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   VG Leipzig, 17.07.2007 - 6 K 1204/05   

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https://dejure.org/2007,25575
VG Leipzig, 17.07.2007 - 6 K 1204/05 (https://dejure.org/2007,25575)
VG Leipzig, Entscheidung vom 17.07.2007 - 6 K 1204/05 (https://dejure.org/2007,25575)
VG Leipzig, Entscheidung vom 17. Juli 2007 - 6 K 1204/05 (https://dejure.org/2007,25575)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht eines Betreuers zur Übernahme von Bestattungskosten; Rechtmäßigkeit eines Bescheids zur Auferlegung von Bestattungskosten; Frage der Einordnung eines Betreuers als sonstiger Sorgeberechtigter im Sinne des § 10 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 Sächsisches Bestattungsgesetz ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Begriff des sonstigen Sorgeberechtigten im Sinne des SächsBestattungsG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 1686
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • VG Trier, 24.10.2006 - 2 K 522/06

    Heimleitung nicht verantwortlich für Bestattungskosten

    Auszug aus VG Leipzig, 17.07.2007 - 6 K 1204/05
    Nach Auffassung der Kammer ist ein Betreuer kein sonstiger Sorgeberechtigter im Sinne von § 10 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 SächsBestG (VG Trier, Urt. v. 24.10.2006 - 2 K 522/06.TR; Deusing, in: Jurgeleit, Betreuungsrecht - Handkommentar, 2005, § 1983 BGB Rn. 49 - 52).

    (VG Trier, Urt. v. 24.10.2006 - 2 K 522/06.TR -, [...]; Deusing, in: Jurgeleit, Betreuungsrecht - Handkommentar, 2005, § 1983 BGB Rn. 60).

  • VG Freiburg, 23.07.2012 - 6 K 41/11

    Auslegung eines Bebauungsplans durch die Baurechtsbehörde und

    Die Klage des Herrn S. auf Verpflichtung der Beklagten zur Erteilung einer Baugenehmigung wies das Verwaltungsgericht nach Einnahme eines Augenscheins mit Urteil vom 20.10.2005 (6 K 1204/05) ab.

    In diesem Verfahren hatte die Klägerin beim Verwaltungsgericht beantragt, sie zum Verfahren beizuladen, da sie der Ansicht sei, dass Grundsätze ihrer Planung durch eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB nicht berührt würden, so dass die Beklagte sie mit der gerade gegenteilig begründeten Versagung der Baugenehmigung in ihrem gemeindlichen Selbstverwaltungsrecht verletze (siehe Schreiben vom 26.9.2005 - GAS 53 im Verfahren 6 K 1204/05).

    Es wies zugleich darauf hin, dass dafür in aller Regel wohl kein Rechtsschutzinteresse bestehe, weil hier nicht der Fall eines versagten, sondern eines erteilten gemeindlichen Einvernehmens vorliege, eine Gemeinde aber lediglich durch eine gegen ihren Willen, also trotz Versagung ihres Einvernehmens, erteilte Baugenehmigung in ihren Rechten verletzt sein könne, nicht aber durch eine trotz erteilten Einvernehmens verfügte Ablehnung einer Baugenehmigung (GAS 59 im Verfahren 6 K 1204/05).

    Ausweislich des Sitzungsprotokolls vom 20.10.2005 nahm der Bürgermeister der Klägerin damals als amtliche Auskunftsperson am Termin teil, erklärte aber nach Erörterung dieser Frage, dass er an dem Beiladungsantrag nicht mehr festhalte (GAS 67 im Verfahren 6 K 1204/05).

    Sie hätte etwa im damaligen Klageverfahren - 6 K 1204/05 - eine Beiladung beantragen und einen ablehnenden Beschluss mit der Beschwerde angreifen können [vgl. Kopp/Schenke, VwGO, Kommentar, 17. Aufl. 2011, Rdnr. 38 zu § 65 VwGO] oder aber eine Anfechtungsklage des Grundstückseigentümers S. gegen die Abbruchverfügung durch Übernahme seiner Prozesskosten unterstützen können, um gerichtlich klären zu lassen, ob dieser Gemeindebürger dadurch in seinem Recht auf Gleichbehandlung verletzt wird.

  • VG Chemnitz, 28.01.2011 - 1 K 900/05

    Wirkung einer Erbausschlagung oder Verletzung einer zivilrechtlichen

    Denn bei beiden Vorschriften handelt es sich nicht um Ermessensregelungen, die eine Ermessensausübung und eine entsprechende Begründung der Behörde erfordern, sondern um gebundene Entscheidungen mit der Folge, dass die Klägerin als Bestattungspflichtige zum Ersatz der Kosten verpflichtet ist (vgl. OVG Saarlouis, Urt. v. 27.12.2007 - 1 A 40/07 - [...], RdNr. 68; Repkewitz, VBlBW 2010, 228 [232]; vgl. auch VG Leipzig, Urt. v. 17.07.2007, LKV 2008, 140 [VG Leipzig 17.07.2007 - 6 K 1204/05]; Elzermann, in: Belz/Elzermann, Polizeigesetz des Freistaates Sachsen, 4. Aufl. 2009, § 6 RdNr. 10; Rimmele, in: Rommelfanger/Rimmele, Polizeigesetz des Freistaates Sachsen, 2000, § 6 RdNr. 21).
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