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   FG Niedersachsen, 18.03.2004 - 6 K 18/00   

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https://dejure.org/2004,11400
FG Niedersachsen, 18.03.2004 - 6 K 18/00 (https://dejure.org/2004,11400)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 18.03.2004 - 6 K 18/00 (https://dejure.org/2004,11400)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 18. März 2004 - 6 K 18/00 (https://dejure.org/2004,11400)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Faktisch bestehende Liefermöglichkeit als Teil des Geschäftswerts gemäß § 50 Abs. 2 Satz 2 DMBilG in der Steuerbilanz nicht anzusetzen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 31 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 DMBilG; § 50 Abs. 2 S. 2 DMBilG
    Auftragsbestand als selbständiges immaterielles Wirtschaftsgut; Kundenstamm als geschäftswertbildender Faktor ; Aktivierungsfähigkeit eines Gegenstandes als Wirtschaftsgut

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Immaterielles Wirtschaftsgut; DM-Eröffnungsbilanz; Auftragsbestand; Liefermöglichkeit; Kundenstamm; Geschäftswert; Firmenwert - Auftragsbestand, faktische Liefermöglichkeit und Kundenstamm in der DM-Eröffnungsbilanz

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Auftragsbestand, faktische Liefermöglichkeit und Kundenstamm in der DM-Eröffnungsbilanz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Auftragsbestand als selbständiges immaterielles Wirtschaftsgut; Kundenstamm als geschäftswertbildender Faktor ; Aktivierungsfähigkeit eines Gegenstandes als Wirtschaftsgut

Papierfundstellen

  • DB (Beilage) 2005, 5
  • DB 2005, 5
  • EFG 2004, 1428
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 18.06.1975 - I R 24/73

    Redaktionskosten - Herstellung von Druckvorlagen - Zeitschrift - Unfertiges

    Auszug aus FG Niedersachsen, 18.03.2004 - 6 K 18/00
    Dies ist der Fall, wenn ein fremder Dritter bei Fortführung des Unternehmens diesen Gegenstand im Rahmen der Kaufpreisbemessung berücksichtigen würde (BFH-Urteil vom 18.Juni 1975 I R 24/73, BFHE 116, 474, BStBl II 1975, 809).
  • BFH, 01.08.1968 - I 206/65

    Abzugsfähigkeit von Zahlungen auf Grund eines Übernahmevertrages als

    Auszug aus FG Niedersachsen, 18.03.2004 - 6 K 18/00
    Unter einem Geschäftswert ist ein immaterielles Gesamtwirtschaftsgut zu verstehen, das den Inbegriff einer Anzahl von im einzelnen nicht meßbaren Faktoren wie Kundenkreis, Ruf des Unternehmens, Absatzorganisation usw. bildet und das deshalb auch dann nicht zerlegt werden kann, wenn die den Geschäftswert ergebenden Faktoren im Laufe der Zeit wechseln (vgl. BFH-Urteile I 77/64 vom 18. Januar 1967, BFH 88, 198, BStBl III 1967, 334; I 206/65 vom 1. August 1968, BFH 94, 52, BStBl II 1969, 66).
  • BFH, 16.09.1970 - I R 196/67

    Geschäftsaufgabe - Persönliche Geschäftsbedingungen - Geschäftswert -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 18.03.2004 - 6 K 18/00
    Der Kundenstamm ist in der Regel ein geschäftswertbildender Faktor (BFH-Urteil vom 16.09.1970, I R 196/67, BFHE 101, 76, BStBl II 1971, 175).
  • BFH, 09.02.1978 - IV R 201/74

    Umsatzprämie - Vorbehalt der Freiwilligkeit - Prämiengewährung - Großhändler -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 18.03.2004 - 6 K 18/00
    a) Nach ständiger Rechtsprechung sind Wirtschaftsgüter nicht nur Gegenstände im Sinne des bürgerlichen Rechts, sondern auch tatsächliche Zustände, konkrete Möglichkeiten und sämtliche Vorteile für den Betrieb, deren Erlangung der Kaufmann sich etwas kosten lässt und die einen wesentlichen und über die Dauer des einzelnen Steuerabschnitts hinausreichenden Wert für das Unternehmen haben und gesondert bewertbar sind (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9.Februar 1978 IV R 201/74, BFHE 124, 520, BStBl II 1978, 370, mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • BFH, 18.01.1967 - I 77/64

