Rechtsprechung
FG Berlin-Brandenburg, 16.03.2010 - 6 K 1328/05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Werbungskosten i.S.v. § 9 Abs. 1 S. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) in Form von Aufwendungen aus der Inanspruchnahme aus einer durch den Arbeitnehmer für eine Darlehensverbindlichkeit des Arbeitgebers übernommenen Bürgschaft; Schuldrechtlicher Anspruch eines ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bürgschaftsübernahme durch Arbeitnehmer der GmbH bei geplanter wesentlicher Beteiligung an der GmbH vorrangig durch das angestrebte Gesellschafterverhältnis veranlasst; Ohne Realisierung der geplanten Beteiligung kein steuermindernder Abzug der späteren ...
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Bürgschaftsübernahme durch Arbeitnehmer der GmbH bei geplanter wesentlicher Beteiligung an der GmbH vorrangig durch das angestrebte Gesellschafterverhältnis veranlasst - Ohne Realisierung der geplanten Beteiligung kein steuermindernder Abzug der späteren ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- brandenburg.de (Pressemitteilung)
Bürgschaft zugunsten des Arbeitgebers nicht immer steuerlich absetzbar
- meyer-koering.de (Kurzinformation)
Bürgschaft zugunsten des Arbeitgebers nicht immer steuerlich absetzbar
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Bürgschaft für den Arbeitgeber
- lto.de (Kurzinformation)
Arbeitnehmerbürgschaften nicht immer absetzbar
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Kredit für den Chef kann teuer sein!
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Gefährliche Unterstützung des Arbeitgebers
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Bürgschaft für den Arbeitgeber kommt den Arbeitnehmer einer GmbH teuer zu stehen
Verfahrensgang
- FG Berlin-Brandenburg, 16.03.2010 - 6 K 1328/05
- FG Berlin-Brandenburg, 16.03.2010 - 6 K 1328/05 1423
- BFH, 16.11.2011 - VI R 97/10
Papierfundstellen
- EFG 2010, 1423
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (17)
- BFH, 20.04.2004 - VIII R 4/02
Fehlgeschlagener Erwerb bei einer wesentlichen Beteiligung
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 16.03.2010 - 6 K 1328/05
Dies gilt zum anderen aber auch dann, wenn der Arbeitnehmer eine Beteiligung als Gesellschafter anstrebt und daraus Einkünfte im Sinne von §§ 17 oder 20 EStG erzielen kann; denn ein Veranlassungszusammenhang mit einer Einkunftsart kann auch dann bestehen, wenn der Steuerpflichtige erst später Einkünfte aus dieser Einkunftsart erzielt (sog. vorweggenommene Aufwendungen) oder wenn es ihm trotz einer entsprechenden Absicht nicht gelingt, Einkünfte aus dieser Einkunftsart zu erzielen (sog. vergebliche Werbungskosten oder fehlgeschlagene Anschaffungskosten, vgl. BFH, Urteil vom 20. April 2004 VIII R 4/02, BStBl. II 2004, 597).Dies gilt nicht nur dann, wenn die geplante Gründung der Kapitalgesellschaft nicht zustande kommt und damit das Tatbestandsmerkmal des § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG "Kapitalgesellschaft" nicht erfüllt ist (BFH in BStBl. II 2004, 597; s. auch Eilers/R. Schmidt in Herrmann/Heuer/Raupach, EStG/KStG, § 17 EStG Anm. 193), sondern auch dann, wenn zwar eine Kapitalgesellschaft besteht, der Steuerpflichtige aber nicht Gesellschafter dieser Kapitalgesellschaft wird; denn auch dann fehlt es an einem Tatbestandsmerkmal des § 17 EStG, nämlich der Veräußerung von Anteilen (an einer Kapitalgesellschaft) durch den Steuerpflichtigen.
Die Qualifizierung als (nachträgliche) Anschaffungskosten verdrängt einen etwaigen Werbungskostencharakter der Aufwendungen (vgl. BFH in BStBl. II 2004, 597; s. auch FG Hamburg, Urteil vom 11. Juli 2001 VI 252/99, EFG 2001, 1435).
