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   FG Sachsen, 09.03.2017 - 6 K 1201/16   

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FG Sachsen, 09.03.2017 - 6 K 1201/16 (https://dejure.org/2017,17171)
FG Sachsen, Entscheidung vom 09.03.2017 - 6 K 1201/16 (https://dejure.org/2017,17171)
FG Sachsen, Entscheidung vom 09. März 2017 - 6 K 1201/16 (https://dejure.org/2017,17171)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW

    § 37b Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG 2009; § 100 Abs. 3 S. 1 FGO

  • Betriebs-Berater

    § 37b EStG: Pauschalierung von Sachzuwendungen an Geschäftspartner

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Pauschalierung von Sachzuwendungen an zu einem Firmenjubiläum eingeladene Geschäftspartner nach § 37b EStG: Voraussetzungen der Pauschalierung, Aufhebung des Nachforderungsbescheids zur Durchführung erheblicher Sachverhaltsermittlungen durch das FA

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • BB 2017, 1891
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 12.12.2013 - VI R 47/12

    Steuerpauschalierung für betrieblich veranlasste Zuwendungen; Beiladung nach §

    Auszug aus FG Sachsen, 09.03.2017 - 6 K 1201/16
    (vgl. zum Ganzen: Urteil des BFH vom 12. Dezember 2013, VI R 47/12, BStBl. II 2015, 490).

    Deshalb steht § 37b EStG auch nicht in Konkurrenz zu Tatbeständen des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes, das nach seinem Belastungsgrund gerade nicht auf die Nutzung einer Erwerbsgrundlage, sondern (nur) auf die durch Erbanfall oder Schenkung eingetretene Bereicherung und die daraus resultierende Steigerung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Erwerbers zielt (vgl. zum Ganzen: Urteil des BFH vom 12. Dezember 2013, VI R 47/12, BStBl. II 2015, 490 m. w. N.).

    Zu bedenken ist außerdem, dass es letztlich nicht ausgeschlossen gewesen wäre, die Möglichkeit in Betracht zu ziehen, wegen der weitreichenden Verletzung der Ermittlungspflicht und der unsubstantiierten, auf Mutmaßungen und Annahmen beschränkten Ausführungen des Beklagten zum Vorliegen der Tatbestandsmerkmale des § 37b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG auch ohne weitere Aufklärung zu Lasten der Beklagten zu entscheiden (vgl. hierzu Urteil des BFH vom 12. Dezember 2013, VI R 47/12, BStBl. II 2015, 490 unter II. 3. c zur Einschränkung der richterlichen Sachaufklärungspflicht bei vergleichbarer Situation).

  • BFH, 15.06.2016 - VI R 54/15

    Pauschalversteuerung von Zuwendungen nach § 37b EStG - Ausübung und Widerruf des

    Auszug aus FG Sachsen, 09.03.2017 - 6 K 1201/16
    Auch insoweit hat der Steuerpflichtige nur die Wahl zwischen dem vollständigen Verzicht auf Pauschalierung und der Pauschalierung sämtlicher Sachzuwendungen (zum Ganzen: Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 15. Juni 2016, VI R 54/15, BStBl. II 2016, 2010).
  • BFH, 30.07.2004 - IV B 143/02

    Recht auf Gehör

    Auszug aus FG Sachsen, 09.03.2017 - 6 K 1201/16
    Dementsprechend hat der BFH eine Entscheidung nach § 100 Abs. 3 FGO nicht für sachdienlich gehalten, wenn im Rahmen der Ermittlung Zeugenbeweis erhoben werden müsste (zum Ganzen: Beschluss des BFH vom 30. Juli 2004, IV B 143-144/02, BFH/NV 2005, 359 m. w. N.).
  • BFH, 17.01.1996 - XI R 62/95

    Anwendung des Grundsatzes der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme

