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   FG Niedersachsen, 04.08.2016 - 6 K 113/16   

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https://dejure.org/2016,41389
FG Niedersachsen, 04.08.2016 - 6 K 113/16 (https://dejure.org/2016,41389)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 04.08.2016 - 6 K 113/16 (https://dejure.org/2016,41389)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 04. August 2016 - 6 K 113/16 (https://dejure.org/2016,41389)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Rechtswidrige Zurückweisung eines Bevollmächtigten für alle anhängigen und zukünftigen Verwaltungsverfahren eines Mandanten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 80 Abs. 5
    Zurückweisung als Bevollmächtigte

  • rechtsportal.de

    AO § 80 Abs. 5
    Rechtswidrige Zurückweisung eines Bevollmächtigten für alle anhängigen und zukünftigen Verwaltungsverfahren eines Mandanten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zurückweisung als Bevollmächtigte bzw. als Beistand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtswidrige Zurückweisung eines Bevollmächtigten für alle anhängigen und zukünftigen Verwaltungsverfahren eines Mandanten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2017, 92
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (20)

  • BFH, 21.07.2011 - II R 6/10

    Hilfeleistung in Steuersachen durch Kapitalgesellschaft ausländischen Rechts

    Auszug aus FG Niedersachsen, 04.08.2016 - 6 K 113/16
    Aus veröffentlichten Gerichtsentscheidungen (vgl. BFH-Urteile vom 21. Juli 2011 II R 6/10, BFHE, 474; FG Köln-Urteile vom 2. Februar 2012 11 K 4481/08, EFG 2012, 2262, 11 K 4478/08, in Juris, 11 K 4479/08, in Juris, 11 K 4480/08 in Juris ) sowie zahlreicher beim erkennenden Senat geführter Verfahren (u. a. sieben in der Sitzung vom 24. Oktober 2013 und vier in der Sitzung am 15. Mai 2014 entschiedene Verfahren), die alle die Zurückweisung der Klägerin als Bevollmächtigte zum Gegenstand hatten, ist dem Senat bekannt, dass die Klägerin im Inland zahlreiche Mandanten in steuerlichen Angelegenheiten berät und als deren Bevollmächtigte auftritt.

    Maßgebend für die Auslegung eines Verwaltungsakts ist der objektive Erklärungsinhalt der Regelung, wie ihn der Empfänger nach den ihm bekannten Umständen unter Berücksichtigung von Treu und Glauben verstehen konnte (BFH-Urteile vom 21. Juli 2011 II R 6/10, BFHE 234, 474, BStBl II 2011, 906, sowie vom 15. April 2010 V R 11/09, BFH/NV 2010, 1830).

    Unter Hinweis auf diese Grundsätze hat der BFH mit Urteil vom 21. Juli 2011 (II R 6/10, BFHE 234, 474, BStBl II 2011, 906) eine Zurückweisungsverfügung mit dem Ergebnis ausgelegt, dass diese lediglich für das seinerzeit konkret vorliegende Verwaltungsverfahren gelten sollte.

  • FG Niedersachsen, 19.07.2012 - 6 K 152/12

    Zurückweisung von lediglich bei der Anfertigung einer Steuererklärung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 04.08.2016 - 6 K 113/16
    Wegen der weiteren Einzelheiten der Senatsrechtsprechung wird insoweit beispielhaft auf die veröffentlichten Senatsurteile vom 24. Oktober 2013 (6 K 88/13, juris) und vom 19. Juli 2012 (6 K 152/12, juris) Bezug genommen.

    bb) Der BFH hat in dem Revisionsverfahren II R 44/12, das das Senatsurteil vom 19. Juli 2012 (6 K 152/12) zum Gegenstand hat, dem EuGH mit Beschluss vom 20. Mai 2014 (in DB 2014, 456) vorab folgenden Fragen zur Entscheidung vorgelegt:.

  • BFH, 20.05.2014 - II R 44/12
    Auszug aus FG Niedersachsen, 04.08.2016 - 6 K 113/16
    bb) Der BFH hat in dem Revisionsverfahren II R 44/12, das das Senatsurteil vom 19. Juli 2012 (6 K 152/12) zum Gegenstand hat, dem EuGH mit Beschluss vom 20. Mai 2014 (in DB 2014, 456) vorab folgenden Fragen zur Entscheidung vorgelegt:.

