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LG Bayreuth, 13.11.2000 - 6 Js 1731/00 |
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Verfahrensgang
- AG Bayreuth - 7 Ds 6 Js 1731/00
- AG Ingolstadt - BwR 8 Ls 21 Js 17889/01
- LG Augsburg - 2 NöStVK 702/04
- LG Bayreuth - 2 Ns 6 Js 1731/00
- LG Bayreuth, 13.11.2000 - 6 Js 1731/00
- BGH, 19.01.2005 - 2 AR 263/04
- BGH, 19.01.2005 - 2 ARs 433/04
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 19.01.2005 - 2 ARs 433/04
Zuständigkeitsbestimmung (Zuständigkeit; Bewährungsaufsicht); gemeinschaftliches …
Für die Bewährungsaufsicht und die nachträglichen Entscheidungen, die sich auf die Strafaussetzung zur Bewährung aus dem Urteil des Landgerichts Bayreuth vom 13. November 2000 (2 Ns 6 Js 1731/00) beziehen, ist die Auswärtige Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Augsburg beim Amtsgericht Nördlingen/Zweigstelle Donauwörth zuständig. - BGH, 19.01.2005 - 2 AR 263/04
Entscheidung über die Zuständigkeit eines Gerichts für die Entscheidung über die …
Für die Bewährungsaufsicht und die nachträglichen Entscheidungen, die sich auf die Strafaussetzung zur Bewährung aus dem Urteil des Landgerichts Bayreuth vom 13. November 2000 (2 Ns 6 Js 1731/00) beziehen, ist die Auswärtige Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Augsburg beim Amtsgericht Nördlingen/Zweigstelle Donauwörth zuständig.