- BFH, 07.02.2008 - VI R 75/06
Zu den Voraussetzungen des Werbungskostenabzugs bei wirtschaftlichem Verlust …
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 16.03.2010 - 6 K 1328/05
Zwingend sei dies jedoch nicht, wenn - wie im Streitfall - die Arbeitnehmerstellung dominierend sei (s. auch BFH, Urteil vom 07. Februar 2008 VI R 75/06).Die Aufwendungen müssen objektiv mit der auf Einnahmeerzielung gerichteten Tätigkeit - hier: mit der Tätigkeit als Arbeitnehmer - zusammenhängen und subjektiv zur Förderung dieser Tätigkeit getragen werden (BFH, Urteil vom 07. Februar 2008 VI R 75/06, BStBl. II 2010, 48, mit weiteren Nachweisen).
Die Anerkennung als Werbungskosten hängt nicht davon ab, dass die Aufwendungen freiwillig getragen werden (BFH in BStBl. II 2010, 48).
- BFH, 26.11.1993 - VI R 3/92
Verlorener Zuschuß eines Gesellschafter-Geschäftsführers an die GmbH regelmäßig …
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 16.03.2010 - 6 K 1328/05
Allerdings können die Aufwendungen auch durch eine andere Einkunftsart veranlasst sein: Dies gilt zum einen dann, wenn der Arbeitnehmer auch Gesellschafter seiner Arbeitgeberin ist (…vgl. BFH, Urteile vom 20. Dezember 1988 VI R 55/84, BFH/NV 1990, 23; vom 26. November 1993 VI R 36/97, BStBl. II 1994, 242; Hessisches FG, Urteil vom 21. November 2008 1 K 2729/06, Juris; FG München, Urteil vom 27. Februar 2008 10 K 1529/06, Juris; Siebenhüter in Herrmann/Heuer/Raupach, EStG/KStG, § 9 EStG Anm. 750 "Bürgschaftsverluste", mit weiteren Nachweisen).Denn ein Arbeitnehmer, der nicht Gesellschafter ist, wird nur in Ausnahmefällen bereit sein, zu Gunsten seines offenbar gefährdeten Arbeitgebers das Risiko einer Bürgschaft zu übernehmen (…vgl. BFH in BFH/NV 1990, 23; in BStBl. II 1994, 242).
Solche Umstände können u. a. dann anzunehmen sein, wenn sich der Gesellschafter-Geschäftsführer in seiner Funktion als Arbeitnehmer schadensersatzpflichtig gemacht hat oder in dieser Funktion als Haftender in Betracht kommt (BFH in BStBl. II 1994, 242).
- BFH, 12.12.2000 - VIII R 22/92
Bürgschaft des Ehegatten des GmbH-Gesellschafters
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 16.03.2010 - 6 K 1328/05
Die Bürgschaft ist nämlich vom Kläger zu einem Zeitpunkt übernommen worden, in dem sich die A... GmbH bereits in der Krise befand, weil sie nicht mehr kreditwürdig war (s. hierzu auch Eilers/R. Schmidt in Herrmann/Heuer/Raupach, EStG/KStG, § 17 EStG Anm. 202, 201; BFH, Urteil vom 12. Dezember 2000 VIII R 22/92, BStBl. II 2001, 385).Zu den von § 32a Abs. 3 GmbHG erfassten Dritten gehören Nicht-Gesellschafter, die wirtschaftlich gesehen einem Gesellschafter gleichstehen, oder die einen Ausgleichsanspruch gegen Gesellschafter haben, weil sie die Finanzierungsmaßnahme wirtschaftlich für Rechnung des Gesellschafters erbringen (BFH in BStBl. II 2001, 385, unter III. 2. Buchst. c der Gründe).
