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VG Bremen, 14.10.1999 - 6 K 2099/97 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2000, 310
Wird zitiert von ... (2)
- VG Gera, 03.04.2002 - 1 E 343/02
Erhebliche und grundsätzliche Bedenken gegen eine Verbeamtung auf Lebenszeit aus …
Wird, wie vorliegend, die Entlassung mit einem erhöhten Risiko einer vorzeitigen Dienstunfähigkeit begründet, dann ist für eine Entlassung des Probebeamten erforderlich, dass dieses Risiko "deutlich" erhöht ist, was wiederum die sorgfältige Ermittlung und abwägende Bewertung der in Betracht kommenden Risiken durch den Dienstherrn erfordert (so auch VG Bremen, Urteil vom 14. Oktober 1999 - 6 K 2099/97 - NVwZ-RR 2000, S. 310 m.w.N.).Zudem muss der Dienstherr in seine Abwägung, ob ein Gesundheitsrisiko hinzunehmen ist, mit einbeziehen, inwieweit das Gesundheitsrisiko schon zum Zeitpunkt der Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe bestanden und wie es sich seitdem entwickelt hat (VG Bremen, Urteil vom 14. Oktober 1999, a.a.O.).
- VG Magdeburg, 25.10.2012 - 5 A 256/11
Einstellung in ein Beamtenverhältnis auf Probe: Anforderungen an die …
Dabei kommt es darauf an, ob die Erkrankungen nach ihrer Art und Schwere unter Beachtung der aus medizinischer Sicht zu erwartenden weiteren Entwicklung der Symptomatik sowie unter Berücksichtigung allgemeiner Prognoseunsicherheiten und im Verhältnis zu allgemeinen Gesundheitsrisiken in deutlich erhöhtem Maße die Möglichkeit künftiger nachhaltiger und/oder schwerwiegender Gesundheitsstörungen nicht mit einem hohen Maß an Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden können (VG Bremen, Urteil vom 14.10.1999 - 6 K 2099/97 - NVwZ-RR 2000, 310).