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   FG Hessen, 25.11.2008 - 6 K 1627/03   

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https://dejure.org/2008,17815
FG Hessen, 25.11.2008 - 6 K 1627/03 (https://dejure.org/2008,17815)
FG Hessen, Entscheidung vom 25.11.2008 - 6 K 1627/03 (https://dejure.org/2008,17815)
FG Hessen, Entscheidung vom 25. November 2008 - 6 K 1627/03 (https://dejure.org/2008,17815)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 3a Abs 3 S 1 UStG, § 3a Abs 3 S 1 UStG, § 3a Abs 4 Nr 6 Buchst a UStG, § 3a Abs 4 Nr 6 Buchst a UStG, § 15 Abs 3 Nr 2 Buchst b UStG
    (Abgrenzung zwischen Lieferung und sonstiger Leistung: Sortenwechsel als sonstige Leistung - Anforderungen an den Nachweis der Kundenansässigkeit im Ausland gem. § 15 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. b UStG 1993/1999)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Änderung von Umsatzsteuerbescheiden; An- und Verkauf von ausländischen Banknoten und Münzen als Sortengeschäft i.S.v. § 1 Abs. 1a S. 2 Nr. 7 Gesetz über das Kreditwesen (KWG); Voraussetzungen für einen Vorsteuerabzug bei Leistungen an einen Kunden aus einem Drittland ...

  • Judicialis

    UStG § 15 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. b; ; UStG § 3 Abs. 9

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 3 Abs. 9; UStG § 15 Abs. 3 Nr. 2b
    Vorsteuerabzug für Leistungen, die zur Ausführung von Umsätzen im Sortengeschäft mit Kunden aus einem Drittland verwendet werden - Sortengeschäft; Devisen; Geld; Lieferung; Sonstige Leistung; Vorsteuerabzug

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Vorsteuerabzug für Leistungen, die zur Ausführung von Umsätzen im Sortengeschäft mit Kunden aus einem Drittland verwendet werden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2009, 1066
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 14.07.1998 - C-172/96

    First National Bank of Chicago

    Auszug aus FG Hessen, 25.11.2008 - 6 K 1627/03
    Das Urteil des Gerichtshofes der Europäischem Gemeinschaften (EuGH) vom 14. Juli 1998 Rs. C- 172/96 -Bank of Chicago- (amtliche Slg. 1998, I-4387) zu Devisengeschäften als Buchgeschäfte sei insoweit auf das Sortengeschäft als physisches Geldgeschäft übertragbar.

    So ist der Kauf von Devisen -als Forderungen des bargeldlosen Zahlungsverkehrs- zivilrechtlich stets ein Rechtskauf (Köhler in Staudinger, BGB, § 433, Rdnr. 14), umsatzsteuerrechtlich stellt ihre Übertragung folglich eine sonstige Leistung dar (vgl. EuGH-Urteil vom 14. Juli 1998 Rs. C-172/96 -Bank of Chicago-, amtliche Slg. 1998, I-4387).

    Während bei einem "Kauf" bzw. "Tausch" der Sorten das Entgelt für die Lieferung der Geldnoten und Münzen in dem Gesamtwert des hingegebenen Bargeldes bestehen würde, ist die sonstige Leistung des "Wechselns" mit der Wechselgebühr bzw. mit der zwischen dem Geld- und Briefkurs erzielten "Marge" zu bemessen (vgl. auch Schlussanträge des Generalanwalts vom 16. September 1997 Rs. C-172/96 -Bank of Chicago-, amtliche Slg. 1998, I-4389).

    Letztlich entspricht die Qualifizierung als Dienstleistung auch den Ausführungen des EuGH in seinem Urteil vom 14. Juli 1998 Rs. C-172/96 -Bank of Chicago- (amtliche Slg. 1998, I-4387), der in Textziffer 25 formuliert: "Devisen [...] können nicht als körperliche im Sinne des Art. 5 der 6. EG-Richtlinie angesehen werden, da es sich um Geld handelt, das gesetzliches Zahlungsmittel ist" (mit dem gleichen Ergebnis auch Georgy in Plückebaum/ Malintzky, UStG, § 3 Abs. 1 Rdnr. 115).