- FG Hamburg, 11.07.2001 - VI 252/99
Zur Entstehung einer wesentlichen Beteiligung
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 16.03.2010 - 6 K 1328/05
Der schuldrechtliche Anspruch eines Nicht-Gesellschafters auf Erwerb eines Anteils durch Teilnahme an einer (disquotalen) Kapitalerhöhung gehört grundsätzlich nicht zu den Anwartschaften, es sei denn, die Kapitalerhöhung ist bereits beim Handelsregister angemeldet und eingetragen (vgl. FG Hamburg, Urteil vom 11. Juli 2001 VI 252/99, EFG 2001, 1435, mit weiteren Nachweisen;… Eilers/R. Schmidt, a.a.O., § 17 EStG Anm. 151).Die Qualifizierung als (nachträgliche) Anschaffungskosten verdrängt einen etwaigen Werbungskostencharakter der Aufwendungen (vgl. BFH in BStBl. II 2004, 597; s. auch FG Hamburg, Urteil vom 11. Juli 2001 VI 252/99, EFG 2001, 1435).
- BFH, 20.12.1988 - VI R 55/84
Abziehbarkeit von Einkünften aus beruflicher Veranlassung aufgrund …
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 16.03.2010 - 6 K 1328/05
Allerdings können die Aufwendungen auch durch eine andere Einkunftsart veranlasst sein: Dies gilt zum einen dann, wenn der Arbeitnehmer auch Gesellschafter seiner Arbeitgeberin ist (vgl. BFH, Urteile vom 20. Dezember 1988 VI R 55/84, BFH/NV 1990, 23; vom 26. November 1993 VI R 36/97, BStBl. II 1994, 242; Hessisches FG, Urteil vom 21. November 2008 1 K 2729/06, Juris; FG München, Urteil vom 27. Februar 2008 10 K 1529/06, Juris; Siebenhüter in Herrmann/Heuer/Raupach, EStG/KStG, § 9 EStG Anm. 750 "Bürgschaftsverluste", mit weiteren Nachweisen).Denn ein Arbeitnehmer, der nicht Gesellschafter ist, wird nur in Ausnahmefällen bereit sein, zu Gunsten seines offenbar gefährdeten Arbeitgebers das Risiko einer Bürgschaft zu übernehmen (vgl. BFH in BFH/NV 1990, 23; in BStBl. II 1994, 242).
- FG München, 27.02.2008 - 10 K 1529/06
Darlehensverlust und Bürgschaftsinanspruchnahme als Werbungskosten aus …
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 16.03.2010 - 6 K 1328/05
Allerdings können die Aufwendungen auch durch eine andere Einkunftsart veranlasst sein: Dies gilt zum einen dann, wenn der Arbeitnehmer auch Gesellschafter seiner Arbeitgeberin ist (…vgl. BFH, Urteile vom 20. Dezember 1988 VI R 55/84, BFH/NV 1990, 23; vom 26. November 1993 VI R 36/97, BStBl. II 1994, 242; Hessisches FG, Urteil vom 21. November 2008 1 K 2729/06, Juris; FG München, Urteil vom 27. Februar 2008 10 K 1529/06, Juris; Siebenhüter in Herrmann/Heuer/Raupach, EStG/KStG, § 9 EStG Anm. 750 "Bürgschaftsverluste", mit weiteren Nachweisen).Dieser Veranlassungszusammenhang wird durch das Verhältnis vom laufenden Jahresgehalt von DM ...,- zur Höhe der übernommenen Bürgschaft von DM ...,- unterstrichen; denn ein Nur-Arbeitnehmer wäre zwecks Rettung seines Arbeitsplatzes nicht bereit gewesen, eine Bürgschaft in einer Höhe des ca. 3,6fachen Jahresgehalts zu übernehmen (vgl. FG München, Urteil vom 27. Februar 2008 10 K 1529/06, Juris; s. auch BFH…, Urteil vom 07. Februar 1997 VI R 33/96, BFH/NV 1997, 400, zur Gewährung eines Darlehens an den Arbeitgeber in Höhe des siebenfachen Jahresgehalts).
