Rechtsprechung
FG Rheinland-Pfalz, 16.12.2003 - 6 K 1800/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 3 Nr. 9; EStG § 24 Nr. 1a
Abgrenzung zwischen arbeitsvertraglichen Erfüllungsleistungen und Entschädigungen i. S. des § 24 Nr. 1a EStG - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Abgrenzung zwischen arbeitsvertraglichen Erfüllungsleistungen und Entschädigungen i. S. des § 24 Nr. 1a EStG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Steuerbegünstigung einer Abfindung statt eines Gehaltsanspruchs für den Fall der Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses; Befristung eines Arbeitsverhältnisses im Kündigungsschutzverfahrens mit Option der Arbeitnehmerkündigung; Vorliegen eines ...
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 15.06.2000 - XI B 93/99
Erfüllungsleistung als Entschädigung?
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 16.12.2003 - 6 K 1800/03
Zahlungen des Arbeitgebers aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses können nur dann gemäß § 3 Nr. 9 EStG steuerfrei sein, wenn sie nicht in Erfüllung bereits bestehender Rechtsansprüche geleistet werden, sondern darüber hinaus geleistet werden (Beschluss des BFH vom 15.06.2000 - XI B 93/99, BFH/NV 2001, S. 26 ). - BFH, 27.04.1994 - XI R 41/93
Zahlungen während einer Freistellung von der Arbeit sind keine Abfindungen
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 16.12.2003 - 6 K 1800/03
Die in dem gerichtlichen Vergleich vereinbarte Freistellung des Klägers von seiner arbeitsvertraglichen Pflicht zur Erbringung seiner Arbeitsleistung hat das bestehende Arbeitsverhältnis nicht beendet; insbesondere bestand die Pflicht des Arbeitsgebers zur Fortzahlung des vereinbarten Gehalts unverändert weiter bis zur vereinbarten Befristung des Arbeitsverhältnisses zum 30.06.2002 (…Urteile des BFH vom 11.02.1980 - VI R 165/77, BStBl II 1980, S. 205 und vom 27.04.1994 - XI R 41/93, BStBl II 1994, S. 653 ). - BFH, 11.01.1980 - VI R 165/77
Steuerliche Behandlung von Abfindungen für Beträge, auf die der Arbeitnehmer bei …
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 16.12.2003 - 6 K 1800/03
Die in dem gerichtlichen Vergleich vereinbarte Freistellung des Klägers von seiner arbeitsvertraglichen Pflicht zur Erbringung seiner Arbeitsleistung hat das bestehende Arbeitsverhältnis nicht beendet; insbesondere bestand die Pflicht des Arbeitsgebers zur Fortzahlung des vereinbarten Gehalts unverändert weiter bis zur vereinbarten Befristung des Arbeitsverhältnisses zum 30.06.2002 (Urteile des BFH vom 11.02.1980 - VI R 165/77, BStBl II 1980, S. 205 …und vom 27.04.1994 - XI R 41/93, BStBl II 1994, S. 653 ).
- FG Hessen, 31.05.2021 - 10 K 1597/20
Qualifizierung der Abfindung eines (ehemaligen) Arbeitgebers als Entschädigung …