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   FG Rheinland-Pfalz, 24.10.2013 - 6 K 1301/10   

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https://dejure.org/2013,31346
FG Rheinland-Pfalz, 24.10.2013 - 6 K 1301/10 (https://dejure.org/2013,31346)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24.10.2013 - 6 K 1301/10 (https://dejure.org/2013,31346)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24. Oktober 2013 - 6 K 1301/10 (https://dejure.org/2013,31346)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 18 Abs 1 Nr 1 EStG 2002, § 15 Abs 2 EStG 2002, § 2 Abs 1 GewStG 2002, § 15 Abs 3 Nr 1 EStG 2002, § 141 Abs 1 AO
    Keine künstlerische, sondern gewerbliche Tätigkeit bei Gestaltung von Angebots- und Prospektwerbung - Keine rückwirkende Änderung der Gewinnermittlungsmethode

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Wer Werbeprospekte gestaltet ist nicht künstlerisch-freiberuflich tätig, sondern gewerblich und entsprechend steuerpflichtig

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Steuerrechtliche Abgrenzung der gewerblichen von der freiberuflichen Tätigkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Die Gestaltung von Baumarktprospekten nach Vorgaben des Corporate Designs ist keine künstlerische Tätigkeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Die Gestaltung von Baumarktprospekten nach Vorgaben des Corporate Designs ist keine künstlerische Tätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (17)

  • Finanzgericht Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Gestaltung von Angebots- und Prospektwerbung ist keine künstlerische, son-dern gewerbliche Tätigkeit

  • MIR - Medien Internet und Recht (Kurzmitteilung)

    Verdichtung von Nichtsichtbarem - Gestaltung von Angebots- und Prospektwerbung ist nicht grundsätzlich eine künstlerische Tätigkeit

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Finanzgericht Neustadt zur künstlerischen Tätigkeit

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Prospektgestaltung gewerbliche Tätigkeit

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die künstlerische Qualität einer Prospektwerbung

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Gestaltung von Prospektwerbung ist keine künstlerische Tätigkeit

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zur Gestaltung von Prospektwerbung - Keine künstlerische, sondern gewerbliche Tätigkeit

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Gestaltung von Prospektwerbung stellt gewerbliche Tätigkeit dar

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Bei Gestaltung von Werbeprospekten kann eine künstlerische Tätigkeit zu verneinen sein

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Gestaltung von Angebots- und Prospektwerbung ist keine künstlerische, sondern gewerbliche Tätigkeit

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Prospektgestaltung ist gewerbliche Tätigkeit

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Gestaltung von Werbematerial ist eine gewerbliche Tätigkeit

  • verweyen.legal (Kurzinformation)

    Gestaltung von Werbeprospekten ist gewerblich, nicht künstlerisch

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Gestaltung von Angebots- und Prospektwerbung ist gewerbliche Tätigkeit

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bei Gestaltung von Werbeprospekten kann eine künstlerische Tätigkeit zu verneinen sein

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Grafik-Gestaltung von Angebots- und Prospektwerbung ist keine künstlerische, sondern gewerbliche Tätigkeit

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Grafik-Gestaltung von Angebots- und Prospektwerbung ist keine künstlerische, sondern gewerbliche Tätigkeit

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Einkünfte aus Gewerbebetrieb
    Abgrenzung Gewerbebetrieb von selbstständiger Arbeit
    Einzelne Tätigkeiten
    Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
    Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit i.S.d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG
    Künstlerische Tätigkeit
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • BFH, 15.10.1998 - IV R 1/97

    GewSt-pflichtige Einnahmen eines Filmschauspielers; Herstellung von

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 24.10.2013 - 6 K 1301/10
    Ein künstlerische Tätigkeit im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG liegt vor, wenn der Steuerpflichtige eine eigenschöpferische Leistung vollbringt, in der seine individuelle Anschauungsweise und Gestaltungskraft zum Ausdruck kommt und die über eine hinreichende Beherrschung der Technik hinaus eine gewisse Gestaltungshöhe erreicht (BFH Urteil vom 15. Oktober 1998, IV R 1/97, BFH/NV 1999, 465).