- BFH, 25.06.2009 - IV R 3/07
Veräußerung eines Mitunternehmeranteils - Übergang des wirtschaftlichen Eigentums …
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 16.03.2010 - 6 K 1328/05
Hierzu wäre gemäß § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO erforderlich gewesen, dass er auf Grund des Vertrags vom ... Dezember 1999 (Urkundenrolle .../1999) eine rechtlich geschützte, auf den Erwerb der Anteile gerichtete Position erworben hat, die ihm gegen seinen Willen nicht mehr entzogen werden kann (s. hierzu BFH, Urteil vom 25. Juni 2009 IV R 3/07, BFH/NV 2009, 2039). - BFH, 05.09.2008 - IV B 1/08
Vorgründungsgesellschaft einer GmbH als Gesellschaft bürgerlichen Rechts - …
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 16.03.2010 - 6 K 1328/05
Das Scheitern der Beteiligung des Klägers an der A... GmbH führte nicht dazu, dass statt einer Kapitalgesellschaft nur eine Vorgründungsgesellschaft zustande kam, die als Personengesellschaft anzusehen wäre (vgl. hierzu auch BFH, Beschluss vom 05. September 2008 IV B 1/08, nicht veröffentlicht). - BFH, 04.12.2002 - VI R 120/01
Werbungskostenabzug für erstmaliges Hochschulstudium und Umschulungsmaßnahme
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 16.03.2010 - 6 K 1328/05
Für die Annahme von Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit genügt es grundsätzlich, wenn die Aufwendungen den Beruf des Arbeitnehmers im weitesten Sinne fördern (BFH, Urteil vom 04. Dezember 2002 VI R 120/01, BStBl. II 2003, 403). - BFH, 07.02.1997 - VI R 33/96
Ausschluß von Werbungskostenberücksichtigung bei nicht erwerbsbezogenen …
- BFH, 06.03.1985 - II R 231/81
Noch in der Schwebe befindliche Einzahlungsansprüche auf beschlossene, aber noch …
- BFH, 20.01.2010 - II R 54/07
Festsetzung der Schenkungsteuer für mehrere Erwerbe bei irriger Annahme einer …
- FG Köln, 15.02.2000 - 13 K 1261/96
Behandlung eines Agios an eine GmbH vor Eintragung der
- BFH, 19.12.2007 - VIII R 14/06
Besteuerung des Gewinns aus der Veräußerung einer Option auf den Erwerb eines …
- FG Hessen, 21.11.2008 - 1 K 2729/06
Stützungsmaßnahmen zugunsten einer Kapitalgesellschaft durch den nicht …
- BFH, 28.11.1977 - GrS 2/77
Kosten eines Verkehrsunfalls auf einer betrieblichen oder beruflichen Fahrt …
- BFH, 16.11.2011 - VI R 97/10
Ausgaben zur Tilgung einer Bürgschaftsverpflichtung als Werbungskosten - …
Das Finanzgericht (FG) wies die Klage aus den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2010, 1423 genannten Gründen ab. - FG Düsseldorf, 12.11.2014 - 15 K 3006/13
GmbH- Geschäftsführer: Bürgschaftsaufwendungen als Werbungskosten aus …
Dann überwiegt der Veranlassungszusammenhang mit der - geplanten - Gesellschafterstellung den beruflichen Veranlassungszusammenhang (Finanzgericht -FG- Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.03.2010 6 K 1328/05, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2010, 1423). - FG Düsseldorf, 05.07.2012 - 11 K 4602/10
Eigenkapitalersetzendes Darlehen des Gesellschafters an die Kapitalgesellschaft …
Entsprechendes gelte auch für Dritte, die im Hinblick auf ihre beabsichtigte Gesellschafterstellung Finanzierungshilfen erbringen (Urteil des FG Berlin-Brandenburg vom 16. März 2010 6 K 1328/05, EFG 2010, 1423).
