Rechtsprechung
FG Rheinland-Pfalz, 12.01.2007 - 6 K 1131/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Umsatzsteuerliche Behandlung der verbilligten Überlassung von Schuhen und Arbeitskleidung an Arbeitnehmer; Aufteilbarkeit der verbilligten Gestellung einschließlich der Reinigung der Arbeitskleidung in eine entgeltliche und eine unentgeltliche Leistung; Unmöglichkeit ...
- Judicialis
UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1; ; UStG § 10 Abs. 1; ; UStG § 10 Abs. 4; ; UStG § 10 Abs. 5 Nr. 2; ; UStG § 17; ; UStR Abschn. 12 Abs. 4 Nr. 4
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UStG § 10 Abs. 1, Abs. 4 Nr. 2, Abs. 5 Nr. 2
Ansatz der Mindestbemessungsgrundlage bei Überlassung von Arbeitskleidung an Arbeitnehmer zu einem unter den Kosten liegenden Entgelt - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Ansatz der Mindestbemessungsgrundlage bei Überlassung von Arbeitskleidung an Arbeitnehmer zu einem unter den Kosten liegenden Entgelt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Rheinland-Pfalz, 12.01.2007 - 6 K 1131/05
- BFH, 29.05.2008 - V R 17/07
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (13)
- EuGH, 29.05.1997 - C-63/96
Finanzamt Bergisch Gladbach / Skripalle
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 12.01.2007 - 6 K 1131/05
Art. 191 Abs. 3 EGV vor (vgl. Martin, Anm. zu BFH-Beschluss vom 30.11.2000 V R 30/00, HFR 2001, 317 unter Berufung auf die Schlussanträge des Generalanwaltes Fennely zur Rs. Skripalle, C-63/96; a.A. Möhlenkamp/Maunz, UR 2006, 1).Jedoch sind nach dem EuGH-Urteil vom 29.05.1997 (C-63/96 Skripalle, BStBl. II 1997, 841, Rz. 24) die Sondermaßnahmen - hier die Vorschrift des § 10 Abs. 4 und Abs. 5 UstG - eng auszulegen und dürfen von der in Art. 11 Teil A Abs. 1 Buchst. a) der 6 EG-Richtlinie geregelten Besteuerungsgrundlage nur insoweit abweichen, als dies für die Erreichung des Ziels - hier Steuerumgehung - unbedingt erforderlich ist.
Die Gefahr einer Steuerumgehung besteht dann nicht, wenn sich aus objektiven Gesichtspunkten ergibt, dass der Steuerpflichtige korrekt gehandelt hat (C-63/96, Rz. 25;… vgl. ebenfalls EuGH-Urteil vom 09.07.1992 C-131/91, K-Line, EuGHE 1992, I-4513, Rz. 24 und 25).
- EuGH, 20.01.2005 - C-412/03
Hotel Scandic Gåsabäck - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 2, 5 Absatz 6 …
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 12.01.2007 - 6 K 1131/05
Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn es sich um eine offensichtlich unter dem Einstandwert liegende Leistung handelt (EuGH-Urteil vom 20.01.2005 - Scandic - C-412/03, Rz. 24, UR 2005, 152 mit Anm. Wagner; vgl. auch Martin, Anm. zu dem genannten Urteil, BFH-PR 2005, 144).c) Der Senat sieht sich ebenfalls in Übereinstimmung mit der Entscheidung des EuGH vom 20.01.2005 (Scandic C-412/03, UR 2005, 152).
Andererseits neigt die herrschende Meinung in Literatur und Verwaltung der Auffassung zu, die Mindestbemessungsgrundlage sei vorliegend anzuwenden (vgl. z.B. Wagner, Anm. zu EuGH-Urteil C-412/03 - Scandic - , UR, 2005, 152; ders. in Sölch/Ringleb, Umsatzsteuer, § 10 Tz. 440, 441;… Heidner in Bunjes/Geist, UStG, 8. Aufl., § 10, Rz. 119 und Verwaltungsauffassung: Abschn. 12 Abs. 1 Satz 3 UStR; OFD Koblenz vom 14.07.2005, S 7100/S 7200 -A- St 443/St 444).