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird insofern auf das Vorabentscheidungsersuchen des BFH (Beschluss vom 20. Mai 2014 II R 44/12, DB 2014, 456) an den EuGH (Az. C-342/14) Bezug genommen.

  • FG Niedersachsen, 26.11.2009 - 6 K 530/08

    Auslegung des § 80 Abs. 5 AO hinsichtlich des Umfangs des in der Vorschrift

    Auszug aus FG Niedersachsen, 04.08.2016 - 6 K 113/16
    Eine Zurückweisung der Klägerin für alle anhängigen und zukünftigen Verwaltungsverfahren der A & Co. Limited ist rechtswidrig, da § 80 Abs. 5 AO als die vom Beklagten in Anspruch genommene Rechtsgrundlage eine derartig weite Rechtsfolge nicht vorsieht (vgl. Senatsurteile vom 26. November 2009 6 K 273/08, DStRE 2010, 1141; vom 26. November 2009 6 K 530/08, EFG 2010, 541).
  • FG Niedersachsen, 26.11.2009 - 6 K 273/08

    Hilfeleistung in Steuersachen durch Kapitalgesellschaft ausländischen Rechts

    Auszug aus FG Niedersachsen, 04.08.2016 - 6 K 113/16
    Eine Zurückweisung der Klägerin für alle anhängigen und zukünftigen Verwaltungsverfahren der A & Co. Limited ist rechtswidrig, da § 80 Abs. 5 AO als die vom Beklagten in Anspruch genommene Rechtsgrundlage eine derartig weite Rechtsfolge nicht vorsieht (vgl. Senatsurteile vom 26. November 2009 6 K 273/08, DStRE 2010, 1141; vom 26. November 2009 6 K 530/08, EFG 2010, 541).
  • FG Köln, 20.01.2010 - 7 K 4391/07

    EuGH-Vorlage: Befugnis einer im EU-Ausland niedergelassenen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 04.08.2016 - 6 K 113/16
    Soweit sich die Literatur mit diesem Problem auseinandersetzt, wird dort die Auffassung vertreten, dass die Zurückweisungen nur für das jeweilige Verfahren und auch nur für den jeweiligen Verfahrensabschnitt wirken (Dumke in Schwarz, Kommentar zur AO, § 80 Rz. 64; Söhn in Hübschmann/Hepp/Spittaler, AO/FGO, § 80 Rz. 441; Wünsch in Koenig, AO, 3. Auflage 2014, § 80 Rz. 108; Rätke in Klein, AO, § 80 Rz. 48; FG Köln, Urteil vom 20. Januar 2010 7 K 4391/07, EFG 2010, 895).
  • BFH, 28.06.2006 - III R 13/06

    Keine Änderung einer bestandskräftigen Ablehnung des Kindergeldes für das

    Auszug aus FG Niedersachsen, 04.08.2016 - 6 K 113/16
    Die Gegenauffassung, nach der ein Verstoß gegen das Unionsrecht stets einen "schweren" Rechtsfehler begründen soll (vgl. de Weerth, Deutsches Steuerrecht 2008, 1368, 1369 zu § 130 AO), lässt unberücksichtigt, dass für einen unionsrechtswidrigen Bescheid keine andere Behandlung geboten ist als für einen Bescheid, der auf einer nicht verfassungskonformen Rechtsgrundlage beruht und dessen Bestand hiervon unberührt bleibt (§ 79 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht; BFH-Urteile vom 16. September 2010 V R 57/09, BFHE 230, 504, BStBl II 2011, 151 m.w.N.; vom 28. Juni 2006 III R 13/06, BFHE 214, 287, BStBl II 2007, 714; vom 21. März 1996 XI R 36/95, BFHE 179, 563, BStBl II 1996, 399).
  • BFH, 21.03.1996 - XI R 36/95