    Möglichkeit der Abschreibung eines für einen erworbenen Geschäftswert gezahlten

    Auszug aus FG Niedersachsen, 18.03.2004 - 6 K 18/00
    Unter einem Geschäftswert ist ein immaterielles Gesamtwirtschaftsgut zu verstehen, das den Inbegriff einer Anzahl von im einzelnen nicht meßbaren Faktoren wie Kundenkreis, Ruf des Unternehmens, Absatzorganisation usw. bildet und das deshalb auch dann nicht zerlegt werden kann, wenn die den Geschäftswert ergebenden Faktoren im Laufe der Zeit wechseln (vgl. BFH-Urteile I 77/64 vom 18. Januar 1967, BFH 88, 198, BStBl III 1967, 334; I 206/65 vom 1. August 1968, BFH 94, 52, BStBl II 1969, 66).
  • BFH, 15.12.1993 - X R 102/92

    Teilwertabschreibung für Liniengenehmigung (Konzession des

    Auszug aus FG Niedersachsen, 18.03.2004 - 6 K 18/00
    Dies setzt aber voraus, dass bereits feste Aufträge erteilt sind, die eine selbständig bewertbare Gewinnchance beinhalten (vgl. BFH-Urteil vom 01.02.1989, VIII R 361/83, BFH/NV 89, 778; Urteil vom 15.12.1993, X R 102/92, BFH/NV 94, 543).
  • BFH, 07.11.1985 - IV R 7/83

    Zur Unterscheidung zwischen (selbständigen) immateriellen Einzelwirtschaftsgütern

    Auszug aus FG Niedersachsen, 18.03.2004 - 6 K 18/00
    Fehlt es an einem solchen festen Auftragsbestand, ist die bloße Gewinnchance aus der Nutzung vorhandener Liefer- und Geschäftsbeziehungen, also die Möglichkeit des Abschlusses konkreter Verträge, nur ein den Geschäftswert bildender Faktor (BFH-Urteil vom 07.11.1985, IV R 7/83, BFHE 145, 194, BStBl. II 1986, 176).
  • BFH, 23.05.1984 - I R 266/81

    Keine rückwirkende Änderung der Handelsbilanz auf Grund einer Satzungsklausel

    Auszug aus FG Niedersachsen, 18.03.2004 - 6 K 18/00
    Für die Frage, ob ein Gegenstand als Wirtschaftsgut in die Bilanz einzustellen und damit aktivierungsfähig ist, ist also maßgebend, ob am Bilanzstichtag ein wirtschaftlich ausnutzbarer Vermögensvorteil vorliegt, der als realisierbarer Vermögenswert angesehen werden kann (BFH-Urteil vom 23.Mai 1984 I R 266/81, BFHE 141, 261, BStBl II 1984, 723).
  • BFH, 01.02.1989 - VIII R 361/83

    Einordnung von Rechten aus schwebenden Vertragn als selbständig bewertungfähige

    Auszug aus FG Niedersachsen, 18.03.2004 - 6 K 18/00
    Dies setzt aber voraus, dass bereits feste Aufträge erteilt sind, die eine selbständig bewertbare Gewinnchance beinhalten (vgl. BFH-Urteil vom 01.02.1989, VIII R 361/83, BFH/NV 89, 778; Urteil vom 15.12.1993, X R 102/92, BFH/NV 94, 543).
  • BFH, 05.08.1970 - I R 180/66

    Erwerb eines Unternehmens - Übergang der Wirtschaftsgüter - Teilwert - Zeitpunkt

    Auszug aus FG Niedersachsen, 18.03.2004 - 6 K 18/00
    Der Geschäftswert ist der Ausdruck für die Gewinnchancen eines Unternehmens, soweit sie nicht in einzelnen Wirtschaftsgütern verkörpert sind (BFH-Urteil vom 5. August 1970, I R 180/66, BFH 100, 89, BStBl II 1970, 804).
  • BFH, 14.03.1979 - I R 37/75

    Fortsetzungs-Sammelwerke - Immaterielle Wirtschaftsgüter - Anlagevermögen -

  • BFH, 28.03.1966 - VI 320/64

    Erwerb eines Geschäftswerts mit Übernahme eines ganzen lebenden Unternehmens -

  • FG Münster, 01.02.2008 - 9 K 2367/03

    Auftragsbestand als selbstständig bewertungsfähiges Wirtschaftsgut

    Daran fehlt es, wenn die Kunden sich bei jeder Lieferung frei entscheiden können, ob sie diese vom in Rede stehenden Unternehmen oder einem Konkurrenten beziehen wollen (Niedersächsisches FG, Urteil vom 18. März 2004 6 K 18/00, EFG 2004, 1428; FG Düsseldorf, Urteil vom 20. Februar 2003 15 K 7704/00, EFG 2003, 1290).
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