Weitere Entscheidung unten: VG Freiburg, 02.05.2013

Rechtsprechung
   FG Baden-Württemberg, 11.11.2013 - 6 K 1483/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,65316
FG Baden-Württemberg, 11.11.2013 - 6 K 1483/12 (https://dejure.org/2013,65316)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11.11.2013 - 6 K 1483/12 (https://dejure.org/2013,65316)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11. November 2013 - 6 K 1483/12 (https://dejure.org/2013,65316)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewerbesteuerliche Zurechnung von Einkünften einer niederländischen Kapitalgesellschaft zu einer deutschen Betriebsstätte

  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 2 Abs 1 Nr 2 Buchst a DBuchst bb DBA NLD, § 12 Abs 2 Nr 2 AO, § 13 HGB
    Unterhalten einer Zweigniederlassung und damit einer inländischen Betriebsstätte durch niederländischen Reiseveranstalter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 13.10.2010 - I R 61/09

    Aktivitätsvorbehalt bei einem Versicherungsunternehmen i. S. des § 8 Abs. 1 Nr. 3

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 11.11.2013 - 6 K 1483/12
    Sie hatte aber aufgrund des sog. Kooperationsvertrages, der aus der Sicht des erkennenden Senats ein Betriebsführungsvertrag darstellt, die Zweigniederlassung nicht selbst betrieben, sondern mit dem Betrieb der Zweigniederlassung die Ö GmbH beauftragt und ihr auch einen entsprechenden Rahmen vorgegeben z. B. hinsichtlich der auszuübenden Tätigkeit nach Art, Umfang und Qualität, und der gegenüber der Klägerin bestehenden Berichts- und Abrechnungspflichten, wobei u. a. auch Gegenstand der Vereinbarung war, dass die Verträge zwischen den Kunden und ihr unmittelbar zustande kommen (vgl. BFH Urteil vom 13. Oktober 2010 I R 61/09, BStBl II 2011, 249).
  • BFH, 23.02.2011 - I R 52/10

    Besteuerung eines Immobilienfonds mit Einkünften aus Kapitalvermögen und aus

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 11.11.2013 - 6 K 1483/12
    Insofern ist der im Streitfall gegebene Sachverhalt dem im Urteil des BFH vom 23. Februar 2011 I R 52/10, BFH/NV 2011, 1354, uneingeschränkt vergleichbar.
  • BFH, 24.08.2011 - I R 46/10

    Gewerblichkeit eines (englischen, gewerblich geprägten) Private Equity Fonds -

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 11.11.2013 - 6 K 1483/12
    Damit war aus der Sicht des erkennenden Senats unter Heranziehung der im Urteil des BFH vom 24. August 2011 I R 46/10, BFH/NV 2011, 2165, dargelegten Grundsätze die Klägerin in der Lage, mittels der vertraglichen Überantwortung von Aufgaben und dadurch mittels eines entsprechenden sachlichen und personellen "Apparats" (nämlich des der Ö GmbH), ihrer unternehmerischen Tätigkeit "operativ" nachzugehen, gleichzeitig aber auch die Kontrolle hinreichend auszuüben.
  • BFH, 30.01.1981 - III R 116/79

    Nicht jede wirtschaftliche Betätigung einer ausländischen Kapitalgesellschaft im

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 11.11.2013 - 6 K 1483/12
    Entsprechend hat der BFH entschieden, dass dann, wenn eine ausländische Kapitalgesellschaft im Inland eine Zweigniederlassung i.S. von § 13 des Handelsgesetzbuches --HGB-- errichtet und wenn die Niederlassung im Handelsregister eingetragen ist, eine --allerdings widerlegbare-- Vermutung dafür, dass das ausländische Unternehmen im Inland eine Betriebstätte i.S. von § 16 StAnpG unterhält, besteht (BFH vom 30. Januar 1981 III R 116/79, BStBl II 1981, 560).
  • OLG Hamm, 14.11.2000 - 15 W 318/00