  • EuGH, 26.05.2005 - C-465/03

    EINE AKTIENGESELLSCHAFT KANN DIE VORSTEUER AUF DIE LEISTUNGEN, DIE SIE IM RAHMEN

    Auszug aus FG Hessen, 25.11.2008 - 6 K 1627/03
    Auch die Entscheidung des EuGH vom 26. Mai 2005 Rs. C-465/03 -Kretztechnik- (amtliche Slg 2005, I-4357) zur umsatzsteuerlichen Qualifizierung der Neuimmission von Aktien sei auf den Streitfall übertragbar.

    Eine Lieferung scheidet dagegen aus, wenn -wie beispielsweise bei der Ausgabe von Wertpapierendie Übertragung von Rechten den wirtschaftlichen Gehalt des Vorgangs prägt (vgl. EuGH-Urteil vom 26. Mai 2005 Rs. C-465/03 -Kretztechnik-, amtliche Slg. 2005, I-4357; BFH-Urteil vom 16. Juli 1970 V R 95/66, BStBl II 1970, 706; Leonard in Bunjes/ Geist, UStG, § 3 Rdnr. 7).

    a) Entgegen der Ansicht der Klägerin sind die Grundsätze der EuGH-Urteils vom 26. Mai 2005 Rs. C-465/03 -Kretztechnik- (amtliche Slg. 2005, I-4357) jedoch nicht auf die im Streitfall getätigten Sortengeschäfte übertragbar.

  • BFH, 31.07.1969 - V 94/65

    Übernahme von Schulden - Pensionsverpflichtungen - Geschäftsveräußerungen im

    Auszug aus FG Hessen, 25.11.2008 - 6 K 1627/03
    Dies entspricht auch dem Grundsatz, dass das Umsatzsteuerrecht Leistungen im wirtschaftlichen Sinne erfasst, d.h. solche, bei denen ein Interesse des Entrichtenden verfolgt wird, das über eine reine Entgeltentrichtung hinausgeht (BFH-Urteil vom 31. Juli 1969 V 94/65 BStBl II 1969, 637).
  • BFH, 16.07.1970 - V R 95/66

    Auslegung des Begriffs des "Gegenstandes" im Umsatzsteuerrecht

    Auszug aus FG Hessen, 25.11.2008 - 6 K 1627/03
    Eine Lieferung scheidet dagegen aus, wenn -wie beispielsweise bei der Ausgabe von Wertpapierendie Übertragung von Rechten den wirtschaftlichen Gehalt des Vorgangs prägt (vgl. EuGH-Urteil vom 26. Mai 2005 Rs. C-465/03 -Kretztechnik-, amtliche Slg. 2005, I-4357; BFH-Urteil vom 16. Juli 1970 V R 95/66, BStBl II 1970, 706; Leonard in Bunjes/ Geist, UStG, § 3 Rdnr. 7).
  • BFH, 10.04.2008 - VI R 38/06

    Ordnungsmäßigkeit eines Fahrtenbuchs trotz kleinerer Mängel

    Auszug aus FG Hessen, 25.11.2008 - 6 K 1627/03
    Nachdem die festgestellten Fehler im Rahmen der Betriebsprüfung korrigiert worden waren, boten die von der Klägerin vorgelegten Aufzeichnungen hinreichende Gewähr für ihre Vollständigkeit und Richtigkeit und waren mit vertretbarem Aufwand auf ihre materielle Richtigkeit hin überprüfbar (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 10. April 2008 VI R 38/06, BStBl II 2008, 768).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.09.1989 - 10 S 1712/88

