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BVerwG, 26.08.1992 - 6 ER 604.92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Antrag auf Prozesskostenhilfe für die Durchführung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Gleichwertigkeit eines in der früheren DDR erworbenen Abschlusses mit dem Abschluss des entsprechenden Diplomstudienganges an einer Universität in der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.07.1992 - 15 A 588/91
- BVerwG, 26.08.1992 - 6 ER 604.92
Wird zitiert von ... (3)
- BVerwG, 10.12.1997 - 6 C 10.97
- auf der Grundlage gleichwertiger Abschlüsse.
Entscheidungen, die auf einer anderen materiellen Rechtsgrundlage ergangen sind, werden weder durch die Entscheidung nach Art. 37 Abs. 1 Satz 2 EV tangiert (Beschluß des Senats vom 26. August 1992 - BVerwG 6 ER 604.92 - Buchholz 111 Art. 37 EV Nr. 1), noch können sie ihrerseits eine Entscheidung auf der Grundlage des Einigungsvertrages hindern. - BVerwG, 10.12.1997 - 6 C 7.97
- einer Ausbildung in der ehemaligen DDR als regelmäßig unmaßgeblicher Aspekt bei …
Entscheidungen, die auf einer anderen materiellen Rechtsgrundlage ergangen sind, werden weder durch die Entscheidung nach Art. 37 Abs. 1 Satz 2 EV tangiert (Beschluß des Senats vom 26. August 1992 - BVerwG 6 ER 604.92 - Buchholz 111 Art. 37 EV Nr. 1), noch können sie ihrerseits eine Entscheidung auf der Grundlage des Einigungsvertrages hindern. - OVG Thüringen, 13.12.1995 - 1 KO 19/94
Hochschulrecht; Gleichwertigkeit; Gleichstellung; Strukturvergleich; …
Legt man schließlich die Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts zugrunde, ein Anspruch auf Feststellung der Gleichwertigkeit der Ausbildung gemäß Art. 37 Abs. 1 Satz 2 EV bestehe bei der bereits einmal erfolgten Prüfung nicht mehr, weil die Regelung nur Fälle betreffe, wo eine solche Entscheidung noch ausstehe (Beschluß vom 26. August 1992 - 6 ER 604/92 - in Buchholz 111 Art. 37 EV Nr. 1), ergibt sich daraus ebenfalls kein Hindernis für die Durchsetzung des geltend gemachten Anspruchs.