    Vollstreckungsklausel für eine Bankfiliale

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 11.11.2013 - 6 K 1483/12
    Ungeachtet dessen handelt es sich aber nach einhelliger Auffassung in der Literatur und zivilrechtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Hamm vom 14.11.2000 15 W 318/00, Rpfleger 2001, 190) bei einer Zweigniederlassung lediglich um einen organisatorisch von dem Unternehmen abhängigen Unternehmensteil ohne eigene Rechtspersönlichkeit.
  • BayObLG, 01.06.1995 - 3Z BR 123/95

    Anmeldung einer Zweigniederlassung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 11.11.2013 - 6 K 1483/12
    Diese Vermutung kann nur mit der schlüssigen Darlegung widerlegt werden, die Eintragungsvoraussetzungen hätten nicht vorgelegen." Diese Rechtsauffassung entspricht der der zivilrechtlichen Rechtsprechung (vgl. etwa OLG Karlsruhe vom 19. Juni 1997 11 Wx 37/97, Rpfleger 1997, 482; Bayerisches Oberstes Landesgericht vom 1. Juni 1995 3Z BR 123/95, DB 1995, 1456).
  • OLG Karlsruhe, 19.06.1997 - 11 Wx 37/97

    Eintragung einer angemeldeten Firma in das Handelsregister

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 11.11.2013 - 6 K 1483/12
    Diese Vermutung kann nur mit der schlüssigen Darlegung widerlegt werden, die Eintragungsvoraussetzungen hätten nicht vorgelegen." Diese Rechtsauffassung entspricht der der zivilrechtlichen Rechtsprechung (vgl. etwa OLG Karlsruhe vom 19. Juni 1997 11 Wx 37/97, Rpfleger 1997, 482; Bayerisches Oberstes Landesgericht vom 1. Juni 1995 3Z BR 123/95, DB 1995, 1456).
  • BFH, 16.12.1992 - I R 46/88

    Verhältnis von Zweigniederlassung gem. 13 HBB zum Teilbetrieb gem. § 9 KVStG

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 11.11.2013 - 6 K 1483/12
    In der handelsrechtlichen Literatur finden sich aber eine Reihe von Merkmalen, die eine Zweigniederlassung kennzeichnen (vgl. auch BFH vom 16. Dezember 1992 I R 46/88, BStBl II 1993, 677): Danach erfordert eine Zweigniederlassung u.a. eine gewisse Selbstständigkeit, eine gewisse Dauer, eine äußere Einrichtung ähnlich einer Hauptniederlassung, u.a. ein Geschäftslokal und ein Bankkonto, gesonderte Buchführung sowie einen Leiter mit Befugnis zu selbstständigem Handeln in nicht ganz unwesentlichen Angelegenheiten.
  • BFH, 09.11.1999 - II R 107/97

    Ausländische Versicherungsgesellschaft; inländisches BV

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 11.11.2013 - 6 K 1483/12
    Diese vorgenannte Entscheidung ist zu § 12 AO ausdrücklich durch das Urteil des BFH vom 9. November 1999 II R 107/97, BFH/NV 2000, 688, bestätigt worden.
  • BFH, 08.06.2015 - I B 3/14

    Zweigniederlassung - Betriebsstätte - Betriebsführungsvertrag

    Die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 11. November 2013  6 K 1483/12 wird als unzulässig verworfen.

    Die Revision ist vom FG nicht zugelassen worden (FG Baden-Württemberg, Urteil vom 11. November 2013  6 K 1483/12).

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Rechtsprechung
   VG Freiburg, 02.05.2013 - 6 K 1483/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,9953
VG Freiburg, 02.05.2013 - 6 K 1483/12 (https://dejure.org/2013,9953)
VG Freiburg, Entscheidung vom 02.05.2013 - 6 K 1483/12 (https://dejure.org/2013,9953)
VG Freiburg, Entscheidung vom 02. Mai 2013 - 6 K 1483/12 (https://dejure.org/2013,9953)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Beihilfe für Aufwendungen für eine zur Behandlung einer erektilen Dysfunktion (nach jahrelangem Diabetes und daraus resultierendem venösem Leck) implantierte Penisschwellkörperprothese

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Arzneimittel- bzw. Hilfsmittelbegriff; Penisschwellkörperprothese; Körperersatzstück