    Keine "Emmott'sche Fristenhemmung" bei richtlinienwidriger Auslegung und

    Auszug aus FG Niedersachsen, 04.08.2016 - 6 K 113/16
    Die Gegenauffassung, nach der ein Verstoß gegen das Unionsrecht stets einen "schweren" Rechtsfehler begründen soll (vgl. de Weerth, Deutsches Steuerrecht 2008, 1368, 1369 zu § 130 AO), lässt unberücksichtigt, dass für einen unionsrechtswidrigen Bescheid keine andere Behandlung geboten ist als für einen Bescheid, der auf einer nicht verfassungskonformen Rechtsgrundlage beruht und dessen Bestand hiervon unberührt bleibt (§ 79 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht; BFH-Urteile vom 16. September 2010 V R 57/09, BFHE 230, 504, BStBl II 2011, 151 m.w.N.; vom 28. Juni 2006 III R 13/06, BFHE 214, 287, BStBl II 2007, 714; vom 21. März 1996 XI R 36/95, BFHE 179, 563, BStBl II 1996, 399).
  • BFH, 16.09.2010 - V R 57/09

    Keine Durchbrechung der Bestandskraft bei nachträglich erkanntem Verstoß gegen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 04.08.2016 - 6 K 113/16
    Die Gegenauffassung, nach der ein Verstoß gegen das Unionsrecht stets einen "schweren" Rechtsfehler begründen soll (vgl. de Weerth, Deutsches Steuerrecht 2008, 1368, 1369 zu § 130 AO), lässt unberücksichtigt, dass für einen unionsrechtswidrigen Bescheid keine andere Behandlung geboten ist als für einen Bescheid, der auf einer nicht verfassungskonformen Rechtsgrundlage beruht und dessen Bestand hiervon unberührt bleibt (§ 79 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht; BFH-Urteile vom 16. September 2010 V R 57/09, BFHE 230, 504, BStBl II 2011, 151 m.w.N.; vom 28. Juni 2006 III R 13/06, BFHE 214, 287, BStBl II 2007, 714; vom 21. März 1996 XI R 36/95, BFHE 179, 563, BStBl II 1996, 399).
  • BFH, 22.07.2015 - V R 49/14

    Zurückweisung eines Bevollmächtigten - Auslegung eines Verwaltungsakts (hier:

    Auszug aus FG Niedersachsen, 04.08.2016 - 6 K 113/16
    Im Zweifel ist das den Betroffenen weniger belastende Auslegungsergebnis vorzuziehen, da er als Empfänger einer auslegungsbedürftigen Willenserklärung der Verwaltung durch etwaige Unklarheiten aus deren Sphäre nicht benachteiligt werden darf (BFH-Urteile vom 22. Juli 2015 V R 49/14, BFH/NV 2015, 1692; 11. Juli 2006 VIII R 10/05, BFHE 214, 18, BStBl II 2007, 96).
  • FG Köln, 02.02.2012 - 11 K 4479/08

    Hilfeleistung in Steuersachen durch Kapitalgesellschaft ausländischen Rechts

  • EuGH, 06.10.2009 - C-40/08

    Asturcom Telecomunicaciones - Richtlinie 93/13/EWG - Verbraucherverträge -

  • BVerwG, 17.01.2007 - 6 C 32.06

    Telekommunikation; Lizenzgebühren; Bestandskraft des Gebührenbescheides;

  • BFH, 18.01.2017 - II R 33/16

    Klage gegen Nullfestsetzung - Auslegung eines Verwaltungsakts

  • BFH, 15.04.2010 - V R 11/09

    Zurückweisung einer englischen Ltd. als Bevollmächtigte

  • FG Köln, 02.02.2012 - 11 K 4478/08

    Zurückweisung ausländischer Steuerberatungsgesellschaften - Fehlender Schutz in

  • FG Köln, 02.02.2012 - 11 K 4480/08

    Befugnis einer Kapitalgesellschaft Britischen Rechts (Private Limited Company

  • FG Köln, 02.02.2012 - 11 K 4481/08

    Feststellung eines verrechenbaren Verlustes - Auslegung von Verwaltungsakten -

  • BFH, 11.07.2006 - VIII R 10/05

    Zurückweisung von geschäftsmäßig unbefugt bei der Anfertigung einer

  • FG Niedersachsen, 24.10.2013 - 6 K 88/13

    Keine Terminverlegung wegen nicht wahrgenommener Akteneinsicht

  • BFH, 18.01.2017 - II R 33/16

    Folgen der Zurückweisung eines Bevollmächtigten nach bisherigem Recht -

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 4. August 2016  6 K 113/16 wird als unzulässig verworfen.

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 4. August 2016  6 K 113/16 aufgehoben, soweit das Finanzgericht der Klage stattgegeben hat.

    Das Urteil des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2017, 92 veröffentlicht.

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