    Eine künstlerisch gestaltete Leistung verliert daher nicht allein dadurch die Eigenschaft einer künstlerischen Leistung, dass sie dem gewerblichen Zweck der Werbung dient (BFH Urteil vom 14. Dezember 1976, VIII R 76/75, BStBl. II 1977, 474; BFH Urteil vom 15. Oktober 1998, IV R 1/97, BFH/NV 1999, 465).

    Andererseits ist eine künstlerische Tätigkeit dann nicht gegeben, wenn sich der Steuerpflichtige an ins einzelne gehende Angaben und Weisungen seines Auftraggebers zu halten hat und ihm infolgedessen kein oder kein genügender Spielraum für eine eigenschöpferische Leistung bleibt (BFH Urteil vom 15. Oktober 1998, IV R 1/97, BFH/NV 1999, 465).

    Die subjektive Vorstellung des Steuerpflichtigen ist unbeachtlich (BFH Urteil vom 15. Oktober 1998, IV R 1/97, BFH/NV 1999, 465).

    Der Grundsatz der Tatbestandsmäßigkeit der Besteuerung erfordert vielmehr einen objektiven Kunstbegriff, der eine allgemein nachvollziehbare Abgrenzung der künstlerischen von der gewerblichen Betätigung aufgrund einer konkreten Definition ermöglicht (BFH Urteil vom 15. Oktober 1998, IV R 1/97, BFH/NV 1999, 465).

    Die Rechtsprechung misst daher der allgemeinen Verkehrsauffassung bei der Beurteilung dessen, was als künstlerisch einzustufen ist, besonderes Gewicht bei (BFH Beschluss vom 24. April 1996, XI B 118/95, BFH/NV 1996, 806; BFH Urteil vom 15. Oktober 1998, IV R 1/97, BFH/NV 1999, 465).

  • FG Köln, 15.02.2006 - 14 K 7867/98

    Erzielen von Einkünften aus Gewerbebetrieb oder freiberuflicher Einkünfte aus

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 24.10.2013 - 6 K 1301/10
    Der Beklagte weist darauf hin, dass die Abgrenzung von gewerblichen zu freiberuflichen Einkünften stets eine Einzelfallbeurteilung sei und insofern das Urteil des FG Köln vom 15. Februar 2006 (14 K 7867/98) nicht herangezogen werden könne.

    Unter Würdigung des jeweiligen Einzelfalls hat die Rechtsprechung die Arbeiten eines Webdesigners (FG Münster, Urteil vom 19. Juni 2008, 8 K 4272/06, EFG 2008, 1975), und eines Werbegrafikers und Werbedesigners (FG Köln, Urteil vom 15. Februar 2006, 14 K 7867/98, DStRE 2007, 1312) als künstlerische Tätigkeiten angesehen.

    Für die Beurteilung der Frage, ob die Tätigkeit eigenschöpferisch ist und eine künstlerische Gestaltungshöhe erreicht, ist es nicht erforderlich, dass jedes einzelne vom Steuerpflichtigen im Streitjahr geschaffene Werk daraufhin untersucht wird, ob es ein Kunstwerk darstellt oder nicht (FG Köln, Urteil vom 15. Februar 2006, 14 K 7867/98, DStRE 2007, 1312).

  • BFH, 08.10.2008 - VIII R 74/05

    Promotionsberater ist nicht freiberuflich, sondern gewerblich tätig

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 24.10.2013 - 6 K 1301/10
    Einem solchen Wahlrecht steht zwar entgegen, wenn ein Steuerpflichtiger von der Erzielung bloßer Überschusseinkünfte ausgeht (BFH Urteil vom 8. Oktober 2008, VIII R 74/05, BStBl. II 2009, 238).

