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   FG Rheinland-Pfalz, 11.01.2007 - 6 K 1423/05   

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FG Rheinland-Pfalz, 11.01.2007 - 6 K 1423/05 (https://dejure.org/2007,3801)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 11.01.2007 - 6 K 1423/05 (https://dejure.org/2007,3801)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 11. Januar 2007 - 6 K 1423/05 (https://dejure.org/2007,3801)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unwirksamkeit des angefochtenen Umsatzsteuerbescheids wegen eines Bekanntgabemangels; Bekanntgabe gegenüber allen Erben bei einem Steuerbescheid gegen eine Miterbengemeinschaft; Angabe des Inhaltsadressaten als konstituierender Bestandteil jedes Verwaltungsakts; ...

  • Judicialis

    AO 1977 § 122 Abs. 1 S. 1; ; AO 1977 § ... 122 Abs. 1 S. 3; ; AO 1977 § 157 Abs. 1 S. 2; ; UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1; ; UStG § 1 Abs. 1 Nr. 2; ; UStG § 1 Abs. 1 Nr. 2a; ; UStG § 2 Abs. 1 S. 1; ; UStG § 2 Abs. 1 S. 3; ; UStG § 13 Abs. 2 Nr. 1; ; UStG § 16 Abs. 1 S. 2; ; Richtlinie 1977/388/EWG Art. 5

  • RA Kotz

    Umsatzsteuerbescheid - Bekanntgabemangel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erbengemeinschaft als Schuldner der Umsatzsteuer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Erbengemeinschaft als Schuldner der Umsatzsteuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Umsatzsteuer: Beachtenswertes für eine Erbengemeinschaft

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Erbengemeinschaft eines Unternehmers als Schuldnerin der Umsatzsteuer

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Erblasser hat Vorsteuerabzug geltend gemacht: Erben müssen bei Verkauf des Gegenstands Umsatzsteuer zahlen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Umsatzsteuer für Erbengemeinschaft

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Unternehmensnachfolge - "Erben" umsatzsteuerlicher Rechtsverhältnisse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2007, 965
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 19.11.1970 - V R 14/67

    Leistungen Dritter - Annahme zur Weiterleitung - Vereinnahmte Entgelte -

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 11.01.2007 - 6 K 1423/05
    Zwischen den Beteiligten ist nicht im Streit, dass die Erbengemeinschaft als Rechtsnachfolgerin des Erblassers für die durch den Erblasser bis zu seinem Tod getätigten Umsätze (Lieferungen und Leistungen gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG sowie Eigenverbrauch gem. § 1 Abs. 1 Nr. 2 UStG in der im Streitjahr geltenden Fassung) die Umsatzsteuer gem. § 45 Abs. 1 Satz 1 AO schuldet (vgl. BFH-Urteil vom 19. November 1970 - V R 14/67, BStBl. II 1971, 121).

    Aus § 45 AO folgt insoweit aber nicht, dass die Unternehmereigenschaft des Erblassers mit dem Erbfall auf die Erbengemeinschaft übergeht, da diese eine eigene nachhaltige Tätigkeit erfordert (vgl. BFH-Urteile vom 24. November 1992 - V R 8/89, BStBl. II 1993, 379 und vom 19. November 1970 - V R 14/67, a.a.O.).

    Auch wenn der Erbe nicht allein auf Grund der Erbfolge Unternehmer wird, gehen doch die Rechte und Pflichten aus den bestehenden umsatzsteuerlichen Rechtsverhältnissen auf den Erben über (Lippross, Umsatzsteuer, 20. Aufl. 2000, Abschn. 2.2.4.1.c; vgl. auch BFH-Urteil vom 19. November 1970 - V R 14/67, a.a.O.).

  • BFH, 01.12.2004 - II R 17/04

    Rückwirkende Genehmigung der Einspruchs- und Klageerhebung umfasst nicht auch die

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 11.01.2007 - 6 K 1423/05
    Dies ist nach Bekanntgabe des Bescheids gegenüber der Ehefrau des verstorbenen Erblassers und vor der Einspruchseinlegung erfolgt, da die Miterben den Prozessbevollmächtigten gemeinsam mit der Einlegung des Einspruchs beauftragt haben (BFH-Urteil vom 1. Dezember 2004 - II R 17/04, BStBl. II 2005, 855).

    Schließlich wäre ein Bekanntgabemangel im Streitfall jedenfalls dadurch geheilt worden, das die Einspruchsentscheidung vom 3. Februar 2005 dem Bevollmächtigten der Klägerin bekanntgegeben wurde (BFH-Urteil vom 1. Dezember 2004 - II R 17/04, a.a.O.).

