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   VG Frankfurt/Main, 29.04.2003 - 6 G 1171/03   

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VG Frankfurt/Main, 29.04.2003 - 6 G 1171/03 (https://dejure.org/2003,18638)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 29.04.2003 - 6 G 1171/03 (https://dejure.org/2003,18638)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 29. April 2003 - 6 G 1171/03 (https://dejure.org/2003,18638)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Nutzungsänderung durch Anbringung einer Mobilfunkanlage an einem Wohngebäude

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nutzungsänderung durch Anbringung einer Mobilfunkanlage an einem Wohngebäude

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Baurechtliches Eilverfahren betreffend den Betrieb einer Mobilfunksendeanlage im UMTS-Standard in der Stadt Schwalbach entschieden

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Baurechtliches Eilverfahren betreffend den Betrieb einer Mobilfunksendeanlage im UMTS-Standard in der Stadt Schwalbach entschieden

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2002 - 7 B 924/02

    Nutzungsverbot für eine ohne Baugenehmigung auf einem Wohngebäude errichtete

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 29.04.2003 - 6 G 1171/03
    Vorliegend wird nicht nur eine Mobilfunkanlage angebracht, es wird zugleich durch die Anbringung der Mobilfunksendeanlage eine Nutzungsänderung des Gebäudes herbeigeführt (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 2.7.2002, 7 B 924/02).

    Denn das Wohngebäude ist zugleich Träger des Antennenmastes, der seine Funktion nur deshalb erfüllen kann, weil er die Höhe des Gebäudes mitnutzt (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 2.7.2002 a. a. O.; s. auch VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 8.2.2002, 8 S 2748/01).

  • VGH Hessen, 19.12.2000 - 4 TG 3629/00

    Baugenehmigungspflicht einer Mobilfunkstation - Nutzungsänderung

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 29.04.2003 - 6 G 1171/03
    Ausgehend von der Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes (Hess. VGH, Beschl. v. 19.12.2000, Az.: 4 TG 3629/00) war - entgegen der Auffassung der Antragstellerin - für die von ihr betriebene Mobilfunkanlage auch eine Baugenehmigung erforderlich.

    Dies ist bei der Aufnahme einer gewerblichen Nutzung zusätzlich zu der bestehenden Wohnnutzung der Fall (vgl. Hess. VGH, Beschl. v. 19.12.2000 a. a. O.; VGH Baden-Württemberg,. Urt. v. 26.10.1998, 8 S 1848/98, DÖV 2000, 82; vgl. auch OVG Lüneburg, Beschl. v. 31.1.2002, 1 MA 4216/2001 in NVwZ-RR 2002, 822).

  • VGH Baden-Württemberg, 08.02.2002 - 8 S 2748/01

    Genehmigung einer Mobilfunk-Basisstation auf Wohngebäude

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 29.04.2003 - 6 G 1171/03
    Denn das Wohngebäude ist zugleich Träger des Antennenmastes, der seine Funktion nur deshalb erfüllen kann, weil er die Höhe des Gebäudes mitnutzt (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 2.7.2002 a. a. O.; s. auch VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 8.2.2002, 8 S 2748/01).
  • VGH Hessen, 02.04.2002 - 4 TG 575/02

    Nutzungsverbot - formelle Illegalität - Mobilfunkanlage

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 29.04.2003 - 6 G 1171/03
    Vielmehr lässt sich der Hessischen Bauordnung ein Verbot des Bauens oder Nutzens ohne Baugenehmigung entnehmen, was den Bauherrn verpflichtet, selbst in Fällen der rechtswidrigen Versagung einer Baugenehmigung zunächst die Genehmigung im Rechtsweg zu erstreiten (vgl. Hess. VGH, Beschl. v. 2.4.2002, 4 TG 575/02 in NVwZ-RR 2002, 823).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.10.1998 - 8 S 1848/98

    Genehmigungspflichtige Nutzungsänderung bei Errichtung gewerblicher Sendeanlage

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 29.04.2003 - 6 G 1171/03
    Dies ist bei der Aufnahme einer gewerblichen Nutzung zusätzlich zu der bestehenden Wohnnutzung der Fall (vgl. Hess. VGH, Beschl. v. 19.12.2000 a. a. O.; VGH Baden-Württemberg,. Urt. v. 26.10.1998, 8 S 1848/98, DÖV 2000, 82; vgl. auch OVG Lüneburg, Beschl. v. 31.1.2002, 1 MA 4216/2001 in NVwZ-RR 2002, 822).
  • OVG Niedersachsen, 31.01.2002 - 1 MA 4216/01

    Anhörung; Baugenehmigung; Baugenehmigungspflicht; Gebäude; Grundverwaltungsakt;

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 29.04.2003 - 6 G 1171/03
    Dies ist bei der Aufnahme einer gewerblichen Nutzung zusätzlich zu der bestehenden Wohnnutzung der Fall (vgl. Hess. VGH, Beschl. v. 19.12.2000 a. a. O.; VGH Baden-Württemberg,. Urt. v. 26.10.1998, 8 S 1848/98, DÖV 2000, 82; vgl. auch OVG Lüneburg, Beschl. v. 31.1.2002, 1 MA 4216/2001 in NVwZ-RR 2002, 822).
  • VGH Hessen, 08.11.1979 - IV OE 51/75

    Bauplanungsrecht: Begriff der Nutzungsänderung, Zulässigkeit von Räumen für freie

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 29.04.2003 - 6 G 1171/03
    Eine die Genehmigungspflicht auslösende Nutzungsänderung liegt vor, wenn sich die neue Nutzung von der bisherigen Nutzung dergestalt unterscheidet, dass sie anderen oder weitergehenden Anforderungen bei ordnungs- oder bauplanungsrechtlicher Art unterworfen ist oder unterworfen sein kann (Hess. VGH, Urt. v. 8.11.1979/IV OE 51/95, Baurecht 1980, 251).
  • VG Gießen, 18.06.2002 - 1 G 1689/02

    Mobilfunksendeanlage; Kirchturm; Genehmigungsfreiheit; Nutzungsänderung

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 29.04.2003 - 6 G 1171/03
    8 Soweit die Antragstellerin zur Begründung ihrer Auffassung, die Anbringung der Mobilfunksendeanlage stelle keine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung dar, auf einen Beschluss des VG Gießen vom 18.6.2002 (1 G 1689/02) verweist, folgt die Kammer dieser Auffassung nicht.
  • VGH Hessen, 06.10.1988 - 4 TG 3126/88
    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 29.04.2003 - 6 G 1171/03
    Nach der ständigen Rechtsprechung sowohl des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes als auch der beschließenden Kammer begründet eine illegale Nutzung in der Regel ein besonderes öffentliches Interesse an der Durchsetzung eines Nutzungsverbotes vor Abschluss des Rechtsbehelfsverfahrens (vgl. z. B. Hess. VGH, Beschl. v. 6.10.1988, 4 TG 3126/88).
  • VGH Hessen, 10.11.2004 - 9 UZ 1400/03

    Anspruch der Gemeinde auf bauordnungsrechtliches Einschreiten wegen Verletzung

    Damit setze sich das Verwaltungsgericht mindestens in Widerspruch zu einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Az.: 6 G 1171/03), aber auch in Widerspruch zur Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, Beschluss vom 14. Februar 2003 - 4 TG 165/03 -.
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