    Die Ausübung des Wahlrechts kann jedoch nicht bereits deshalb verneint werden, weil der Steuerpflichtige sich wie vorliegend über die genaue Zuordnung zu einer bestimmten Gewinneinkunftsart nicht im Klaren gewesen ist (BFH Urteil vom 8. Oktober 2008, VIII R 74/05, BStBl. II 2009, 238).

  • BFH, 14.12.1976 - VIII R 76/75

    Für die Abgrenzung der künstlerischen gegenüber der gewerblichen Tätigkeit sind

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 24.10.2013 - 6 K 1301/10
    Eine künstlerisch gestaltete Leistung verliert daher nicht allein dadurch die Eigenschaft einer künstlerischen Leistung, dass sie dem gewerblichen Zweck der Werbung dient (BFH Urteil vom 14. Dezember 1976, VIII R 76/75, BStBl. II 1977, 474; BFH Urteil vom 15. Oktober 1998, IV R 1/97, BFH/NV 1999, 465).

    An der künstlerischen Eigenschaft von Werbefotos fehlt es nach Ansicht des Bundesfinanzhofs, wenn der Fotograph die genauen Angaben oder die Grundgedanken für seine Aufnahmen von den auftraggebenden Firmen erhält und nur die praktische Ausgestaltung durchzuführen hat (BFH Urteil vom 14. Dezember 1976, VIII R 76/75, BStBl. II 1977, 474).

  • BFH, 24.04.1996 - XI B 118/95

    Zulässigkeit des Verzichts auf die Rüge des Übergehens eines Beweisangebots im

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 24.10.2013 - 6 K 1301/10
    Ob die Voraussetzungen einer künstlerischen Tätigkeit gegeben sind, ist von den tatsächlichen Verhältnissen im Einzelfall abhängig, die das Gericht nach seiner freien Überzeugung zu beurteilen hat (BFH Beschluss vom 24. April 1996, XI B 118/95, BFH/NV 1996, 806).

    Die Rechtsprechung misst daher der allgemeinen Verkehrsauffassung bei der Beurteilung dessen, was als künstlerisch einzustufen ist, besonderes Gewicht bei (BFH Beschluss vom 24. April 1996, XI B 118/95, BFH/NV 1996, 806; BFH Urteil vom 15. Oktober 1998, IV R 1/97, BFH/NV 1999, 465).

  • BFH, 21.07.1988 - V R 97/83

    Festsetzung des einheitlichen Gewerbesteuer-Messbetrages für den

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 24.10.2013 - 6 K 1301/10
    Der Grundsatz von Treu und Glauben gebietet es, dass im Steuerrechtsverhältnis jeder auf die berechtigten Belange des anderen Teils angemessen Rücksicht nimmt und sich mit seinem früheren Verhalten, auf das der andere vertraut und aufgrund dessen er in einer irreparablen Weise disponiert hat, nicht in Widerspruch setzt (BFH Urteil vom 21. Juli 1988, V R 97/83, BFH/NV 1989, 356).

    Ein solcher Fall ist gegeben, wenn ein Finanzamt einem Steuerpflichtigen zusagt, einen Sachverhalt bei der Feststellung von Besteuerungsrundlagen in einem bestimmten Sinne zu beurteilen (BFH Urteil vom 21. Juli 1988, V R 97/83, BFH/NV 1989, 356).