- EuGH, 16.10.1997 - C-258/95
Fillibeck
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 12.01.2007 - 6 K 1131/05
Denn die völlig unentgeltliche Überlassung von typischer Arbeitskleidung ist nach Verwaltungsauffassung (Abschn. 12 Abs. 4 Nr. 4 UStR), die auf dem BFH-Urteil vom 09.07.1998 beruht (V R 105/92, BStBl. II 1998, 635; Folgeentscheidung zu EuGH-Urteil vom 16.10.1997 C-258/95 - Fillibeck - ,UR 1998, 61), als nicht steuerbare Leistung anzusehen, wenn die Befriedigung des privaten Bedarfs durch den betrieblichen Zweck überlagert wird.b) Die Ausgangsentscheidung des EuGH (C-258/95, UR 1998, 61) bestätigt nach Auffassung des Senats dieses Ergebnis.
- FG München, 23.02.2006 - 14 K 3585/03
Smoking keine Berufskleidung; Vorsteuerabzugsverbot nach § 15 Abs. 1a Nr. 1 UStG …
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 12.01.2007 - 6 K 1131/05
Außerdem wenden sich Stimmen in der Literatur gegen die Anwendung der Bemessungsgrundlage bei teilentgeltlichen Leistungen (vgl. Möhlenkamp/Maunz, UR 2006, 1; B. Meyer, Anm. zum genannten Urteil des FG Münster vom 19.01.2005, EFG 2006, 1018). - BFH, 30.11.2000 - V R 30/00
Halbierung des Vorsteuerabzugs für Fahrzeuge
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 12.01.2007 - 6 K 1131/05
Art. 191 Abs. 3 EGV vor (vgl. Martin, Anm. zu BFH-Beschluss vom 30.11.2000 V R 30/00, HFR 2001, 317 unter Berufung auf die Schlussanträge des Generalanwaltes Fennely zur Rs. Skripalle, C-63/96; a.A. Möhlenkamp/Maunz, UR 2006, 1). - FG Münster, 19.01.2005 - 5 K 3083/03
Sammelbeförderung von Arbeitnehmern
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 12.01.2007 - 6 K 1131/05
Der BFH hat gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 19.01.2005 (5 K 3083/03 U, EFG 2006, 1016), das einen ähnlichen Sachverhalt betrifft, die Revision zugelassen (Az.: V R 15/06). - BFH, 15.11.2007 - V R 15/06
Gleichbehandlung unentgeltlicher und verbilligter Arbeitgeberleistungen
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 12.01.2007 - 6 K 1131/05
Der BFH hat gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 19.01.2005 (5 K 3083/03 U, EFG 2006, 1016), das einen ähnlichen Sachverhalt betrifft, die Revision zugelassen (Az.: V R 15/06). - BFH, 31.10.2000 - VIII R 14/00
Vorbehalt der Nachprüfung bei Feststellungsbescheiden
- LAG Düsseldorf, 26.04.2001 - 13 Sa 1804/00
Kosten der Reinigung von Arbeitskleidung, deren Tragen aus hygienischen Gründen …
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 12.01.2007 - 6 K 1131/05
d) Letztlich darf nicht verkannt werden, dass Teile der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung einen Anspruch des Arbeitnehmers auf völlig unentgeltliche Überlassung von Arbeitskleidung aus §§ 617, 618 BGB herleiten, wenn - wie vorliegend - das Tragen der Kleidung aus Gründen des Arbeitsschutzes notwendig ist und vom Arbeitgeber verlangt wird (vgl. LAG Düsseldorf 13 Sa 1804/00, NZA-RR 2001, 409). - BFH, 09.07.1998 - V R 105/92
Nur bei Vorliegen besonderer Umstände sind unentgeltliche Beförderungen von …
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 12.01.2007 - 6 K 1131/05
Denn die völlig unentgeltliche Überlassung von typischer Arbeitskleidung ist nach Verwaltungsauffassung (Abschn. 12 Abs. 4 Nr. 4 UStR), die auf dem BFH-Urteil vom 09.07.1998 beruht (V R 105/92, BStBl. II 1998, 635; Folgeentscheidung zu EuGH-Urteil vom 16.10.1997 C-258/95 - Fillibeck - ,UR 1998, 61), als nicht steuerbare Leistung anzusehen, wenn die Befriedigung des privaten Bedarfs durch den betrieblichen Zweck überlagert wird. - EuGH, 12.01.2006 - C-354/03
GESELLSCHAFTEN, DIE OHNE IHR WISSEN IN EINEN "KARUSSELLBETRUG" VERWICKELT WAREN, …
- EuGH, 09.07.1992 - C-131/91
"K" Line Air Service Europe / Eulaerts und Belgischer Staat
- BFH, 08.10.1997 - XI R 8/86
Keine Mindestbemessungsgrundlage bei angemessenem Entgelt