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VG Darmstadt, 26.04.2005 - 6 E 57/01 |
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Verfahrensgang
- VG Darmstadt, 26.04.2005 - 6 E 57/01
- VGH Hessen, 16.08.2005 - 10 TP 1538/05
Wird zitiert von ...
- VGH Hessen, 16.08.2005 - 10 TP 1538/05
Prozesskostenhilfe; Aufhebung; Mitwirkungspflicht
Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 26. April 2005 - 6 E 57/01 (3) - aufgehoben.Zu Unrecht hat das Verwaltungsgericht die mit Beschluss vom 27. April 2001 - 6 E 57/01 (3) - bewilligte Prozesskostenhilfe aufgehoben, weil der Kläger die von ihm geforderte Erklärung nach § 120 Abs. 4 Satz 2 ZPO nicht abgegeben habe (§ 124 Nr. 2, 2. Alt. ZPO).