Rechtsprechung
   FG Rheinland-Pfalz, 12.01.2007 - 6 K 1131/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,19036
FG Rheinland-Pfalz, 12.01.2007 - 6 K 1131/05 (https://dejure.org/2007,19036)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12.01.2007 - 6 K 1131/05 (https://dejure.org/2007,19036)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12. Januar 2007 - 6 K 1131/05 (https://dejure.org/2007,19036)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,19036) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umsatzsteuerliche Behandlung der verbilligten Überlassung von Schuhen und Arbeitskleidung an Arbeitnehmer; Aufteilbarkeit der verbilligten Gestellung einschließlich der Reinigung der Arbeitskleidung in eine entgeltliche und eine unentgeltliche Leistung; Unmöglichkeit ...

  • Judicialis

    UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1; ; UStG § 10 Abs. 1; ; UStG § 10 Abs. 4; ; UStG § 10 Abs. 5 Nr. 2; ; UStG § 17; ; UStR Abschn. 12 Abs. 4 Nr. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 10 Abs. 1, Abs. 4 Nr. 2, Abs. 5 Nr. 2
    Ansatz der Mindestbemessungsgrundlage bei Überlassung von Arbeitskleidung an Arbeitnehmer zu einem unter den Kosten liegenden Entgelt

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Ansatz der Mindestbemessungsgrundlage bei Überlassung von Arbeitskleidung an Arbeitnehmer zu einem unter den Kosten liegenden Entgelt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 29.05.1997 - C-63/96

    Finanzamt Bergisch Gladbach / Skripalle

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 12.01.2007 - 6 K 1131/05
    Art. 191 Abs. 3 EGV vor (vgl. Martin, Anm. zu BFH-Beschluss vom 30.11.2000 V R 30/00, HFR 2001, 317 unter Berufung auf die Schlussanträge des Generalanwaltes Fennely zur Rs. Skripalle, C-63/96; a.A. Möhlenkamp/Maunz, UR 2006, 1).

    Jedoch sind nach dem EuGH-Urteil vom 29.05.1997 (C-63/96 Skripalle, BStBl. II 1997, 841, Rz. 24) die Sondermaßnahmen - hier die Vorschrift des § 10 Abs. 4 und Abs. 5 UstG - eng auszulegen und dürfen von der in Art. 11 Teil A Abs. 1 Buchst. a) der 6 EG-Richtlinie geregelten Besteuerungsgrundlage nur insoweit abweichen, als dies für die Erreichung des Ziels - hier Steuerumgehung - unbedingt erforderlich ist.

    Die Gefahr einer Steuerumgehung besteht dann nicht, wenn sich aus objektiven Gesichtspunkten ergibt, dass der Steuerpflichtige korrekt gehandelt hat (C-63/96, Rz. 25; vgl. ebenfalls EuGH-Urteil vom 09.07.1992 C-131/91, K-Line, EuGHE 1992, I-4513, Rz. 24 und 25).

  • EuGH, 20.01.2005 - C-412/03

    Hotel Scandic Gåsabäck - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 2, 5 Absatz 6

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 12.01.2007 - 6 K 1131/05
    Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn es sich um eine offensichtlich unter dem Einstandwert liegende Leistung handelt (EuGH-Urteil vom 20.01.2005 - Scandic - C-412/03, Rz. 24, UR 2005, 152 mit Anm. Wagner; vgl. auch Martin, Anm. zu dem genannten Urteil, BFH-PR 2005, 144).

    c) Der Senat sieht sich ebenfalls in Übereinstimmung mit der Entscheidung des EuGH vom 20.01.2005 (Scandic C-412/03, UR 2005, 152).

    Andererseits neigt die herrschende Meinung in Literatur und Verwaltung der Auffassung zu, die Mindestbemessungsgrundlage sei vorliegend anzuwenden (vgl. z.B. Wagner, Anm. zu EuGH-Urteil C-412/03 - Scandic - , UR, 2005, 152; ders. in Sölch/Ringleb, Umsatzsteuer, § 10 Tz. 440, 441; Heidner in Bunjes/Geist, UStG, 8. Aufl., § 10, Rz. 119 und Verwaltungsauffassung: Abschn. 12 Abs. 1 Satz 3 UStR; OFD Koblenz vom 14.07.2005, S 7100/S 7200 -A- St 443/St 444).

  • EuGH, 16.10.1997 - C-258/95

    Fillibeck

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 12.01.2007 - 6 K 1131/05
    Denn die völlig unentgeltliche Überlassung von typischer Arbeitskleidung ist nach Verwaltungsauffassung (Abschn. 12 Abs. 4 Nr. 4 UStR), die auf dem BFH-Urteil vom 09.07.1998 beruht (V R 105/92, BStBl. II 1998, 635; Folgeentscheidung zu EuGH-Urteil vom 16.10.1997 C-258/95 - Fillibeck - ,UR 1998, 61), als nicht steuerbare Leistung anzusehen, wenn die Befriedigung des privaten Bedarfs durch den betrieblichen Zweck überlagert wird.

    b) Die Ausgangsentscheidung des EuGH (C-258/95, UR 1998, 61) bestätigt nach Auffassung des Senats dieses Ergebnis.