    Auszug aus FG Sachsen, 09.03.2017 - 6 K 1201/16
    Gemäß § 100 Abs. 3 Satz 1 FGO ist demgegenüber zu verfahren, wenn das Finanzamt unter (objektiver) Verletzung der behördlichen Amtsermittlungspflicht (§ 88 AO) den Sachverhalt nicht oder nur unzureichend aufgeklärt hat (zum Ganzen: Urteil des BFH vom 17. Januar 1996, XI R 62/95, BFH/NV 1996, 527 m. w. N.).
  • BFH, 22.04.1997 - IX R 74/95

    Erheblichkeit und Sachdienlichkeit einer Ermittlung i. S. des § 100 Abs. 3 FGO

    Auszug aus FG Sachsen, 09.03.2017 - 6 K 1201/16
    Unbeschadet seiner Verpflichtung, gemäß § 76 FGO den Sachverhalt selbst zu erforschen, kann das Gericht erhebliche Ermittlungen unter den sonstigen Voraussetzungen des § 100 Abs. 3 FGO durch die Finanzbehörde vornehmen lassen (Urteil des BFH vom 22. April 1997, IX R 74/95, BStBl. II 1997, 541 m. w. N.).
  • BFH, 25.07.2000 - VIII R 32/99

    Fehlerhafte Bescheidaufhebung durch FG i.S.v. § 100 Abs. 3 Satz 1 FGO

    Auszug aus FG Sachsen, 09.03.2017 - 6 K 1201/16
    Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass § 100 Abs. 3 Satz 1 FGO der Prozessökonomie dient, somit die nach § 100 Abs. 3 Satz 1 FGO der Finanzbehörde auferlegte Sachverhaltsermittlung nicht zu einer Verzögerung des Verfahrens führen soll (zum Ganzen: Urteil des BFH vom 25. Juli 2000, VIII R 32/99, BFH/NV 2001, 178 m. w. N.).
  • FG Bremen, 21.09.2017 - 1 K 20/17

    Pauschale Lohnsteuer nach § 37b EStG - Verschaffung der Gelegenheit zum Besuch

    Das von der Klägerin angeführte Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 9. März 2017 6 K 1201/16, BB 2017, 1891 führt zu keiner anderen Beurteilung.
  • FG Münster, 09.11.2017 - 13 K 3518/15

    Jubiläumsfeier: Abzugsfähige Betriebsausgabe ja oder nein?

    Darüber hinaus verweisen die Kläger auf das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 9.3.2017 6 K 1201/16, Betriebsberater - BB - 2017, 1891).
  • FG Baden-Württemberg, 19.04.2021 - 10 K 577/21

    Zur Pauschalierung der Einkommensteuer gemäß § 37b EStG bei Sachzuwendungen von

    Mit Schreiben vom 8. Oktober 2020 hatte der Berichterstatter die Klägerseite zudem darauf hingewiesen, dass im Wege der Schätzung (§ 162 AO) vom Vorliegen derartiger Anlagen auszugehen wäre, falls die beweisbelastete Klägerin (vgl. Urban, Deutsche Steuerzeitung 2007, 299, 310; Niermann, Der Betrieb -DB- 2008, 1231; Kanzler in: Kanzler/Kraft/Bäuml/Marx/Hechtner, 6. Auflage 2021, § 37b Rn. 29; a. A. zur Beweislast: Sächsisches FG, Urteil vom 9. März 2017 - 6 K 1201/16, Betriebs-Berater 2017, 1891; Blümich/Ettlich, a.a.O., § 37b Rn. 43) hierzu keine weiteren Angaben machen sowie Unterlagen vorlegen würde.
  • FG Berlin-Brandenburg, 19.06.2019 - 7 K 7250/15

    Pauschalsteuer gemäß § 37b EStG auf Sachzuwendungen an Arbeitnehmer -

    Auch das Finanzgericht - FG - Münster (Urteil vom 27.11.2018 15 K 3383/17 L, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2019, 281, Revision anhängig unter dem Az. VI R 4/19) geht davon aus, dass auf einen während einer Lohnsteueraußenprüfung gestellten Antrag auf Anwendung des § 37b EStG ein Nachforderungsbescheid ergehen darf (in diesem Sinne wohl auch Sächsisches FG, Urteil vom 09.03.2017 6 K 1201/16, Betriebs-Berater - BB - 2017, 1891).
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