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   VG Frankfurt/Oder, 07.12.2011 - 6 K 1432/08   

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https://dejure.org/2011,9247
VG Frankfurt/Oder, 07.12.2011 - 6 K 1432/08 (https://dejure.org/2011,9247)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 07.12.2011 - 6 K 1432/08 (https://dejure.org/2011,9247)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 07. Dezember 2011 - 6 K 1432/08 (https://dejure.org/2011,9247)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Besprechungen u.ä. (2)

  • reha-recht.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Schulbegleitung und Schulbeförderung als Teil eines Persönlichen Budgets

  • reha-recht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Schulbegleitung und Schulbeförderung als Teil eines Persönlichen Budgets

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 11.05.2011 - B 5 R 54/10 R

    Gesetzliche Rentenversicherung - Leistungen zur Teilhabe - Teilleistung -

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 07.12.2011 - 6 K 1432/08
    § 17 Abs. 2 Satz 1 SGB IX räumt damit seither einen Rechtsanspruch hierauf ein (vgl. BSG, Urteil vom 11. Mai 2011 - B 5 R 54/10 R -, juris).
  • OVG Brandenburg, 12.09.2002 - 4 B 129/02

    Rechtsschein einer wirksamen Entscheidung durch ein Schriftstück; Anspruch auf

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 07.12.2011 - 6 K 1432/08
    Da - was zwischen den Beteiligten ebenfalls nicht streitig ist - eine wohnortnahe Beschulung der Klägerin nicht möglich ist, handelt es sich jedenfalls für sie um eine Teilhabeleistung zur Sicherung der angemessenen Schulbildung (vgl. auch OVG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 22. Mai 2002 - 4 B 60/02 -, juris; ferner Beschluss vom 12. September 2002 - 4 B 129/02 -, juris).
  • OVG Brandenburg, 22.05.2002 - 4 B 60/02

    Beschwerde gegen die Ablehnung der Gewährung von Prozesskostenhilfe; Anspruch

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 07.12.2011 - 6 K 1432/08
    Da - was zwischen den Beteiligten ebenfalls nicht streitig ist - eine wohnortnahe Beschulung der Klägerin nicht möglich ist, handelt es sich jedenfalls für sie um eine Teilhabeleistung zur Sicherung der angemessenen Schulbildung (vgl. auch OVG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 22. Mai 2002 - 4 B 60/02 -, juris; ferner Beschluss vom 12. September 2002 - 4 B 129/02 -, juris).
  • OVG Bremen, 25.05.2020 - 2 B 66/20

    Eingliederungshilfe in Form eines persönlichen Budgets - Beurteilungsspielraum;

    Der gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbare Beurteilungsspielraum des Jugendhilfeträgers bezieht sich daher nicht auf die Frage, ob die vom Jugendhilfeträger für notwendig und geeignet erachtete Maßnahme (hier: persönliche Assistenz zur Schulbildung im Umfang von 40 Wochenstunden) in Form einer Sachleistung oder in Form eines persönlichen Budgets ausgeführt wird (vgl. auch VG Frankfurt (Oder), Urt. v. 07.12.2011 - 6 K 1432/08, juris Rn. 18).

    Sie werden insofern als "Helfer der Eigenverantwortung und Selbstbestimmung" tätig; es ist im Regelfall davon auszugehen, dass Eltern ihre Kinder in Entscheidungen über die Gestaltung des Alltags einbeziehen (vgl. auch VG Frankfurt (Oder), Urt. v. 07.12.2011 - 6 K 1432/08, juris Rn. 19).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2018 - 12 A 3136/17

    Anspruch eines Sozialleistungsempfängers auf Bewilligung eines persönlichen

    In diesem Zusammenhang verhilft dem Kläger auch die Berufung auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt/Oder vom 7. Dezember 2011 - 6 K 1432/08 - nicht zum Erfolg, weil sich dieses nicht zur fachlichen Vertretbarkeit verhält, sondern auf der Annahme beruht, es besteht ein gesetzlicher (gebundener) Anspruch auf ein Persönliches Budget.
  • VG Aachen, 29.12.2009 - 6 K 2135/08

    Untersagung der Tierhaltung wegen des Haltens von Tieren unter tierschutzwidrigen

    Am 2. Juli 2008 erhob der Kläger gegen die Verfügungen des Beklagten in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 29. Mai 2008 Klage - Az. 6 K 1432/08 -.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Streitakte, auf den vom Beklagten übersandten Verwaltungsvorgang und auf die beigezogenen Gerichtsakten 6 L 215/05, 6 K 6/07, 6 L 183/07 und 6 K 1432/08 Bezug genommen.

  • VG Minden, 17.11.2017 - 6 K 6310/16
    Die ebenfalls ein anderes Ergebnis vertretende Entscheidung des VG Frankfurt/Oder, Urteil vom 7.12.2011 - 6 K 1432/08 -, JAmt 2012, 543, die der Kläger ebenfalls in Bezug nimmt, spricht den gesetzlichen Vorbehalt in § 7 SGB IX sowie die vom SGB IX abweichenden besonderen Strukturprinzipien des SGB VIII (näher dazu unten) mit keinem Wort an und kann schon deshalb nicht überzeugen.

    vgl. VG Frankfurt/Oder, Urteil vom 7.12.2011 - 6 K 1432/08 -, a.a.O.; zum Inhalt dieses Verwaltungsakts vgl. Knittel, SGB IX, Komm., 5. Aufl. 2011, Rdnr. 83.

  • VG Saarlouis, 23.05.2022 - 3 L 529/22

    Anordnungsgrund; Budget; Eingliederungshilfe; Hilfebedarf; Integrationshelfer;

    Soweit zwischen den Beteiligten lediglich (noch) die Umstellung von Eingliederungshilfe für den Antragsteller in ambulanter Form durch Begleitung durch einen Integrationshelfer (Sachleistungsprinzip) auf die Erbringung von Eingliederungshilfe durch ein Persönliches Budget in Streit steht [Der Antragsgegner hat mit Schriftsatz vom 12.05.2022 mitgeteilt, eine Zielvereinbarung zum Persönlichen Budget mit den Eltern des Antragstellers abschließen zu wollen.], ist, da § 35a SGB VIII ausdrücklich auf die für das Persönliche Budget geltende Regelung des SGB IX verweist, diese Form der Leistungsgewährung in das SGB VIII integriert [vgl. VG Frankfurt/Oder, Urteil vom 07.12.2011, 6 K 1432/08, JAmt 2012, 543; Axel Stähr in: Hauck/Noftz SGB VIII, § 35a Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Rn. 54a unter Verweis auf VG Schleswig, Beschluss vom 05.11.2009, 15 B 53/09, ZFSH/SGB 2010, S. 577; a.A., allerdings noch zur Rechtslage gemäß § 35a Abs. 3 SGB VIII,§ 57 Satz 2 SGB XII, § 17 Abs. 2 bis 4 SGB IX i. V. m. § 159 Abs. 5 SGB IX in der bis zum 31.12.2017 geltenden Fassung: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10.12.2018, 12 A 3136/17, juris].
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