  • FG München, 23.02.2006 - 14 K 3585/03

    Smoking keine Berufskleidung; Vorsteuerabzugsverbot nach § 15 Abs. 1a Nr. 1 UStG

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 12.01.2007 - 6 K 1131/05
    Außerdem wenden sich Stimmen in der Literatur gegen die Anwendung der Bemessungsgrundlage bei teilentgeltlichen Leistungen (vgl. Möhlenkamp/Maunz, UR 2006, 1; B. Meyer, Anm. zum genannten Urteil des FG Münster vom 19.01.2005, EFG 2006, 1018).
  • BFH, 30.11.2000 - V R 30/00

    Halbierung des Vorsteuerabzugs für Fahrzeuge

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 12.01.2007 - 6 K 1131/05
    Art. 191 Abs. 3 EGV vor (vgl. Martin, Anm. zu BFH-Beschluss vom 30.11.2000 V R 30/00, HFR 2001, 317 unter Berufung auf die Schlussanträge des Generalanwaltes Fennely zur Rs. Skripalle, C-63/96; a.A. Möhlenkamp/Maunz, UR 2006, 1).
  • FG Münster, 19.01.2005 - 5 K 3083/03

    Sammelbeförderung von Arbeitnehmern

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 12.01.2007 - 6 K 1131/05
    Der BFH hat gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 19.01.2005 (5 K 3083/03 U, EFG 2006, 1016), das einen ähnlichen Sachverhalt betrifft, die Revision zugelassen (Az.: V R 15/06).
  • BFH, 15.11.2007 - V R 15/06

    Gleichbehandlung unentgeltlicher und verbilligter Arbeitgeberleistungen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 12.01.2007 - 6 K 1131/05
    Der BFH hat gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 19.01.2005 (5 K 3083/03 U, EFG 2006, 1016), das einen ähnlichen Sachverhalt betrifft, die Revision zugelassen (Az.: V R 15/06).
  • BFH, 31.10.2000 - VIII R 14/00

    Vorbehalt der Nachprüfung bei Feststellungsbescheiden

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 12.01.2007 - 6 K 1131/05
    Art. 191 Abs. 3 EGV vor (vgl. Martin, Anm. zu BFH-Beschluss vom 30.11.2000 V R 30/00, HFR 2001, 317 unter Berufung auf die Schlussanträge des Generalanwaltes Fennely zur Rs. Skripalle, C-63/96; a.A. Möhlenkamp/Maunz, UR 2006, 1).
  • LAG Düsseldorf, 26.04.2001 - 13 Sa 1804/00

    Kosten der Reinigung von Arbeitskleidung, deren Tragen aus hygienischen Gründen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 12.01.2007 - 6 K 1131/05
    d) Letztlich darf nicht verkannt werden, dass Teile der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung einen Anspruch des Arbeitnehmers auf völlig unentgeltliche Überlassung von Arbeitskleidung aus §§ 617, 618 BGB herleiten, wenn - wie vorliegend - das Tragen der Kleidung aus Gründen des Arbeitsschutzes notwendig ist und vom Arbeitgeber verlangt wird (vgl. LAG Düsseldorf 13 Sa 1804/00, NZA-RR 2001, 409).
  • BFH, 09.07.1998 - V R 105/92

    Nur bei Vorliegen besonderer Umstände sind unentgeltliche Beförderungen von

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 12.01.2007 - 6 K 1131/05
    Denn die völlig unentgeltliche Überlassung von typischer Arbeitskleidung ist nach Verwaltungsauffassung (Abschn. 12 Abs. 4 Nr. 4 UStR), die auf dem BFH-Urteil vom 09.07.1998 beruht (V R 105/92, BStBl. II 1998, 635; Folgeentscheidung zu EuGH-Urteil vom 16.10.1997 C-258/95 - Fillibeck - ,UR 1998, 61), als nicht steuerbare Leistung anzusehen, wenn die Befriedigung des privaten Bedarfs durch den betrieblichen Zweck überlagert wird.
  • EuGH, 12.01.2006 - C-354/03

    GESELLSCHAFTEN, DIE OHNE IHR WISSEN IN EINEN "KARUSSELLBETRUG" VERWICKELT WAREN,

  • EuGH, 09.07.1992 - C-131/91

    "K" Line Air Service Europe / Eulaerts und Belgischer Staat

  • BFH, 08.10.1997 - XI R 8/86

    Keine Mindestbemessungsgrundlage bei angemessenem Entgelt

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht