Rechtsprechung
   FG Niedersachsen, 19.07.2012 - 6 K 152/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,26569
FG Niedersachsen, 19.07.2012 - 6 K 152/12 (https://dejure.org/2012,26569)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 19.07.2012 - 6 K 152/12 (https://dejure.org/2012,26569)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 19. Juli 2012 - 6 K 152/12 (https://dejure.org/2012,26569)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,26569) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Zurückweisung von lediglich bei der Anfertigung einer Steuererklärung mitwirkenden und geschäftsmäßig unbefugt Hilfe in Steuersachen leistenden Personen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 80 Abs. 5
    Zurückweisung als Bevollmächtigte - unbefugte Mitwirkung bei Abgabe der Steuererklärung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zurückweisung als Bevollmächtigte - unbefugte Mitwirkung bei Abgabe der Steuererklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zurückweisung von lediglich bei der Anfertigung einer Steuererklärung mitwirkenden und geschäftsmäßig unbefugt Hilfe in Steuersachen leistenden Personen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2012, 2174
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 27.02.1973 - VII R 100/70

    Feststellungsklage - Berechtigtes Interesse - Nachteilige Verwaltungsakte -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.07.2012 - 6 K 152/12
    Weiterhin braucht sich die begehrte Feststellung nicht auf das Rechtsverhältnis als Ganzes zu beziehen, sondern kann sich auf einzelne Berechtigungen oder Verpflichtungen beschränken, die aus einem umfassenden Rechtsverhältnis erwachsen (BFH-Urteil vom 27.02.1973 VII R 100/70, BStBl. II 1973, 536).

    Voraussetzung ist aber, dass gerade dieser Stelle gegenüber ein berechtigtes Interesse an der baldigen Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens des Rechtsverhältnisses vorhanden ist (BFH-Urteil vom 27.02.1973 VII R 100/70, BStBl. II 1973, 536).

    Die Vorschriften über die hemmende Wirkung eines Rechtsbehelfs oder über die Aussetzung der Vollziehung bieten nur einen vorläufigen und in vielen Fällen unzureichenden Schutz und können in vielen Fällen nicht verhindern, dass dem Staatsbürger erhebliche Nachteile entstehen, wenn er den Verwaltungsakt abwartet (BFH-Urteil vom 27.02.1973 VII R 100/70, BStBl. II 1973, 536).

  • VG Aachen, 13.03.2012 - 6 K 287/10

    Türkei, Kurden, schwere nichtpolitische Straftat, EU-Terrorliste, terroristische

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.07.2012 - 6 K 152/12
    Das Niedersächsische Finanzgericht habe mit Urteil vom 17. Januar 2012 (Az. 6 K 287/10) eine Zurückweisung der Klägerin bestätigt, aber zur Begründung darauf hingewiesen, dass diese erst ab dem 1. Oktober 2011 über eine Berufshaftpflichtversicherung verfüge.

    Wegen der Einzelheiten wird auf die zu den Gerichtsakten der Verfahren 6 K 287/10 (Bl. 35 f. dieser Gerichtsakte) und 6 K 289/11 (Bl. 65 f. dieser Gerichtsakte) gereichten Kopien der Versicherungspolice verwiesen.

    Wegen weiterer Einzelheiten wird auf den Schriftsatz der Steuerberaterkammer Düsseldorf vom 25. Oktober 2011 nebst Anlagen (Bl. 85 ff. der Gerichtsakte 6 K 287/10) verwiesen.

  • BFH, 13.11.2008 - X B 82/08

    Zurückweisung eines nicht im Inland ansässigen Prozessbevollmächtigten ohne

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.07.2012 - 6 K 152/12
    Wer jedoch in "stabiler" und kontinuierlicher Weise eine Berufstätigkeit in einem anderen Mitgliedstaat ausübt, fällt unter die Vorschriften des Kapitels über das Niederlassungsrecht und nicht unter die des Kapitels über die Dienstleistungen (BFH-Beschluss vom 13.11.2008 X B 82/08, juris).

    Wer jedoch in "stabiler" und kontinuierlicher Weise eine Berufstätigkeit in einem anderen Mitgliedstaat ausübt, fällt unter die Vorschriften des Kapitels über das Niederlassungsrecht und nicht unter die des Kapitels über die Dienstleistungen (BFH-Beschluss vom 13.11.2008 X B 82/08, juris).

  • BFH, 03.02.1983 - IV R 153/80

    Bei Anwendung des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO ist grobes Verschulden des steuerlichen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.07.2012 - 6 K 152/12
    Ein steuerlicher Berater, der bei der Anfertigung und Abgabe einer Steuererklärung mitwirkt, wird dabei nicht als Bevollmächtigter, sondern als Gehilfe des Steuerpflichtigen tätig, der seiner Erklärungspflicht aufgrund der §§ 149, 150 AO in eigener Person nachkommt (BFH-Urteil vom 03.02.1983 IV R 153/80, BStBl. II 1983, 324; a.A. Söhn in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 80 AO Rn. 132, 146).
  • BFH, 27.01.2004 - VII R 55/02

    Wie VII R 54/02 (n. v.)

