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   OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 06.12.1989 - 6 K 16/89, 6 K 21/89   

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https://dejure.org/1989,2286
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 06.12.1989 - 6 K 16/89, 6 K 21/89 (https://dejure.org/1989,2286)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 06.12.1989 - 6 K 16/89, 6 K 21/89 (https://dejure.org/1989,2286)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 06. Dezember 1989 - 6 K 16/89, 6 K 21/89 (https://dejure.org/1989,2286)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 1 Abs. 1 BauGB; § 1 Abs. 2 BauGB; § 1 Abs. 3 BauGB; § 1 Abs. 4 BauGB; § 1 Abs. 5 Nr. 1 BauGB ; § 1 Abs. 5 Nr. 2 BauGB
    Bebauungsplan; Planänderung; Erstplanung; Neuplanung; Eigentümer; Nichtigkeit; Lärm; Lärmschutzwall

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bebauungsplan; Planänderung; Erstplanung; Neuplanung; Eigentümer; Nichtigkeit; Lärm; Lärmschutzwall

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bebauungsplan; Planänderung; Erstplanung; Neuplanung; Eigentümer; Nichtigkeit; Lärm; Lärmschutzwall

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bebauungsplan; Planänderung; Erstplanung; Neuplanung; Eigentümer; Nichtigkeit; Lärm; Lärmschutzwall

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1990, 576
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • OVG Niedersachsen, 23.08.1993 - 6 K 3108/91

    Bewußter Verstoß; Anhörungspflicht; Gemeinde; Planung; Dorfplatz; Stellplätze;

    Hinzu kommt, daß die Gemeinde bei der Änderung eines bestehenden Planes nicht mehr das gleiche Maß an Gestaltungsfreiheit für sich in Anspruch nehmen kann wie bei der Erstplanung (OVG Lüneburg, Urt. v. 6.12.1989 - 6 K 16, 21/89 -, NVwZ 1990, 576 = BRS 49 Nr. 2).

    Regelmäßig müssen besonders hoch zu veranschlagende öffentliche Interessen bei einer Planänderung vorliegen, da den vertrauensgeschützten Positionen ein ihrerseits sehr hohes Gewicht zukommt (OVG Lüneburg, Urt. v. 6.12.1989, aaO).

  • OVG Niedersachsen, 23.08.1993 - 6 K 1135/95

    Bauplanungsrecht, Normenkontrolle, Beplanungsplan, Gemeinbedarfsfläche,

    Hinzu kommt, daß die Gemeinde bei der Änderung eines bestehenden Planes nicht mehr das gleiche Maß an Gestaltungsfreiheit für sich in Anspruch nehmen kann wie bei der Erstplanung (OVG Lüneburg, Urt. v. 6.12.1989 - 6 K 16, 21/89 -, NVwZ 1990, 576 = BRS 49 Nr. 2).

    Regelmäßig müssen besonders hoch zu veranschlagende öffentliche Interessen bei einer Planänderung vorliegen, da den vertrauensgeschützten Positionen ein ihrerseits sehr hohes Gewicht zukommt (OVG Lüneburg, Urt. v. 6.12.1989, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 23.04.2008 - 1 KN 113/06

    Wohnbauflächen in gesetzlichem Überschwemmungsgebiet

    Allein die Förderung eines Privatinteresses bewirkt aber keinen Charakter als Gefälligkeitsplanung, wenn die Plankonzeption darüber hinaus von einem vertretbaren Konzept der städtebaulichen Ordnung getragen wird (vgl. BVerwG, B. v. 6.3.2007 - 4 BN 9.07 - juris; OVG Lüneburg, Urt. v. 6.12.1989 - 6 K 16/89 + 21/89 - NVwZ 1990, 576; Urt. v. 28.10.2004 - 1 KN 119/03 - DWW 2004, 339).
  • VG Freiburg, 19.02.2007 - 1 K 2169/06

    Zulässige Grenzbebauung zur Verhinderung eines Schmutzwinkels

    Die Leitfunktion des Bebauungsplans verlangt demzufolge, dass hinreichend gewichtige Allgemeinbelange für eine Planänderung sprechen (Nds. OVG, Urt. v. 6.12.1989 - 6 K 16/89 und 6 K 21/89 - NVwZ 1990, 576 m.z.N. aus der Rspr. des BVerwG).
  • VGH Bayern, 05.02.2015 - 2 CS 14.2456