  • FG Berlin, 26.04.2001 - 4 K 4005/99

    Zur Gewerblichkeit eines Krankenpflegedienstes

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 24.10.2013 - 6 K 1301/10
    Die nachträgliche Feststellung, dass eine Buchführungsgrenze überschritten ist, kann nicht zurückbezogen werden (FG Berlin, Urteil vom 26. April 2001, 4 K 4005/99, EFG 2001, 1311).
  • BFH, 11.02.1981 - I R 128/77

    Zur Abgrenzung der Unternehmensbereiche einer GmbH und ihres

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 24.10.2013 - 6 K 1301/10
    Eine Bindung nach den Grundsätzen von Treu und Glauben besteht jedoch nicht, wenn das Finanzamt jahrelang eine andere Einordnung ohne bindende Zusage vorgenommen hat bzw. wenn bestandskräftigen Feststellungen der Vorjahre eine Betriebsprüfung vorausging, anlässlich derer die Einordnung der Einkünfte nicht beanstandet wurden (BFH Urteil vom 11. Februar 1981, I R 128/77, BStBl. II 1981, 448).
  • BFH, 19.06.2007 - VIII R 100/04

    Betragsmäßige Begrenzung der jährlichen Zuwendungen an Unterstützungskassen nach

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 24.10.2013 - 6 K 1301/10
    Entgegen der Auffassung der Klägerin war der Gewinn nicht um etwaige Gewerbesteuerrückstellungen zu mindern, da deren Bildung im Rahmen der Einnahme-Überschusseinkünfte nicht zulässig sind (BFH Urteil vom 19. Juni 2007, VIII R 100/04, BStBl. II 2007, 930), und ein nachträglicher Wechsel auf die Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich nicht zulässig war.
  • BFH, 20.12.2012 - III R 33/12

    Einheitliche Ausübung des Gewinnermittlungswahlrechts bei der

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 24.10.2013 - 6 K 1301/10
    Hat ein Steuerpflichtiger wirksam die Einnahme-Überschussrechnung als Gewinnermittlungsmethode gewählt, kann er nicht später für das betreffende Wirtschaftsjahr diese Wahl rückgängig machen und die Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich wählen (BFH Urteil vom 20. Dezember 2012, III R 33/12, BFH/NV 2013, 816).
  • BFH, 09.12.2003 - IV B 68/02

    Rückwirkende Ausübung des Gewinnermittlungswahlrechts?

  • BFH, 08.09.2005 - IV B 107/04

    Wahlrecht auf Gewinnermittlung: Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder

  • FG Rheinland-Pfalz, 02.04.2008 - 3 K 2240/04

    Steuerliche Qualifizierung der Einkünfte einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts

  • FG Nürnberg, 25.04.1995 - I 66/94
  • FG Münster, 19.06.2008 - 8 K 4272/06

    Qualifizierung von Einkünften einer überwiegend im Bereich des Webdesign tätigen

  • FG Düsseldorf, 05.11.2004 - 1 K 3118/02

    Graphiker; Freiberufliche Tätigkeit; Künstlerische Tätigkeit; Werbezwecke;

  • BFH, 10.10.2012 - VIII R 42/10

    Abgrenzung gewerbliche Einkünfte - freiberufliche Einkünfte -

  • FG München, 27.01.2012 - 8 K 4021/08

    Künstlerische Tätigkeit

  • VGH Bayern, 02.05.2018 - 22 B 17.2245

    Untersagung des Gewerbes "Grafikdesign"

    1.3 Wie vor allem die Rechtsprechung der Gerichte der Finanzgerichtsbarkeit zur Abgrenzung zwischen gewerbesteuerpflichtigen und - wegen des künstlerischen Charakters der erstellten Werke - nicht gewerbesteuerpflichtigen Betätigungen von Gebrauchs- oder Werbegrafikern zeigt (vgl. z.B. BFH, B.v. 1.6.2006 - IV B 200/04 - juris; FG Düsseldorf, U.v. 5.11.2004 - 1 K 3118/02 G - juris; FG Köln, U.v. 15.2.2006 - 14 K 7867/98 - juris; FG RhPf, U.v. 24.10.2013 - 6 K 1301/10 - juris; FG München, U.v. 10.7.2014 - 15 K 2275/11 - juris), kann auch eine Tätigkeit als Grafikdesigner je nach Lage des einzelnen Falles nichtgewerblichen Charakter aufweisen.
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