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   FG Rheinland-Pfalz, 14.09.2006 - 6 K 1948/04   

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FG Rheinland-Pfalz, 14.09.2006 - 6 K 1948/04 (https://dejure.org/2006,17511)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14.09.2006 - 6 K 1948/04 (https://dejure.org/2006,17511)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14. September 2006 - 6 K 1948/04 (https://dejure.org/2006,17511)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Umsatzsteuerfreiheit von Umsätzen eines Pflegedienstes; Vereinbarkeit von § 4 Nr. 16 Buchst. e Umsatzsteuergesetz (UStG) mit Europarecht; Auswirkungen der An- und Abmeldung eines Gewerbes bei der Gemeinde auf die Unternehmereigenschaft; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Steuerbefreiung für Umsätze eines ambulanten Pflegedienstes

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zur Steuerbefreiung für Umsätze eines ambulanten Pflegedienstes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2007, 226
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 19.02.1976 - V R 23/73

    Maßgeblicher Gesamtumsatz für die Ermittlung der 60 000-DM-Grenze des § 19 Abs. 1

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 14.09.2006 - 6 K 1948/04
    Der BFH hat in einer in Hinblick auf die Regelung in Abschn. 99a Abs. 7 UStR vergleichbaren Fallkonstellation hinsichtlich der Regelung des § 19 Abs. 1 UStG eine Schätzung für die Zukunft bei neu eröffneten Unternehmen im Unterschied zu einer Zugrundelegung der tatsächlichen Verhältnisse der Vergangenheit bei bestehenden Unternehmen aber auch nicht beanstandet (BFH-Urteil vom 19. Februar 1976 - V R 23/73, BStBl. II 1976, 400).
  • EuGH, 10.09.2002 - C-141/00

    Kügler

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 14.09.2006 - 6 K 1948/04
    Bei der Kontrolle durch die nationalen Gerichte ist es Sache des nationalen Gerichts, anhand aller maßgeblichen Umstände und unter Berücksichtigung des Bestehens nationaler Vorschriften, gleich ob es sich dabei um nationale oder regionale, um Rechts- oder Verwaltungsvorschriften, um Steuervorschriften oder Vorschriften im Bereich der sozialen Sicherheit handelt, sowie des Umstands, dass Gemeinschaften mit den gleichen Tätigkeiten wegen des mit diesen Tätigkeiten verbundenen Gemeinwohlinteresses bereits in den Genuss einer ähnlichen Steuerbefreiung kommen, und des Umstands, dass die Kosten der erbrachten Leistungen möglicherweise zum großen Teil von durch Gesetz errichteten Krankenkassen oder von Einrichtungen der sozialen Sicherheit übernommen werden, zu denen die privaten Wirtschaftsteilnehmer vertragliche Beziehungen unterhalten, zu bestimmen, ob der Steuerpflichtige eine als Einrichtung mit sozialem Charakter anerkannte Einrichtung im Sinne dieser Bestimmung ist (EuGH-Urteil vom 10. September 2002 - C-141/00 "Kügler", BFH/NV Beilage 2003, 30).
  • BFH, 08.11.2000 - V B 72/00

    Pflegekosten i.S.v. § 4 Nr. 16 Buchst. e UStG

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 14.09.2006 - 6 K 1948/04
    Sinn und Zweck dieser Vorschrift ist es, die Sozialversicherungsträger zu entlasten (BFH-Beschluss vom 08. November 2000 - V B 72/00, BFH/NV 2001, 496 ).
  • BFH, 05.02.2004 - V R 2/03

    Umsatzsteuerbefreiung für Kurzzeitpflegeheim

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 14.09.2006 - 6 K 1948/04
    Denn mit Urteil vom 05. Februar 2004 ( V R 2/03, BStBl. II 2004, 669) hat der BFH dargelegt, dass bei der Prüfung, ob eine "Einrichtung mit sozialem Charakter" i.S.d. Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g der Richtlinie 77/388/EWG vorliegt, davon auszugehen ist, dass § 4 Nr. 16 Buchst. e UStG nur Umsätze solcher Einrichtungen von der Steuer befreit, bei denen in dem von dieser Vorschrift vorausgesetzten Umfang eine Pflicht zur Kostenübernahme durch die gesetzlichen Träger der Sozialversicherung oder Sozialhilfe besteht.
  • FG Rheinland-Pfalz, 14.09.2006 - 6 K 1268/03

    Steuerfreiheit der Umsätze von Organgesellschaften; Steuerbefreiung der

    Die tatbestandliche Einschränkung der Steuerbefreiung in § 4 Nr. 16 Buchst. b UStG ist somit von der Ermächtigung in Art. 13 Abs. Abschn. A Abs. 2 Buchst. a Richtlinie 77/388/EWG gedeckt (vgl. ebenso Senatsurteil vom 14.09.2006 Az. 6 K 1948/04).
  • FG Münster, 27.04.2010 - 9 K 5258/07

    Umfang der Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 20 Buchst. d) GewStG

    Sie setzen vielmehr eine vom Träger unterscheidbare Einheit durch Zusammenfassung von sachlichen und persönlichen Mitteln voraus (vgl. - wenngleich zur Umsatzsteuer - BFH-Urteil vom 24. Februar 2000 V R 23/99, BFHE 191, 88, BStBl II 2002, 302; Birkenfeld, Das große Umsatzsteuerhandbuch, § 98 Rz. 172; Stadie, UStG, 2009, § 4 Nr. 16 (bis 2008), Rz. 13, 23, 35: Aufteilung der Tätigkeit in zwei Krankenhäuser möglich; a.A. wohl FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14. September 2006 6 K 1948/04, EFG 2007, 226, bestätigt - ohne ausdrückliche Stellungnahme zur vorgenannten Frage - durch BFH-Urteil vom 24. Januar 2008 V R 54/06, BFHE 221, 391, BStBl II 2008, 643; einschränkend auch Abschn. 99a Abs. 1 S. 3 Umsatzsteuer-Richtlinien 2000, wonach gleichartige Einrichtungen eines Unternehmens jeweils als eine Einrichtung anzusehen sein sollen).
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