    Inzidentprüfung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans; Anspruch auf

    Die Sicherung oder Durchsetzung nur individueller Interessen ist kein die Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bauleitplänen rechtfertigender Zweck (vgl. NdsOVG, U.v. 6.12.1989 - 6K 16/98, 6 K 21/89 - NVwZ 1990, 576).
  • OVG Niedersachsen, 18.09.2001 - 1 L 3779/00

    Abwägung; Baugebiet; bauliche Anlage; bebautes Gebiet; Bebauungsplan;

    Für den Fall der Planänderung hat der Senat zwar Zweifel, ob der vom (ehemaligen) 6. Senat des Nds. OVG und im Anschluss daran vom Verwaltungsgericht vertretenen Auffassung in vollem Umfang zu folgen ist, regelmäßig müssten dann besonders hoch zu veranschlagende öffentliche Interessen vorliegen, da den vertrauensgeschützten Positionen ein ihrerseits "sehr hohes" Gewicht zukomme (Urteil vom 6. Dezember 1989 - 6 K 16, 21/89 - NVwZ 1990, 576 ).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.05.2021 - 10 A 19.17

    Normenkontrollantrag von Bebauungsplanbetroffenen

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts fehlt es an der städtebaulichen Erforderlichkeit der Bauleitplanung, wenn eine planerische Festsetzung lediglich dazu dient, private Interessen zu befriedigen (BVerwG, etwa Beschluss vom 11. Mai 1999 - BVerwG 4 BN 15.99 -, juris Rn. 5; Beschluss vom 30.12.2009 - BVerwG 4 BN 13.09 -, juris Rn. 11; aus dem Schrifttum etwa Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Std. 1. Aug. 2019, § 1 Rn. 34); die Sicherung oder Durchsetzung nur individueller Interessen ist kein die Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bauleitplänen rechtfertigender Zweck (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 6. Dezember 1989 - 6 K 16/89 u.a. -, juris Rn. 26, und Urteil vom 9. Juli 1990 - 6 C 19/88 -, juris Ls. BRS 50 Nr. 14 für den Fall einer Erweiterung der überbaubaren Grundstücksfläche durch Änderungsbebauungsplan, um ein Bauvorhaben - dort einen Garagenbau - zu ermöglichen).
  • OVG Niedersachsen, 29.09.2009 - 1 KN 314/07

    Nachbarantrag gegen Überplanung eines Sportplatzgeländes als reines Wohngebiet;

    Zwar darf eine Bauleitplanung nicht allein dem Zweck dienen, dem Eigentümer eine günstige wirtschaftliche Verwertung seines Grundstücks zu ermöglichen (vgl. ausführlich OVG Lüneburg, Urt. v. 6.12.1989 - 6 K 16/89, 21/89 -, NVwZ 1990, 576).
  • OVG Niedersachsen, 27.08.1997 - 1 K 7061/95

    Bebauungsplan; Änderung; Abwägung; Verdichtung der Bebauung;

    Die Planrechtfertigung gemäß § 1 Abs. 3 BauGB liegt vor, selbst wenn von erhöhten Anforderungen auszugehen ist, weil es sich um eine Planänderung und nicht um eine Neuplanung handelt (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 6.12.1989 - 6 K 16, 21/89 -, NVwZ 1990, 576).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.11.1992 - 11a NE 40/88

    Verwaltungsprozeßrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren;

    dazu OVG Lüneburg, Urteil vom 6.12.1989 - 6 K 16, 21/89 -, BRS 49 Nr. 2 = NVwZ 1990, 576 ff.
  • OVG Niedersachsen, 05.12.2001 - 1 K 473/99

    Abwägung; Abwägungsergebnis; Abwägungsvorgang; Bebauungsplan; Einzelhandel;

  • VG Frankfurt/Oder, 23.05.2000 - 7 K 906/98

    Nachtragsbaugenehmigung bei Ergänzung der vorhandenen Baugenehmigung ;

  • VG Freiburg, 17.02.2011 - 3 K 1089/10

    Für die Gültigkeit einer Festsetzung in einem Bebauungsplan bzgl. der allgemeinen

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