    Immissionsschutz des Nachbarn: Luftverunreinigung durch Kleinfeuerungsanlage

    Auszug aus FG Hessen, 25.11.2008 - 6 K 1627/03
    So handelt es sich bei einem Erwerb ausländischer Geldsorten gegen Hingabe von inländischer Währung zivilrechtlich um einen Sachkauf (so herrschende Meinung, vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 29. März 1990 IX ZR 134/89, Neue Juristische Wochenschrift 1990, 1930; Schmidt in Staudinger, BGB, § 244, Rdnr. 12; vgl. auch Huber in Soergel, BGB, § 433 Rdnr. 44 und Köhler in Staudinger BGB 12. Auflage § 433, Rdnr. 14, die zwischen dem Kauf ausländischer Valuta gegen inländisches Geld und dem Wechsel von inländischer in inländische Valuta bzw. ausländischer in ausländische Valuta -als Tauschdifferenzieren).
  • BFH, 26.09.1991 - V R 33/87

    Das Herstellen von Fotokopien durch ein "Kopiercentrum" ist eine sonstige

    Auszug aus FG Hessen, 25.11.2008 - 6 K 1627/03
    Zur Begründung wiederholt sie ihr Vorbringen aus dem Einspruchsverfahren und trägt ergänzend vor, ähnlich wie im Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) vom 26. September 1991 über die Einordnung des Kopiervorgangs (V R 33/87, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1992, 313) komme es auch im Rahmen eines Sortengeschäftes im Wesentlichen auf das Dienstleistungselement an, hinter dem die zusätzliche Übertragung des körperlichen Trägermediums zurücktrete.
  • BGH, 29.03.1990 - IX ZR 134/89

    Übertragung des Eigentums an Bargeld

    Auszug aus FG Hessen, 25.11.2008 - 6 K 1627/03
    So handelt es sich bei einem Erwerb ausländischer Geldsorten gegen Hingabe von inländischer Währung zivilrechtlich um einen Sachkauf (so herrschende Meinung, vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 29. März 1990 IX ZR 134/89, Neue Juristische Wochenschrift 1990, 1930; Schmidt in Staudinger, BGB, § 244, Rdnr. 12; vgl. auch Huber in Soergel, BGB, § 433 Rdnr. 44 und Köhler in Staudinger BGB 12. Auflage § 433, Rdnr. 14, die zwischen dem Kauf ausländischer Valuta gegen inländisches Geld und dem Wechsel von inländischer in inländische Valuta bzw. ausländischer in ausländische Valuta -als Tauschdifferenzieren).
  • BFH, 19.12.1991 - V R 107/86

    Ermäßigter Umsatzsteuersatz für die Lieferungen (Werklieferungen) der nach der

    Auszug aus FG Hessen, 25.11.2008 - 6 K 1627/03
    Um eine Lieferung handelt es sich, wenn die Verschaffung der Verfügungsmacht an einem Gegenstand den wirtschaftlichen Gehalt der Lieferung prägt, d.h. wenn die Zuwendung des Gegenstandes selbst nach dem Willen der Parteien des Geschäfts und der Verkehrsauffassung den wirtschaftlichen Gehalt des Vorgangs bestimmt (vgl. EuGH-Urteil vom 2. Mai 1996 Rs. P-231/04 [richtig: C-231/94 - d. Red.] -Faaborg-Gelting Linien A/S- amtliche Slg 1996, I-2395; BFH-Urteil vom 19. Dezember 1991 V R107/86, BStBl II 1992, 449; Nieskens in Rau/ Dürrwächter § 3, Rdnr. 3442, 3451 ff. m.w.N.).
  • BFH, 19.05.2010 - XI R 6/09

    Sortenwechsel als sonstige Leistung - Anforderungen an den Nachweis der

    Das Urteil ist veröffentlicht in Entscheidungen der Finanzgerichte 2009, 1066.
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