Rechtsprechung
VG Freiburg, 20.12.2005 - 6 K 1328/05 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Erteilung eines Bauvorbescheids zur Errichtung eines Lebensmittelmarktes mit 1.189 qm Geschossfläche in einem durch Bebauungsplan ausgewiesenen Gewerbegebiet; Unwirksamkeit der Änderung des Bebauungsplanes wegen rechtlicher Mängel bei ihrer Entwicklung und Verabschiedung ...
Kurzfassungen/Presse
- justiz-bw.de (Pressemitteilung)
Gericht billigt Zentrenkonzept der Stadt Konstanz
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (27)
- VGH Baden-Württemberg, 22.04.1996 - 5 S 833/95
Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Ausweisung einer öffentlichen Grünfläche …
Auszug aus VG Freiburg, 20.12.2005 - 6 K 1328/05
Die Gesamtkonzeption gelte einheitlich für beide Teilpläne und sei nicht verändert worden (vgl. VGH Baden-Württemberg, NK-Urteil vom 22.04.1996 - 5 S 1140/95 - VBlBW 1996, 378).All das unterscheidet das vorliegende Verfahren von jenen - der von ihr zitierten Rechtsprechung zumeist zu Grunde liegenden - Fällen eines völligen Entzugs der Nutzung des Privateigentums durch die Bauleitplanung (vgl. VGH Baden-Württemberg NK-Urteil vom 22.04.1996 - 5 S 833/95 -, VBlBW 1996, 378;… NK-Urteil vom 18.09.1998 - 8 S 290/98 -, a.a.O.;… Beschluss vom 05.10.1999 - 5 S 2624/96 -, BRS 62 Nr. 55 = NuR 2000, 331 = UPR 2000, 237 = VGHBW-Ls 2000, Beil.
Insoweit verhält es sich nicht anders, als wenn nach Beanstandung durch die Rechtsaufsichtsbehörde ein räumlich und sachlich abtrennbarer Teil, welcher unbeanstandet geblieben ist, vorgezogen und - zulässigerweise ohne erneute Offenlegung -getrennt in Kraft gesetzt wird (so Battis/Krautzberger/Löhr, a.a.O., § 3, Rdnr. 20 unter Hinweis auf den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg
, Urt. vom 22.04.1996 - 5 S 1041/95 -, VBlBW 1996, 378). - OVG Nordrhein-Westfalen, 12.11.2004 - 10a D 38/02
Einzelhandelseinschränkung durch Bebauungsplan zulässig?
Auszug aus VG Freiburg, 20.12.2005 - 6 K 1328/05
Dort waren unzureichende Erhebungen der tatsächlich vorhandenen Wirtschaftsstruktur in den Innenstädten erfolgt, aufweiche sich die beschlossenen Einschränkungen der Bau- und Gewerbefreiheit außerhalb der Zentren deshalb nicht stützen ließen (vgl. etwa OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 12.11.2004 - 10a D 38/02 .NE -, öffBauR 2005, 31; zitiert nach Juris).Das Gericht vermag insoweit der - nicht weiter begründeten - gegenteiligen Auffassung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen im Urteil vom 12.11.2004 (- 10a D 38/02.NE - zitiert nach Juris) nicht zu folgen.
Nach alldem ist auch die Beschreibung der privilegierten Produktions- oder Handwerksbetriebe hinreichend bestimmt, zumal der Text ausführlicher als in dem gegenteilig entschiedenen Verfahren des OVG Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 12.11.2004, a.a.O.) ausgefallen ist.
- VGH Baden-Württemberg, 04.07.1996 - 5 S 1697/95
Bebauungsplan: Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung, Befangenheit …
Auszug aus VG Freiburg, 20.12.2005 - 6 K 1328/05
Das folgte schon aus § 3 Abs. 3 Satz 1 BauGB (so auch VGH Baden-Württemberg, NK-Urt. vom 04.07.1996 - 5 S 1697/95 -, VBlBW 1997, 24 und OVG Nordrhein-Westfalen…, Urt. vom 20.11.1990 - 11a NE 22/89 -, BRS 52 Nr. 28 = NWVBI 1991, 190; zitiert nach Juris).Dies wäre vielmehr eine reine Förmlichkeit (so auch VGH Baden-Württemberg, NK-Urt. vom 04.07.1996 - 5 S 1697/95 -, VBlBW 1997, 24 für den Fall geringfügiger und unbedeutender, z.T. von den Grundstückseigentümern selbst veranlasster Änderungen).