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beihilfe - Penisschwellkörperprothese; Penisprothese; Penisimplantat; Penisschwellkörperimplantat; Erektile Dysfunktion; Mittel; Hilfsmittel; Potenzsteigerung; Körperersatzstück

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Koblenz, 01.12.1993 - 7 U 1294/89

    Operationsfehler

    Auszug aus VG Freiburg, 02.05.2013 - 6 K 1483/12
    Diese Dysfunktion stellt eine Erkrankung dar (vgl. BVerwG, U. v. 30.10.2003 - 2 C 26/02 - , NJW 2004, 1339 = juris Rdnr. 13 und VGH Bad.-Württ, U. v. 17.11.2006 - 4 S 101/05 -, VBlBW 2007, 263 = juris Rdnr. 23), zu deren Behandlung die Implantation einer Schwellkörperprothese nach operativer Entfernung des defekten Schwellkörpers (medizinisch) "notwendig" im Sinne von § 5 Abs. 1 S. 1 BVO war (zur medizinischen Indikation der Implantation einer Penisprothese bei Erektionsstörungen, die - wie im vorliegenden Fall - durch einen Diabetes und einen Leakage-Faktor verursacht werden, siehe OLG Koblenz, U. v. 1.12.1993 - 7 U 12249/89 -, VersR 1995, 342 = juris).

    Dafür spricht auch, dass anstelle von "Körperersatzstück" im allgemeinen Sprachgebrauch ohne Weiteres auch der Begriff "Prothese" mit dem gleichen Bedeutungsgehalt verwendet wird und hier konkret im Fall auf Penisschwellkörperimplantate Anwendung findet (siehe etwa OLG Koblenz, U. v. 1.12.1993 - 7 U 12249/89 -, VersR 1995, 342 = juris zur Implantation einer "Penisprothese"; siehe auch den Begriff "Penisprothese", der in der vom Kläger vorgelegten Krankenhausrechnung verwendet wird - BAS 9) .

  • VGH Baden-Württemberg, 17.11.2006 - 4 S 101/05

    Ausschluss von potenzsteigernden Medikamenten von der Beihilfefähigkeit

    Auszug aus VG Freiburg, 02.05.2013 - 6 K 1483/12
    Diese Dysfunktion stellt eine Erkrankung dar (vgl. BVerwG, U. v. 30.10.2003 - 2 C 26/02 - , NJW 2004, 1339 = juris Rdnr. 13 und VGH Bad.-Württ, U. v. 17.11.2006 - 4 S 101/05 -, VBlBW 2007, 263 = juris Rdnr. 23), zu deren Behandlung die Implantation einer Schwellkörperprothese nach operativer Entfernung des defekten Schwellkörpers (medizinisch) "notwendig" im Sinne von § 5 Abs. 1 S. 1 BVO war (zur medizinischen Indikation der Implantation einer Penisprothese bei Erektionsstörungen, die - wie im vorliegenden Fall - durch einen Diabetes und einen Leakage-Faktor verursacht werden, siehe OLG Koblenz, U. v. 1.12.1993 - 7 U 12249/89 -, VersR 1995, 342 = juris).

    Da im vorliegenden Fall bereits der Begriff des "Mittels" nicht erfüllt wird, kann dahinstehen, ob ein Beihilfeausschluss nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 BVO hier außerdem auch schon daran scheitern würde, dass - wofür hier Einiges spricht - die zur Behandlung der organisch bedingten erektilen Dysfunktion eingepflanzten Penisschwellkörperprothese womöglich schon gar nicht der " Potenz steigerung " dient, weil es dabei nicht um die Stärkung oder Unterstützung einer grundsätzlich noch vorhandenen Grundpotenz geht, sondern um den prothetischen Ausgleich eines organischen Defekts des Schwellkörpers (zum Begriff der Potenzsteigerung siehe VGH Bad.-Württ., U. v. 17.11.2006 - 4 S 101/05 -, VBlBW 2007, 263 = juris, Rdnr. 12; zum Begriff der "Potenzsteigerung" im hier vertretenen Sinne etwa auch BSG, U. v. 30.9.1999 - B 8 KN 9/98 KR R -, NJW 2000, 2764 = juris, Rdnr. 18 und 34).