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.07.2012 - 6 K 152/12
    Das FG Köln vertrat die Ansicht, wer lediglich bei der Anfertigung einer Steuererklärung mitgewirkt habe, könne nicht nach § 80 Abs. 5 AO zurückgewiesen werden, da er weder Bevollmächtigter noch Beistand sei (FG Köln Urteil vom 05.11.1996 8 K 4965/94, EFG 1997, 1144, nach Erledigung der Hauptsache - ohne Stellungnahme zu dieser Frage - aufgehoben durch BFH-Urteil vom 27.01.2004 VII R 55/02, juris).
  • BFH, 21.07.2011 - II R 6/10

    Zurückweisung ausländischer Steuerberatungsgesellschaften - Fehlender Schutz in

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.07.2012 - 6 K 152/12
    Zu diesen Berufsregeln gehört u.a. der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung (vgl. § 50 Abs. 6 StBerG, § 51 der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften --DVStB--; BFH-Urteil vom 21. Juli 2011 II R 6/10, BStBl. II 2011, 906).
  • FG Köln, 05.11.1996 - 8 K 4965/94
    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.07.2012 - 6 K 152/12
    Das FG Köln vertrat die Ansicht, wer lediglich bei der Anfertigung einer Steuererklärung mitgewirkt habe, könne nicht nach § 80 Abs. 5 AO zurückgewiesen werden, da er weder Bevollmächtigter noch Beistand sei (FG Köln Urteil vom 05.11.1996 8 K 4965/94, EFG 1997, 1144, nach Erledigung der Hauptsache - ohne Stellungnahme zu dieser Frage - aufgehoben durch BFH-Urteil vom 27.01.2004 VII R 55/02, juris).
  • BFH, 01.03.1983 - VII R 27/82

    Hilfeleistung in Steuersachen - Erstellung von Umsatzsteuervoranmeldungen -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.07.2012 - 6 K 152/12
    Hierunter fällt auch die Hilfe bei der Erstellung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen (BFH-Urteil vom 01.03.1983 VII R 27/82, BStBl. II 1983, 318; Drüen in Tipke/Kruse, Komm. zur AO, § 80 Rn. 56).
  • BFH, 19.10.2016 - II R 44/12

    Zurückweisung einer im EU-Ausland niedergelassenen Steuerberatungsgesellschaft

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 19. Juli 2012  6 K 152/12 aufgehoben, soweit es den Bescheid des Beklagten vom 12. März 2012 über die Zurückweisung der Klägerin als Bevollmächtigte betrifft.

    Das Urteil des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2012, 2174 veröffentlicht.

  • BFH, 20.05.2014 - II R 44/12

    EuGH-Vorlage: Befugnis einer im EU-Ausland niedergelassenen

    Das Urteil des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2012, 2174 veröffentlicht.
  • FG Niedersachsen, 14.09.2017 - 6 K 438/16

    Zurückweisung als Bevollmächtigte (Consultingwerk Ltd.) - (zweiter Rechtsgang)

    Die Klage hatte keinen Erfolg; das Niedersächsische Finanzgericht wies die Klage mit Urteil vom xx.xx.xx zu Az. 6 K 152/12 u.a. mit der Begründung ab, dass die Klägerin nicht befugt sei, der C geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen zu leisten.

    Auf die Revision der Klägerin hat der Bundesfinanzhof (BFH) die Entscheidung des Niedersächsischen Finanzgerichts im Verfahren 6 K 152/12 mit Urteil vom 19. Oktober 2016 (II R 44/12, BFHE 255, 367, BFH/NV 2017, 170) aufgehoben, soweit sie den Bescheid vom xx.xx.xx über die Zurückweisung der Klägerin als Bevollmächtigte betrifft, und die Sache an das Niedersächsische Finanzgericht zurückverwiesen.

  • FG Niedersachsen, 04.08.2016 - 6 K 113/16

    Rechtswidrige Zurückweisung eines Bevollmächtigten für alle anhängigen und

    Wegen der weiteren Einzelheiten der Senatsrechtsprechung wird insoweit beispielhaft auf die veröffentlichten Senatsurteile vom 24. Oktober 2013 (6 K 88/13, juris) und vom 19. Juli 2012 (6 K 152/12, juris) Bezug genommen.

    bb) Der BFH hat in dem Revisionsverfahren II R 44/12, das das Senatsurteil vom 19. Juli 2012 (6 K 152/12) zum Gegenstand hat, dem EuGH mit Beschluss vom 20. Mai 2014 (in DB 2014, 456) vorab folgenden Fragen zur Entscheidung vorgelegt:.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht