Rechtsprechung
AG Karlsruhe, 26.02.2015 - 6 F 84/14 |
Verfahrensgang
- AG Weinheim, 12.12.2011 - 4 F 18/11
- AG Karlsruhe, 26.02.2015 - 6 F 84/14
- OLG Karlsruhe, 27.08.2015 - 2 UF 69/15
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Karlsruhe, 27.08.2015 - 2 UF 69/15
Kindesunterhalt: Berücksichtigung eines Firmenfahrzeuges des …
Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Karlsruhe vom 26.02.2015 (6 F 84/14) unter Ziffern 1 bis 3 wie folgt abgeändert:.den Beschluss des Amtsgerichts Karlsruhe vom 26.02.2015, Az.: 6 F 84/14, aufzuheben und den Antrag zurückzuweisen.
- OVG Berlin-Brandenburg, 03.05.2016 - 3 B 13.15
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bei fehlendem Umgang des nicht …
Das Amtsgericht Z... hat mit Beschluss vom 10. September 2014 den Antrag des Klägers auf Regelung des unbegleiteten Umgangs zurückgewiesen und seinen Umgang mit den Kindern für die Dauer eines Jahres ausgesetzt (6 F 84/14).Dem lag die Annahme zu Grunde, dass bei künftigen Umgängen eine erhebliche Beeinträchtigung des Wohls der beiden Kinder zu erwarten sei (AG Z..., Beschluss vom 10. September 2014 - 6 F 84/14 - BbgOLG, Beschluss vom 10. März 2015 - 13 UF 223/14 -).
In dem weiteren Beschluss des Amtsgerichts Z... vom 10. September 2014 ist der Umgang mit den Kindern im Wesentlichen mit der Begründung für die Dauer eines Jahres ausgesetzt worden, der Umgang gefährde das Kindeswohl, die Kinder seien gegenüber dem Kläger verunsichert und angstbesetzt, was bereits zu erheblichen emotionalen Belastungen geführt habe, die in psychosomatischen Beschwerden wie Bauch- und Kopfschmerzen bei bevorstehenden Umgängen gemündet hätten (AG Z..., Beschluss vom 10. September 2014 - 6 F 84/14; BbgOLG, Beschluss vom 10. März 2015 - 13 UF 223/14).
- VerfG Brandenburg, 12.12.2014 - VfGBbg 35/14
Anspruch auf rechtliches Gehör; Begründungserfordernis; Behandlung eines …
Das Amtsgericht wies das Ablehnungsgesuch mit Beschluss vom 14. März 2014 (6 F 84/14) als unbegründet zurück.Er rügt, die Beschlüsse des Amtsgerichts Zossen vom 14. März 2014 (6 F 84/14) und des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 7. April 2014 (13 WF 74/14) würden durch die Behandlung seines Ablehnungsgesuches der Tragweite der Grundrechte auf rechtliches Gehör (Art. 52 Abs. 3 2. Alt. Landesverfassung -LV-) und ein faires Verfahren (Art. 52 Abs. 4 Satz 1 LV) nicht gerecht.