- VGH Baden-Württemberg, 18.09.1998 - 8 S 290/98
Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Beachtung des Entwicklungsgebotes; …
Auszug aus VG Freiburg, 20.12.2005 - 6 K 1328/05
Nur wenn die äußersten Grenzen sinnvoller, geeigneter und "vernünftiger" Planung überschritten werden, wenn also ein "planerischer Missgriff' vorliegt, kann die Planung vom Verwaltungsgericht aus Rechtsgründen beanstandet werden und kann dies zur ganzen oder teilweisen Unwirksamkeit der planerischen Festsetzungen führen (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.09.1998 - 8 S 290/98 -, BRS 60 Nr. 9; zitiert nach Juris).All das unterscheidet das vorliegende Verfahren von jenen - der von ihr zitierten Rechtsprechung zumeist zu Grunde liegenden - Fällen eines völligen Entzugs der Nutzung des Privateigentums durch die Bauleitplanung (vgl. VGH Baden-Württemberg NK-Urteil vom 22.04.1996 - 5 S 833/95 -, VBlBW 1996, 378; NK-Urteil vom 18.09.1998 - 8 S 290/98 -, a.a.O.; Beschluss vom 05.10.1999 - 5 S 2624/96 -, BRS 62 Nr. 55 = NuR 2000, 331 = UPR 2000, 237 = VGHBW-Ls 2000, Beil.
- BVerfG, 19.12.2002 - 1 BvR 1402/01
Zur Verletzung von GG Art 14 Abs 1 durch Normenkontrollurteil zur Rechtmäßigkeit …
Auszug aus VG Freiburg, 20.12.2005 - 6 K 1328/05
Deshalb war auch kein Ausgleich durch bodenordnende Maßnahmen zu prüfen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 19.12.2002 - 1 BvR 1402/01 - DÖV 2003, 376 = NVwZ 2003, 727 = BauR 2003, 1338 [BVerfG 19.12.2002 - 1 BvR 1402/01] ; zitiert nach Juris).Insoweit werden bauplanungsrechtlich jedoch keine "Anwartschaften" aufgebaut, mag auch § 1 Abs. 6 BauGB bei einer Planungsentscheidung einen besonders flexiblen und dem Einzelfall gerecht werdenden Interessenausgleich unter maßgeblicher Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erlauben (BVerfG, Kammerbeschluss vom 19.12.2002, a.a.O.).
- VGH Baden-Württemberg, 15.10.1993 - 3 S 335/92
Normenkontrollverfahren: Antragsbefugnis einer Gemeinde wegen Verletzung des …
Auszug aus VG Freiburg, 20.12.2005 - 6 K 1328/05
Es müsse sich um bestimmte allgemein oder zumindest im Gebiet der Gemeinde anerkannte konkrete Anlagentypen handeln (VGH Baden-Württemberg, NK-Urteil vom 15.10.1993 - 3 S 335/92 - VBlBW 1994, 353/354).Es kann deshalb dahinstehen, dass nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts durch Angabe einer bestimmten Nutzflächengröße für Einzelhandelsbetriebe unter Umständen durchaus auch ein festsetzungsfähiger Anlagentyp i.S.v. § 1 Abs. 9 BauNVO umschrieben bzw. festgesetzt werden kann (vgl. BVerwG, Beschl. vom 08.11.2004 - 4 39/04 BN -, NVwZ 2005, 324 = BauR 2005, 513 = ZfBR 2005, 185; zitiert nach Juris; anders wohl noch VGH Baden-Württemberg, NK-Urt. vom 15.10.1993 - 3 S 335/92 -, BVWBI 1994, 353).