  • BSG, 30.06.1999 - B 8 KN 9/98 R

    Bergmannsvollrentenanspruch von Beschäftigten in Tetraäthylbleibetrieben der

    Auszug aus VG Freiburg, 02.05.2013 - 6 K 1483/12
    Da im vorliegenden Fall bereits der Begriff des "Mittels" nicht erfüllt wird, kann dahinstehen, ob ein Beihilfeausschluss nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 BVO hier außerdem auch schon daran scheitern würde, dass - wofür hier Einiges spricht - die zur Behandlung der organisch bedingten erektilen Dysfunktion eingepflanzten Penisschwellkörperprothese womöglich schon gar nicht der " Potenz steigerung " dient, weil es dabei nicht um die Stärkung oder Unterstützung einer grundsätzlich noch vorhandenen Grundpotenz geht, sondern um den prothetischen Ausgleich eines organischen Defekts des Schwellkörpers (zum Begriff der Potenzsteigerung siehe VGH Bad.-Württ., U. v. 17.11.2006 - 4 S 101/05 -, VBlBW 2007, 263 = juris, Rdnr. 12; zum Begriff der "Potenzsteigerung" im hier vertretenen Sinne etwa auch BSG, U. v. 30.9.1999 - B 8 KN 9/98 KR R -, NJW 2000, 2764 = juris, Rdnr. 18 und 34).
  • BSG, 30.09.1999 - B 8 KN 9/98 KR R

    Krankenversicherung - behandlungsbedürftige Krankheit - erektile Dysfunktion -

    Auszug aus VG Freiburg, 02.05.2013 - 6 K 1483/12
    Da im vorliegenden Fall bereits der Begriff des "Mittels" nicht erfüllt wird, kann dahinstehen, ob ein Beihilfeausschluss nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 BVO hier außerdem auch schon daran scheitern würde, dass - wofür hier Einiges spricht - die zur Behandlung der organisch bedingten erektilen Dysfunktion eingepflanzten Penisschwellkörperprothese womöglich schon gar nicht der " Potenz steigerung " dient, weil es dabei nicht um die Stärkung oder Unterstützung einer grundsätzlich noch vorhandenen Grundpotenz geht, sondern um den prothetischen Ausgleich eines organischen Defekts des Schwellkörpers (zum Begriff der Potenzsteigerung siehe VGH Bad.-Württ., U. v. 17.11.2006 - 4 S 101/05 -, VBlBW 2007, 263 = juris, Rdnr. 12; zum Begriff der "Potenzsteigerung" im hier vertretenen Sinne etwa auch BSG, U. v. 30.9.1999 - B 8 KN 9/98 KR R -, NJW 2000, 2764 = juris, Rdnr. 18 und 34).
  • BVerwG, 30.10.2003 - 2 C 26.02

    Ausschluss der Beihilfefähigkeit; behandlungsbedürftige Krankheit; Beihilfe;

    Auszug aus VG Freiburg, 02.05.2013 - 6 K 1483/12
    Diese Dysfunktion stellt eine Erkrankung dar (vgl. BVerwG, U. v. 30.10.2003 - 2 C 26/02 - , NJW 2004, 1339 = juris Rdnr. 13 und VGH Bad.-Württ, U. v. 17.11.2006 - 4 S 101/05 -, VBlBW 2007, 263 = juris Rdnr. 23), zu deren Behandlung die Implantation einer Schwellkörperprothese nach operativer Entfernung des defekten Schwellkörpers (medizinisch) "notwendig" im Sinne von § 5 Abs. 1 S. 1 BVO war (zur medizinischen Indikation der Implantation einer Penisprothese bei Erektionsstörungen, die - wie im vorliegenden Fall - durch einen Diabetes und einen Leakage-Faktor verursacht werden, siehe OLG Koblenz, U. v. 1.12.1993 - 7 U 12249/89 -, VersR 1995, 342 = juris).
  • LSG Schleswig-Holstein, 21.01.2007 - L 5 KR 56/06

