Rechtsprechung
FG Baden-Württemberg, 16.01.2012 - 6 K 1078/10 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Bildung einer Rücklage nach § 7g Abs. 3 EStG a.F. auch im Rahmen einer Bilanzänderung nach Anschaffung des Investitionsgegenstands möglich
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Notwendigkeit der Bildung einer Rücklage gem. § 7g Abs. 3 EStG a.F. bereits bei erstmaliger Einreichung der Steuererklärung; Möglichkeit der Bildung einer Rücklage nach Einreichung der Steuererklärung bzw. erst nach Betriebsprüfung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 2006 § 7g; EStG § 2006 § 5
Zeitliche Grenze der nachträglichen Bildung einer Ansparrücklage nach § 7g EStG nach der Anschaffung oder Herstellung des Wirtschaftsgutes - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Zeitliche Grenze der nachträglichen Bildung einer Ansparrücklage nach § 7g EStG nach der Anschaffung oder Herstellung des Wirtschaftsgutes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 16.01.2012 - 6 K 1078/10
- BFH, 24.10.2012 - I R 13/12
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 17.06.2010 - III R 43/06
Bildung einer Ansparabschreibung zur Kompensation eines …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 16.01.2012 - 6 K 1078/10
Aus dem Urteil des Bundesfinanzhofes -BFH- vom 17. Juni 2010 III R 43/06, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 2011, 104, folge zweifelsfrei, dass eine Rücklage für die künftige Anschaffung eines neuen beweglichen Wirtschaftsguts des Anlagevermögens (Ansparabschreibung) auch nachträglich im Wege der Bilanzänderung zur Kompensation eines Betriebsprüfungsmehrergebnisses gebildet werden könne; dies entspreche dem im vorliegenden Streitfall verwirklichten Sachverhalt.Eine Rücklage gemäß § 7g Abs. 3 EStG a.F. muss nicht bereits bei erstmaliger Einreichung der Steuererklärung, sondern kann auch später im Rahmen einer Bescheidänderung -auch nach einer Betriebsprüfung- gebildet werden (BFH-Urteil vom 17. Juni 2010 III R 43/06, BF/NV 2011, 104, Abs. 21 mit weiteren Nachweisen der Rechtsprechung).
Ein Finanzierungszusammenhang zwischen der Rücklage und der Investition ist z.B. dann nicht mehr gegeben, wenn die Rücklage erstmals später als zwei Jahre nach Anschaffung oder Herstellung der Wirtschaftsgüter gebildet wird (BFH-Urteile in BFH/NV 2011, 104, Abs. 23 und 24 m.w.N.).
Die Revision wird wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache nach § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO im Hinblick auf die BFH-Urteile in BFH/NV 2007, 671 sowie BFH/NV 2011, 104 einerseits und das BFH-Urteil vom 29. April 2008 VIII R 62/06, Bundessteuerblatt - BStBl - 2008, 747 andererseits zugelassen.
- BFH, 08.11.2006 - I R 89/05
Ansparabschreibung: nachträgliche Bildung
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 16.01.2012 - 6 K 1078/10
Soweit die Rücklage gemäß § 7g Abs. 3 Sätze 1 und 2 EStG a.F. die "künftige" bzw. die "voraussichtlich bis zum Ende des zweiten Jahres auf die Bildung der Rücklage" erfolgende Anschaffung eines Wirtschaftsguts voraussetzt, schließt dies ein im Zeitpunkt der Rücklagenbildung bereits angeschafftes Wirtschaftsgut nicht aus (BFH-Urteil vom 8. November 2006 I R 89/05, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 2007, 671).Die Revision wird wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache nach § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO im Hinblick auf die BFH-Urteile in BFH/NV 2007, 671 sowie BFH/NV 2011, 104 einerseits und das BFH-Urteil vom 29. April 2008 VIII R 62/06, Bundessteuerblatt - BStBl - 2008, 747 andererseits zugelassen.
- BFH, 29.04.2008 - VIII R 62/06
Erweiterung der Ansparrücklage nach § 7g EStG für bereits angeschaffte …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 16.01.2012 - 6 K 1078/10
Die Revision wird wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache nach § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO im Hinblick auf die BFH-Urteile in BFH/NV 2007, 671 sowie BFH/NV 2011, 104 einerseits und das BFH-Urteil vom 29. April 2008 VIII R 62/06, Bundessteuerblatt - BStBl - 2008, 747 andererseits zugelassen.
- BFH, 24.10.2012 - I R 13/12
Finanzierungszusammenhang bei der Ansparabschreibung
Die Klage hatte Erfolg (Urteil des Finanzgerichts --FG-- Baden-Württemberg vom 16. Januar 2012 6 K 1078/10).
Rechtsprechung
VG Leipzig, 22.02.2011 - 6 K 1078/10 |
Verfahrensgang
- VG Leipzig, 22.02.2011 - 6 K 1078/10
- OVG Sachsen, 16.12.2014 - 5 A 635/13
- BVerwG, 12.05.2016 - 9 C 9.15