].
  • OVG Sachsen, 08.03.2013 - 1 E 93/12

    Verwaltungs- und Funktionalreform

    2 2. Eine Kostenentscheidung nach § 161 Abs. 2 VwGO ist notwendig, weil es sich bei dem - gegen die Aussetzung eines Verfahrens nach § 75 Satz 3 VwGO gerichteten - Beschwerdeverfahren um ein streitiges Zwischenverfahren handelt (HessVGH, Beschl. v. 6. Dezember 2012 - 6 E 2128/12 -, juris; VGH BW, Beschl. v. 26. November 2010 - 4 S 2071/10 -, juris; a. A. SächsOVG, Beschl. v. 16. Juli 2001 - 1 E 59/01 -, juris).
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