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   FG München, 09.06.2015 - 6 K 1824/13   

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https://dejure.org/2015,19446
FG München, 09.06.2015 - 6 K 1824/13 (https://dejure.org/2015,19446)
FG München, Entscheidung vom 09.06.2015 - 6 K 1824/13 (https://dejure.org/2015,19446)
FG München, Entscheidung vom 09. Juni 2015 - 6 K 1824/13 (https://dejure.org/2015,19446)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zahlung einer Abfindung wegen der zu erwartenden Rentenkürzung aufgrund der vorzeitigen Inanspruchnahme einer Rente

  • Betriebs-Berater

    Bilanzierung von Abfindungsleistungen bei Altersteilzeit und Anwendung neuer Richttafeln bei Jubiläumsrückstellungen

  • rewis.io

    Rückstellung für Abfindung wegen Rentenkürzung - Bilanzberichtigung hinsichtlich Jubiläumsrückstellung aufgrund neuerer Richttafeln

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Altersteilzeit - keine ratierliche Ansammlung der Rückstellung für Nachteilsausgleich wegen zu erwartender Rentenminderung bei vorzeitiger Inanspruchnahme der Rente

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Keine Rückstellung für Nachteilsausgleich bei Altersteilzeit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2015, 2866
  • BB 2016, 749
  • EFG 2015, 1560
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 31.01.2013 - GrS 1/10

    Aufgabe des subjektiven Fehlerbegriffs hinsichtlich bilanzieller Rechtsfragen -

    Auszug aus FG München, 09.06.2015 - 6 K 1824/13
    Nach der Rechtsprechung des BFH sei für die Frage einer Bilanzberichtigung die objektive Rechtslage maßgebend (BFH-Beschluss vom 31. Januar 2013 GrS 1/10, BStBl II 2013, 317).

    Dies gilt auch für den Betriebsvermögensvergleich (BFH-Beschluss vom 31. Januar 2013 GrS 1/10, BStBl II 2013, 317; vgl. Stapperfend in Herrmann/Heuer/Raupach, EStG, § 4 Rz. 409).

    Denn das Finanzamt ist im Rahmen der ertragsteuerrechtlichen Gewinnermittlung auch dann nicht an die rechtliche Beurteilung gebunden, die der vom Steuerpflichtigen aufgestellten Bilanz (und deren einzelnen Ansätze) zugrunde liegt, wenn diese Beurteilung aus der Sicht eines ordentlichen und gewissenhaften Kaufmanns im Zeitpunkt der Bilanzaufstellung vertretbar war (BFH-Beschluss vom 31. Januar 2013 GrS 1/10, BStBl II 2013, 317).

  • BFH, 30.11.2005 - I R 110/04

    Bildung von Rückstellungen für Lohnzahlungen bei Altersteilzeit (Blockmodell)

    Auszug aus FG München, 09.06.2015 - 6 K 1824/13
    Die Bilanzierung der Leistungen des Arbeitgebers für die Altersteilzeit im Blockmodell sei durch das BFH-Urteil vom 30. November 2005 I R 110/01, BStBl II 2007, 251 entschieden worden.

    Denn Verbindlichkeiten, die nach Beendigung eines schwebenden Geschäfts zu erfüllen sind, sind bereits während dessen Laufzeit zu passivieren (BFH-Urteil vom 30. November 2005 I R 110/04, BStBl II 2007, 251).

  • BFH, 27.07.1994 - II R 122/91

    Teilwertberechnung von Pensionsverpflichtungen für Abschlußzeitpunkte vor dem 1.

    Auszug aus FG München, 09.06.2015 - 6 K 1824/13
    Grundlage dieser Berechnung sind die Richttafeln von Heubeck (BFH-Urteil vom 27. Juli 1994 II R 122/91, BStBl II 1995, 14; Schubert in Beck"scher Bilanzkommentar, 9. Auflage, § 249 Rz. 100 sowie die hierzu ergangenen BMF-Schreiben vom 8. Dezember 2008, BStBl I 2008, 1013 und BMF-Schreiben vom 12. April 1999, BStBl I 1999, 434).

    Die neuen Richttafeln erfassen die Gegebenheiten zum streitigen Bilanzstichtag 31. Dezember 2005 zutreffender und ermöglichen es, den Wert der zu diesem Zeitpunkt zu bilanzierenden Jubiläumsrückstellung genauer zu berechnen als die bisherigen Richttafeln (vgl. BFH-Urteil vom 27. Juli 1994 II R 122/91, BStBl II 1995, 14 ebenfalls zur Frage der Ablösung von Richttafeln).

  • BFH, 19.10.2005 - XI R 64/04

    Verbindlichkeitsrückstellung: Wahrscheinlichkeit des Bestehens der

    Auszug aus FG München, 09.06.2015 - 6 K 1824/13
    Voraussetzung für die Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH eine betrieblich veranlasste und in der Vergangenheit wirtschaftlich verursachte, aber dem Grunde und/oder der Höhe nach ungewisse Verbindlichkeit gegenüber einem Dritten, sofern wahrscheinlich ist, dass die Verbindlichkeit besteht oder entstehen wird und der Steuerpflichtige in Anspruch genommen wird (ständige Rechtsprechung vgl. z.B. BFH-Urteil vom 19. Oktober 2005 XI R 64/04, BStBl II 2006, 371).
  • BFH, 27.09.2017 - I R 53/15

    Keine Rückstellung für sog. Nachteilsausgleich bei Altersteilzeit nach § 5 Abs. 7

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts München, Außensenate Augsburg, vom 9. Juni 2015  6 K 1824/13 aufgehoben.

    Die Klage hatte in beiden Punkten Erfolg (Finanzgericht --FG-- München, Außensenate Augsburg, Urteil vom 9. Juni 2015  6 K 1824/13, abgedruckt in Entscheidungen der Finanzgerichte 2015, 1560).

  • VG Düsseldorf, 13.03.2013 - 6 L 299/13

    Fahrerlaubnis, Entziehung, Gründe, hohes Alter, Fahrprobe

    Das Gericht lehnt den auf § 80 Abs. 5 VwGO gestützten Antrag des Antragstellers ab, die aufschiebende Wirkung seiner fristgemäß erhobenen Klage (6 K 1824/13) wiederherzustellen bzw. anzuordnen.
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