Rechtsprechung
AG Heidelberg, 06.12.2021 - 6 Gs 21/21 jug |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,51279) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Burhoff online
Pflichtverteidiger, nachträgliche Bestellung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 20.07.2009 - 1 StR 344/08
Antrag auf nachträgliche Bestellung eines Verteidigers für die …
Auszug aus AG Heidelberg, 06.12.2021 - 6 Gs 21/21
Soweit in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte überwiegend die Ansicht vertreten wird, dass in einem bereits abgeschlossenen Verfahren eine rückwirkende Beiordnung nicht zulässig ist, wird diese Ansicht vom erkennenden Gericht zwar geteilt, da die §§ 140 ff. StPO nicht dem Kosteninteresse des Beschuldigten oder seines Verteidigers dienen, sondern alleine sicherstellen sollen, dass der Beschuldigte in schwerwiegenden Fällen rechtskundigen Beistand erhält und ein ordnungsgemäßer Verfahrensablauf gewährleistet ist (BGH, Beschluss vom 20. Juli 2009 - 1 StR 344/08.