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   FG Baden-Württemberg, 22.04.1999 - 6 K 137/98   

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https://dejure.org/1999,17594
FG Baden-Württemberg, 22.04.1999 - 6 K 137/98 (https://dejure.org/1999,17594)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22.04.1999 - 6 K 137/98 (https://dejure.org/1999,17594)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. April 1999 - 6 K 137/98 (https://dejure.org/1999,17594)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Dauer der Berufsausbildung bei Hochschulabsolventen; Zeiten der Vorbereitung auf Wiederholungsprüfung nach bestandener Abschlussprüfung; Bestandskräftige Entscheidung über Nichtzulassung zur Wiederholungsprüfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 23.04.1997 - VI R 135/95

    Voraussetzungen der Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen bei Berechnung der

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  • BFH, 02.07.1993 - III R 79/92

    Ausbildung im Rahmen eines den vollen Lebensunterhalt sicherstellenden

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  • FG Düsseldorf, 10.07.2007 - 10 K 4278/06

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Kindergeld während der Berufsausbildung des

    Das Gericht folgt vielmehr den Entscheidungen des Finanzgerichts (FG) Baden-Württemberg vom 22. April 1999 (6 K 137/98, nicht veröffentlicht, juris) und des Hessischen FG vom 23. Februar 2006 (2 K 644/03, Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst - DStRE - 2006, 1452), wonach es für die Frage, ob sich ein Kind, das sich auf eine Wiederholungsprüfung vorbereitet, kindergeldrechtlich weiterhin in Berufsausbildung befindet, nicht auf das Fortbestehen des Ausbildungsverhältnisses ankommt, sondern nur darauf, ob es sich ernstlich auf die Wiederholungsprüfung vorbereitet.
  • FG Saarland, 29.10.2008 - 2 K 1073/08

    Kindergeldanspruch für das volljährige Kind in der Phase zwischen Nichtbestehen

    § 21 Abs. 3 Berufsbildungsgesetz ( BBiG ) bestimmt hierzu, dass sich im Falle des Nichtbestehens einer Abschlussprüfung das Berufsausbildungsverhältnis bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr verlängert (vgl. hierzu auch FG Baden-Württemberg vom 22. April 1999, 6 K 137/98, juris).
  • FG Hessen, 23.02.2006 - 2 K 644/03

    Beendigung der Berufsausbildung erst nach endgültigem Nichtbestehen der

    § 14 Abs. 3 Berufsbildungsgesetz bestimmt hierzu, dass sich im Falle des Nichtbestehens einer Abschlussprüfung das Berufsausbildungsverhältnis bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr verlängert (vgl. hierzu auch FG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.4.1999, 6 K 137/98, juris-online Rechtsprechungs-Datenbank).
  • FG Saarland, 30.10.2008 - 2 K 1217/08

    Kindergeld bei Vorbereitung auf die Wiederholungsprüfung durch bloßes

    § 21 Abs. 3 Berufsbildungsgesetz (BBiG) bestimmt hierzu, dass sich im Falle des Nichtbestehens einer Abschlussprüfung das Berufsausbildungsverhältnis bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr verlängert (vgl. hierzu auch FG Baden-Württemberg vom 22. April 1999, 6 K 137/98, [...]).
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