  • BFH, 15.07.1999 - V R 106/98

    EuGH-Vorlage: Entnahme und Vorsteuerabzug

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 11.01.2007 - 6 K 1423/05
    Deswegen lässt es Art. 5 Abs. 6 Satz 1 der Richtlinie 77/388/EWG nicht zu, dass ein Steuerpflichtiger, der beim Kauf eines seinem Unternehmen zugeordneten Gegenstands die Mehrwertsteuer abziehen konnte, der Zahlung der Mehrwertsteuer entgeht, wenn er diesen Gegenstand aus seinem Unternehmen für seinen privaten Bedarf entnimmt, und dass er so gegenüber einem gewöhnlichen Verbraucher, der beim Erwerb des Gegenstands Mehrwertsteuer zahlt, einen ungerechtfertigten Vorteil genießt (BFH Beschluss vom 15. Juli 1999 - V R 106/98, BFH/NV 1999, 1711 unter Verweis auf EuGH -Urteil vom 6. Mai 1992 - Rs. C-20/91, de Jong, Slg. 1992, I-2847).
  • EuGH, 06.05.1992 - C-20/91

    De Jong / Staatssecretaris van Financiën

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 11.01.2007 - 6 K 1423/05
    Deswegen lässt es Art. 5 Abs. 6 Satz 1 der Richtlinie 77/388/EWG nicht zu, dass ein Steuerpflichtiger, der beim Kauf eines seinem Unternehmen zugeordneten Gegenstands die Mehrwertsteuer abziehen konnte, der Zahlung der Mehrwertsteuer entgeht, wenn er diesen Gegenstand aus seinem Unternehmen für seinen privaten Bedarf entnimmt, und dass er so gegenüber einem gewöhnlichen Verbraucher, der beim Erwerb des Gegenstands Mehrwertsteuer zahlt, einen ungerechtfertigten Vorteil genießt (BFH Beschluss vom 15. Juli 1999 - V R 106/98, BFH/NV 1999, 1711 unter Verweis auf EuGH -Urteil vom 6. Mai 1992 - Rs. C-20/91, de Jong, Slg. 1992, I-2847).
  • BFH, 19.02.1992 - II B 100/91

    Ermittlung des Inhalts eines Steuerbescheides bei Zweifeln bezüglich des Inhalts

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 11.01.2007 - 6 K 1423/05
    Bei Steuerbescheiden bedarf es dementsprechend nach § 157 Abs. 1 Satz 2 AO der Angabe des Steuerschuldners (BFH-Beschluss vom 19. Februar 1992 - II B 100/91, BFH/NV 1992, 784).
  • BFH, 28.03.1979 - I R 219/78

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts - Wirksamkeit eines Gewinnfeststellungsbescheids

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 11.01.2007 - 6 K 1423/05
    Der Steuerbescheid gegen eine Miterbengemeinschaft muss zur ausreichenden Identifizierung den Namen des Erblassers und der einzelnen Miterben enthalten; er ist mangels besonderer Vollmachten allen Miterben bekannt zu geben (BFH-Urteil vom 28. März 1979 - I R 219/78, BStBl. II 1979, 718).
  • BFH, 27.08.2003 - II R 18/02

    Klagebefugnis: GrESt-Bescheid gegen GbR

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 11.01.2007 - 6 K 1423/05
    Die Angabe des Inhaltsadressaten ist konstituierender Bestandteil jedes Verwaltungsakts, denn es muss angegeben werden, wem gegenüber der Einzelfall geregelt werden soll (BFH-Urteil vom 27. August 2003 - II R 18/02, BFH/NV 2004, 203).
  • BFH, 18.03.1986 - II R 214/83

    Feststellungsbescheid - Aufhebung wegen fehlender Bekanntgabe -

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 11.01.2007 - 6 K 1423/05
    Demgemäß ist der Bescheid, dessen formelle und materielle Rechtmäßigkeit im Klageverfahren zu prüfen ist, insoweit nicht mehr mit einem Bekanntgabemangel behaftet (vgl. BFH-Urteil vom 18. März 1986 - II R 214/83 BStBl. II 1986, 778).
  • BFH, 29.07.1998 - II R 64/95

    Vermögensteuer - Entstehung von Erstattungsansprüchen - Erlöschen durch

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 11.01.2007 - 6 K 1423/05
    Sämtliche Gesamtrechtsnachfolger müssen als Inhaltsadressaten namentlich angeführt werden; eine Bezeichnung "Erbengemeinschaft nach..." reicht nicht aus (BFH-Beschluss vom 29. Juli 1998 - II R 64/95, BFH/NV 1998, 1455).
  • BFH, 24.11.1992 - V R 8/89

    Nachhaltige Tätigkeit bei Veräußerung von Kunstsammlung durch Erben

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 11.01.2007 - 6 K 1423/05
    Aus § 45 AO folgt insoweit aber nicht, dass die Unternehmereigenschaft des Erblassers mit dem Erbfall auf die Erbengemeinschaft übergeht, da diese eine eigene nachhaltige Tätigkeit erfordert (vgl. BFH-Urteile vom 24. November 1992 - V R 8/89, BStBl. II 1993, 379 und vom 19. November 1970 - V R 14/67, a.a.O.).
  • BFH, 21.04.1993 - XI R 50/90

    1. Teilleistungen bei Milchaufgabevergütung 2. Erlöschen der

  • BFH, 28.03.1973 - I R 100/71

    Berichtigungsbescheid - Adressat - Adresse - Erstbescheid - Hinweis im

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