- VGH Baden-Württemberg, 21.05.2001 - 5 S 901/99
Stärkung des Einzelhandels durch Festsetzungen im Bebauungsplan
Auszug aus VG Freiburg, 20.12.2005 - 6 K 1328/05
Selbst wenn man dem nicht folgen wollte, so wären die genannten Begriffe zumindest hinreichend auslegungsfähig, wie bereits obergerichtlich entschieden wurde (VGH Baden-Württemberg, NK-Urt. vom 21.05.2001 - 5 S 901/99 -, NVwZ-RR 2002, 556 f [VGH Baden-Württemberg 21.05.2001 - 5 S 901/99] ür "Zentren- oder innenstadtrelevante Sortimente"; ebenso für "innenstadtrelevante Branchen": VGH Baden-Württemberg…, Urt. vom 03.11.2003 - 3 S 439/03 -, BRS 66 Nr. 80; zitiert nach Juris).Auch diese Begriffe sind hinreichend bestimmt; das gilt sogar dann, wenn notfalls für den anzuwendenden Fall ein fachliches Gutachten zur Klärung eines Begriffes einzuholen wäre (so VGH Baden-Württemberg, NK-Urt. vom 21.05.2001, a.a.O.).
- VGH Baden-Württemberg, 27.07.2001 - 5 S 2534/99
Erforderlichkeit der Bauleitplanung - vorgeschobene Motive
Auszug aus VG Freiburg, 20.12.2005 - 6 K 1328/05
Ein Bebauungsplan lasse sich mit einer städtebaulichen Konzeption, die in ihrer positiven Zielsetzung nicht wirklich gewollt und nur "vorgeschoben" sei, nicht rechtfertigen (so VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.07.2001 - 5 S 2534/99 - VBlBW 2002, 124 = NVwZ-RR 2002, 630).Von einem derartigen "Missgriff' wäre auch in dem Sonderfall, auf welchen die Klägerin hinweist, auszugehen, dass die angegebenen Planungsziele nur vorgeschoben sind und in Wahrheit nicht verfolgt werden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.07.2001 - 5 S 2534/99 - VBlBW 2002, 124 = NVwZ-RR 2002, 630).
- VGH Baden-Württemberg, 07.08.1990 - 8 S 215/90
Bebauungsplanmäßige Beschränkung auf bloße Wohnnutzung in bestimmten Geschossen - …
Auszug aus VG Freiburg, 20.12.2005 - 6 K 1328/05
Mithin kann dahinstehen, ob es sich beim Schutze der Innenstadt hier sogar um die Abwehr einer auf der Hand liegenden Fehlentwicklung handelte, die einer systematischen Bestandsaufnahme erst recht nicht zwingend bedarf (so VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.08.1990 - 8 S 215/90 - zitiert nach Juris).Insoweit hat sich der Gemeinderat der Beklagten durchaus sachgerecht auf den Gedanken des sog. überwirkenden Bestandsschutzes berufen (so auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.08.1990, a.a.O.).
- VGH Baden-Württemberg, 11.12.1998 - 8 S 1174/98
Beteiligung der Bürger - Auslegung des Bebauungsplanentwurfs in frei zugänglichen …
Auszug aus VG Freiburg, 20.12.2005 - 6 K 1328/05
OG" im Städtebau- und Vermessungsamt der Beklagten, "...", ohne die erforderliche genaue Angabe des Dienstzimmers angegeben worden (VGH Baden-Württemberg, NK-Urteil vom 11.12.1998 - 8 S 1174/98 - VBlBW 1999, 178).Die Offenlegung der Planunterlagen im Flur des Dienstgebäudes machte sie sogar noch leichter zugänglich, als wenn sie in einem Dienstzimmer bereitgehalten worden wären, wo etwa eine Amtsperson von ihrem Platz wegrücken müsste, um den Zugang zu den Plänen zu eröffnen (so im Falle des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg: NK-Urt. vom 11.12.1998 - 8 S 1174/98 -, BWVBI 1999, 178).
