Rechtsprechung
VG Trier, 09.03.1994 - 6 K 1483/93 |
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Verfahrensgang
- VG Trier, 09.03.1994 - 6 K 1483/93
- OVG Rheinland-Pfalz, 25.03.1998 - 12 A 10367/95
Rechtsprechung
VG Sigmaringen, 30.06.1994 - 6 K 1483/93 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Antrag auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis; Nachträgliche Befristung einer erteilten Aufenthaltserlaubnis; Sofortige Vollziehbarkeit aufenthaltsbeendender Maßnahmen; Vollziehbarkeit einer Ausreisepflicht; Rechtsanspruch eines Ausländers auf Wiedereinreise im ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5)
- VGH Baden-Württemberg, 15.10.2003 - 13 S 1618/03
Kein Wiederaufleben erloschener Erlaubnisfiktion; abgelehnte Verlängerung der …
Zwar kann sich auch der Inhaber der Rechtsposition aus § 69 Abs. 3 Satz 1 AuslG in entsprechender Anwendung des § 44 Abs. 1 Nr. 2 oder Nr. 3 AuslG auf einen Rechtsanspruch auf Wiedereinreise berufen, wenn er das Bundesgebiet aus einem seiner Natur nach nur vorübergehenden Grund verlassen hat, da dann das gesetzliche Aufenthaltsrecht nicht erlischt (OVG Hamburg, Beschluss vom 12.1.1996 - V 4/96 -, NVwZ-RR 1996, 709; VG Sigmaringen, Beschluss vom 30.6.1994 - 6 K 1483/93 -, InfAuslR 1994, 358; Gemeinschaftskommentar zum Ausländerrecht [GK/AuslR], § 69 AuslG RdNr. 47; Hailbronner, Ausländerrecht, § 69 AuslG RdNr. 44;… Kloesel/Christ/Häußer, Deutsches Ausländerrecht, 4. Aufl., § 69 AuslR RdNr. 19; zur insoweit gleichen Rechtslage nach dem AuslG 1965: BVerwG, Beschluss vom 14.7.1978 - 1 ER 301/78 -, NJW 1979, 505). - VGH Bayern, 09.08.2011 - 19 CE 11.1573
Erlöschen der Fiktionswirkung bei vorübergehender Ausreise zur Teilnahme an der …
Zum einen sieht § 84 Abs. 2 Satz 2 AufenthG einen Erlöschenstatbestand für den Fall einer lediglich vorübergehenden Ausreise nicht vor, zum anderen stand dem Antragsteller - wie das Verwaltungsgericht insoweit zutreffend festgestellt hat - ein Recht auf erlaubnisfreie Wiedereinreise unmittelbar aus Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG und damit zugleich ein Anspruch auf Ausstellung einer Bescheinigung, die ihm dieses Recht für den Fall seiner Ausreise bestätigt, zu (vgl. VG Sigmaringen, Beschluss vom 30.6.1994 - 6 K 1483/93 -, InfAuslR 1994, 358; VG Stuttgart, Beschluss vom 13.2.2004 - 11 K 222/04 -, InfAuslR 2004, 202 [203]; VG Aachen, Beschluss vom 2.10.2006 - 8 L 46/06 -, InfAuslR 2006, 456 [459]). - VG Aachen, 02.10.2006 - 8 L 46/06
D (A), Fiktionsbescheinigung, Fortgeltungsfiktion, Aufenthaltserlaubnis, …
Die durch Art. 19 Abs. 4 GG gewährleistete Garantie eines effektiven Rechtsschutzes führt dazu, dass eine gerichtliche Anordnung der aufschiebenden Wirkung den Schutz der in Art. 2 Abs. 1 GG verbrieften allgemeinen Handlungsfreiheit in der Weise umfassen muss, dass ein nicht vollziehbar ausreisepflichtiger Ausländer zur Vermeidung unzumutbarer Nachteile und damit zur Vermeidung eines unverhältnismäßigen Eingriffs in die allgemeine Handlungsfreiheit während des Laufs des Hauptsacheverfahrens nach einer Ausreise aus einem ernstlichen, vorübergehenden Grund von der Ausländerbehörde die Bescheinigung über das Recht zur Wiedereinreise verlangen kann, vgl. zum Fall der Teilnahme an einer Hochzeit als "Ehrenpflicht" Verwaltungsgericht Stuttgart, Beschluss vom 13. Februar 2004 - 11 K 222/04 -, InfAuslR 2004, 202, vgl. auch VG Sigmaringen, Beschluss vom 30. Juni 1994 - 6 K 1483/93 -, InfAuslR 1994, 358; ebenso Funke- Kaiser in: GK-AufenthG, § 81 Rdnr. 30. - OVG Hamburg, 12.01.1996 - Bs V 4/96
Fiktive Aufenthaltserlaubnis durch gerichtliche Anordnung der aufschiebenden …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VG München, 27.07.1998 - M 17 S 98.2640
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Ausweisung eines in über 60 Taten straffällig …
Aufgrund der weitreichenden Folgen der Bestimmung des § 72 Abs. 2 Satz 1 AuslG geht die Kammer mit derüberwiegenden Meinung in Schrifttum und Rechtsprechung davon aus, daß im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes die Ausweisung im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG summarisch mitzuüberprüfen ist (…sh. Kanein/Renner, AuslR, 6. Aufl. 1993,§ 72 RdNr. 6: Hailbronner, AuslR, Band 1,§ 72 RdNr. 2; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 28.11.1991, InfAuslR 1992, 41 ff.: die Sperrwirkung des § 8 Abs. 2 Satz 1 AuslG soll dann nicht bestehen, wenn die Rechtmäßigkeit der verfügten Ausweisung ernsthaften Bedenken begegnet; VG Sigmaringen, Beschl. v. 30.6.1994, InfAuslR 1994, 358 ff.; VGH Mannheim, Beschl. v. 12.12.91, NVwZ-RR 1992, 509).