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   FG Sachsen, 13.12.2012 - 6 K 1010/10   

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https://dejure.org/2012,50199
FG Sachsen, 13.12.2012 - 6 K 1010/10 (https://dejure.org/2012,50199)
FG Sachsen, Entscheidung vom 13.12.2012 - 6 K 1010/10 (https://dejure.org/2012,50199)
FG Sachsen, Entscheidung vom 13. Dezember 2012 - 6 K 1010/10 (https://dejure.org/2012,50199)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sachgerechtheit einer Schätzung entsprechend des Umsatzschlüssels für die Aufteilung von Vorsteuerbeträgen in Fällen gemischter (d.h. zum Vorsteuerabzug berechtigender und nicht berechtigender) Verwendungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Berücksichtigung von Zuwendungen und Spenden bei der Aufteilung von Vorsteuern nach § 15 Abs. 4 UStG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine Berücksichtigung von Zuwendungen und Spenden bei der Aufteilung von Vorsteuern nach § 15 Abs. 4 UStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • FG Schleswig-Holstein, 07.09.2006 - 4 K 223/04

    Keine Berücksichtigung von echten Zuschüssen bei der Vorsteueraufteilung

    Auszug aus FG Sachsen, 13.12.2012 - 6 K 1010/10
    Dazu werde auf die Entscheidung des FG Schleswig-Holstein vom 7. September 2006, 4 K 223/04, verwiesen.

    Bei der Berechnung dieses Schlüssels sind echte Zuschüsse und Spenden, bei denen kein Leistungsaustausch zu Grunde liegt, sondern Verluste des Klägers auf Grund der von ihm durchgeführten Tätigkeiten ausgeglichen werden sollen, unberücksichtigt zu lassen (vgl. FG Schleswig-Holstein, EFG 2006, 1867 ).

    Die bloße technische Anknüpfung von Förderungsmaßnahmen an eine Tätigkeit des Zahlungsempfängers (Betrieb der Eisenbahn) führt nicht dazu, die Förderung zum (zusätzlichen) Entgelt für die Leistung zu machen, da das Förderungsziel nicht die Subvention der Preise zugunsten der Nutzer der Eisenbahn ist (vgl. FG Schleswig-Holstein, EFG 2006, 1867 ).

  • BFH, 29.06.2010 - V B 160/08

    Vorsteuerabzug gemeinnütziger Forschungseinrichtungen - Eigenforschung -

    Auszug aus FG Sachsen, 13.12.2012 - 6 K 1010/10
    Auch eine gemeinnützige Körperschaft kann einen unternehmerischen und einen nichtunternehmerischen Bereich haben (vgl. BFH, BFH/NV 2008, 1215 , m.w.N.), wobei der unternehmerische Bereich die wirtschaftliche und die nichtwirtschaftliche Tätigkeit umfasst (vgl. BFH, BFH/NV 2010, 1876 ).

    Dabei besteht die wirtschaftliche Tätigkeit in der entgeltlichen Lieferung oder Erbringung von Dienstleistungen (vgl. BFH, BFH/NV 2010, 1876 ).

    Geht ein Steuerpflichtiger zugleich wirtschaftlichen Tätigkeiten und nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten nach, ist ein Abzug der Vorsteuer für Aufwendungen nur insoweit zulässig, als diese der wirtschaftlichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen i.S. des Art. 2 Nr. 1 der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern 77/388/EWG (Richtlinie 77/388/EWG ) zuzurechnen sind (vgl. BFH, BFH/NV 2010, 1876 ).

  • BFH, 01.07.2004 - V R 32/00

    Umsatzsteuer - Vorsteuerabzug aus Kosten des Gesellschafterwechsels

    Auszug aus FG Sachsen, 13.12.2012 - 6 K 1010/10
    Für die Aufteilung von Vorsteuerbeträgen in Fällen gemischter (d.h. zum Vorsteuerabzug berechtigender und nicht berechtigender) Verwendungen ist eine Schätzung entsprechend des Umsatzschlüssels sachgerecht (vgl. BFH, BStBl. II 2004, 1022).
  • BFH, 14.04.2008 - XI B 171/07

    Aufteilung von Vorsteuern auf unternehmerischen und nicht unternehmerischen

    Auszug aus FG Sachsen, 13.12.2012 - 6 K 1010/10
    Auch eine gemeinnützige Körperschaft kann einen unternehmerischen und einen nichtunternehmerischen Bereich haben (vgl. BFH, BFH/NV 2008, 1215 , m.w.N.), wobei der unternehmerische Bereich die wirtschaftliche und die nichtwirtschaftliche Tätigkeit umfasst (vgl. BFH, BFH/NV 2010, 1876 ).
  • FG Münster, 16.05.2019 - 5 K 3053/16

    Umsatzsteuer - Zur Frage, ob eine Aufteilung des Vorsteuerabzugs vorzunehmen ist,

    Aus dem gleichen Grund rechtfertigen auch die vom Kläger zitierten Urteile des Sächsischen FG (Urt. vom 13.12.2012 - 6 K 1010/10, juris) und des FG Schleswig Holstein (Urt. vom 07.09.2006 - 4 K 223/04, EFG 2006, 1867) keine abweichende Beurteilung des Streitfalles.

    Auch das Sächsische FG geht im Grundsatz davon aus, dass ein Vorsteuerabzug nur insoweit zulässig ist, als dass die Aufwendungen der wirtschaftlichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen zuzurechnen sind (Sächsisches FG, Urt. vom 13.12.2012 - 6 K 1010/10, juris, Rdn. 20).

    Allerdings nahm das Sächsische FG an, dass der Kläger in dem entschiedenen Fall (abgesehen von der reinen Mitgliederverwaltung) ausschließlich eine wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt hat (Sächsisches FG, Urt. vom 13.12.2012 - 6 K 1010/10, juris, Rdn. 21).

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