    Krankenversicherung - Kostenübernahme - Hilfsmittel - erektile Dysfunktion -

    Auszug aus VG Freiburg, 02.05.2013 - 6 K 1483/12
    Nichts Gegenteiliges folgt insoweit aus der Entscheidung des Landessozialgericht Schleswig-Holstein (U. v. 21.1.2007 - L 5 KR 56/06 - juris, Rdnr. 21), das ein Penisschwellkörperimplantat nicht unter den Begriff "Körperersatzstück", sondern unter den Begriff "Hilfsmittel" im Sinne des § 33 Abs. 1 S. 1 SGB V subsumiert.
  • VG Köln, 09.12.2011 - 27 K 7089/09

    Voraussetzungen für eine Beihilfegewährung hinsichtlich der stationären

    Auszug aus VG Freiburg, 02.05.2013 - 6 K 1483/12
    Hinsichtlich der Einstufung der Penisschwellkörperprothese als "Körperersatzstück" schließt sich das Gericht der - insoweit unabhängig vom Wortlaut oder sonstigen Besonderheiten der BBhV vorgenommenen - Beurteilung durch das Verwaltungsgericht Köln an (VG Köln, U. v. 9.12.2011 - 27 K 7089/09 -, juris, Rdnr. 27 - 32), das diesen Begriff allgemein bestimmt und eine - wie im vorliegenden Fall - implantierte Schwellkörperprothese mit plausibler und überzeugender Begründung unter diesen Begriff subsumiert hat.
  • VGH Baden-Württemberg, 26.10.1999 - 4 S 1178/97

    Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für Sportprothesen

    Auszug aus VG Freiburg, 02.05.2013 - 6 K 1483/12
    Sie sind daher einschränkungslos beihilfefähig (so etwa VGH Bad.-Württ., B. v. 26.10.1999 - 4 S 1178/97 -, IÖD 2000, 32 = juris, Rdnr. 5 zu einer Sportprothese; siehe auch die Vorschrift in Ziff. 1 der Anlage 5 zu § 25 Abs. 1 und 4 BBhV, die zeigt, das im Beihilferecht etwa auch Brustprothesen als grundsätzlich beihilfefähige Körperersatzstücke gelten).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.01.2015 - 2 S 1205/13

    Beihilfefähige Kosten der Behandlung einer erektilen Dysfunktion

    Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 2. Mai 2013 - 6 K 1483/12 - wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 02.05.2013 - 6 K 1483/12 - zu ändern und die Klage abzuweisen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 02.05.2013 - 6 K 1483/12 - zu ändern und den Beklagten zu verpflichten, ihm weitere Beihilfe in Höhe von 2.070,85 EUR, insgesamt also in Höhe von 4.141,70 EUR, zu gewähren,.

  • VG Saarlouis, 16.01.2014 - 6 K 326/13

    Beihilfe zu den Aufwendungen für eine Schwellkörperprothese (hydraulisches

    (zur Abgrenzung des als Körperersatzstück einzustufenden Penisimplantats von Erektionshilfen: VG Köln, Urteil vom 09.12.2011 - 27 K 7089/09 -, zitiert nach JURIS, sowie VG Freiburg/Breisgau, Urteil vom 02.05.2013 - 6 K 1483/12 -, zitiert nach JURIS).

    (VG Freiburg/Breisgau, Urteil vom 02.05.2013 - 6 K 1483/12 -, a.a.O. mit überzeugender Begründung).

  • VG München, 19.12.2014 - M 21 K 12.3138

    Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen zu den Aufwendungen in Krankheits-

    Abschließend wurde noch auf die Entscheidung des VG Freiburg vom 2. Mai 2013 (Az. 6 K 1483/12) hingewiesen.

    Aufgrund der von dem Kläger in der mündlichen Verhandlung gegebenen Beschreibung einer Schwellkörperprothese geht auch das erkennende Gericht ohne weiteres davon aus, dass es sich hierbei um ein Körperersatzstück im Sinne der Tarifstelle Nr. 7.1 handelt (ebenso VG Freiburg vom 02.05.2013 - 6 K 1483/12 - juris).

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