- VGH Baden-Württemberg, 05.10.1999 - 5 S 2624/96
Normenkontrolle eines Bebauungsplans: öffentliche Grünfläche; Teilnichtigkeit; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.09.2004 - 10a D 30/02
- VGH Baden-Württemberg, 03.11.2003 - 3 S 439/03
Eingeschränkte Erteilung eines Bauvorbescheids; innenstadtrelevante …
- VGH Baden-Württemberg, 11.07.1997 - 8 S 3343/96
Normenkontrolle eines Bebauungsplans - interessengerechte Abwägung
- BVerwG, 08.11.2004 - 4 BN 39.04
Eingeschränktes Gewerbegebiet; Baugebietstyp; Geschäfts-, Büro- und …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.1990 - 11a NE 22/89
Bebauungsplan; Bauordnungsrecht; Nachteil; Änderung des Entwurfes eines …
- BVerwG, 21.08.1981 - 4 C 57.80
Voraussetzung für die Annahme von Abwägungsmängeln im Bauplanungsrecht
- VerfGH Bayern, 27.07.1995 - 8-VII-93
- VGH Baden-Württemberg, 02.03.1993 - 5 S 2091/92
Erheblichkeit von Abwägungsmängeln im Bauplanungsrecht; fehlerhafte Motive und …
- VGH Baden-Württemberg, 22.03.2000 - 5 S 444/00
Vorhabenplan und Erschließungsplan - kein Anspruch auf Einleitung eines …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.10.2003 - 10a D 55/01
Städtebauliche Erforderlichkeit; Entgegenstehen öffentlicher Belange; …
- VGH Baden-Württemberg, 18.10.2002 - 8 S 2448/01
Ausschluss von großflächigen Einzelhandelsbetrieben - Zentrenrelevanz
- OVG Rheinland-Pfalz, 24.08.2000 - 1 C 11457/99
Zusammensetzung eines Sondergebiets)
- OVG Bremen, 21.09.1999 - 1 A 186/99
Bauplanungsrecht als Mittel zur Steuerung des Wettbewerbs; Bedeutsames …
- BVerwG, 06.05.1996 - 4 NB 16.96
Verwaltungsprozeßrecht: Gegenstand des Vorlageverfahrens nach § 47 Abs. 5 VwGO; …
- VGH Baden-Württemberg, 22.04.1996 - 5 S 1140/95
Teilweise Inkraftsetzung eines Bebauungsplans nach Beanstandung
- BVerwG, 27.07.1998 - 4 BN 31.98
Bebauungsplan; Festsetzungen über Einzelhandelsbetriebe; Branchendifferenzierung; …
- VGH Baden-Württemberg, 27.10.2010 - 5 S 875/09
Zur Berücksichtigung von Bestandsschutz für Einzelhandelsbetriebe bei der …
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 20. Dezember 2005 - 6 K 1328/05 - wird zurückgewiesen.Nach einem erfolglosen Mediationsverfahren hat das Verwaltungsgericht Freiburg die Klage mit Urteil vom 20.12.2005 - 6 K 1328/05 - abgewiesen.
das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 20. Dezember 2005 - 6 K 1328/05 - zu ändern, den Bescheid der Beklagten vom 12. September 2000 und den Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Freiburg vom 08. Februar 2001 aufzuheben und die Beklagte zu verpflichten, den am 13. März 2000 beantragten Bauvorbescheid zu erteilen,.
- VGH Baden-Württemberg, 31.07.2007 - 5 S 2103/06
Erneute öffentliche Auslegung bei Änderung des Bebauungsplanentwurfs; Ort der …
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 20. Dezember 2005 - 6 K 1328/05 - geändert.das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 20. Dezember 2005 - 6 K 1328/05 - zu ändern, den Bescheid der Beklagten vom 12. September 2000 und den Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Freiburg vom 8. Februar 2001 aufzuheben und die Beklagte zu verpflichten, ihr auf ihren Antrag vom 13. März 2000 einen Bauvorbescheid zu erteilen.