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   VG Saarlouis, 12.05.2016 - 6 K 2135/13   

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VG Saarlouis, 12.05.2016 - 6 K 2135/13 (https://dejure.org/2016,14963)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 12.05.2016 - 6 K 2135/13 (https://dejure.org/2016,14963)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 12. Mai 2016 - 6 K 2135/13 (https://dejure.org/2016,14963)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • VG Saarlouis, 09.09.2010 - 3 K 573/09

    Beamtenrecht; Beihilfe; keine Beihilfe zu den Aufwendungen für die

    Auszug aus VG Saarlouis, 12.05.2016 - 6 K 2135/13
    Gleiches gilt für die eingangs angeführten, in Ziffer 4.2 der Anlage 2 zu § 5 Abs. 2 Satz 1 lit. a BhVO statuierten weiteren Voraussetzungen einer ausnahmsweisen Beihilfefähigkeit grundsätzlich nicht beihilfefähiger Mittel (vgl. dazu VG des Saarlandes, Urteil vom 09.09.2010 - 3 K 573/09 -, juris, Rz. 61 ff.).

    Diese Voraussetzungen liegen aufgrund der oben im einzelnen dargelegten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für wissenschaftlich nicht allgemein anerkannte Behandlungsmethoden unabhängig von deren Höhe nicht vor, weil es sich bei den geltend gemachten Aufwendungen nicht um solche handelt, die für den Kläger unabwendbar waren und denen er sich nicht entziehen konnte, sondern er sich nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme vielmehr einer ihm auch in seiner konkreten und individuellen Krankheitssituation zur Verfügung stehenden anerkannten schulmedizinischen Behandlung hätte unterziehen können (vgl. auch VG des Saarlandes, Urteil vom 09.09.2010 - 3 K 573/09 -, juris, Rz. 81 ff., m.w.N.).

  • BVerwG, 29.06.1995 - 2 C 15.94

    Arztrecht - Behandlungsmethoden - Wissenschaftliche Anerkennung

    Auszug aus VG Saarlouis, 12.05.2016 - 6 K 2135/13
    Um "wissenschaftlich" anerkannt zu sein, müssen Beurteilungen von solchen Personen vorliegen, die an Hochschulen und anderen Forschungseinrichtungen als Wissenschaftler in der jeweiligen medizinischen Fachrichtung tätig sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.06.1995 - 2 C 15.94 -, juris).

    In einem solchen Fall können auch Aufwendungen für sog. Außenseitermethoden notwendig und angemessen und damit beihilfefähig sein, wenn die Aussicht besteht, dass eine solche Behandlungsmethode nach einer medizinischen Erprobungsphase entsprechend dem gegenwärtigen Stand der Wissenschaft noch wissenschaftlich allgemein anerkannt werden kann und eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf Heilung oder auf eine spürbare positive Entwicklung auf den Krankheitsverlauf besteht (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.06.1995 - 2 C 15/94 - BVerwG, Beschluss vom 22.08.2007 - 2 B 37/07 - BVerwG, Beschluss vom 20.10.2011 - 2 B 63/11 -, juris).

  • BVerwG, 22.08.2007 - 2 B 37.07

    Versagung einer Beihilfe für zwei bereits durchgeführte wissenschaftlich nicht

    Auszug aus VG Saarlouis, 12.05.2016 - 6 K 2135/13
    In einem solchen Fall können auch Aufwendungen für sog. Außenseitermethoden notwendig und angemessen und damit beihilfefähig sein, wenn die Aussicht besteht, dass eine solche Behandlungsmethode nach einer medizinischen Erprobungsphase entsprechend dem gegenwärtigen Stand der Wissenschaft noch wissenschaftlich allgemein anerkannt werden kann und eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf Heilung oder auf eine spürbare positive Entwicklung auf den Krankheitsverlauf besteht (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.06.1995 - 2 C 15/94 - BVerwG, Beschluss vom 22.08.2007 - 2 B 37/07 - BVerwG, Beschluss vom 20.10.2011 - 2 B 63/11 -, juris).

    Diese Rechtsprechung ist auf das Beamtenbeihilferecht übertragbar (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.08.2007, a.a.O).

  • BVerfG, 16.09.1992 - 2 BvR 1161/89

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung von Beihilfe für Aufwendungen für die

    Auszug aus VG Saarlouis, 12.05.2016 - 6 K 2135/13
    Die Beihilfe muss allein sicherstellen, dass der Beamte in den genannten Fällen nicht mit erheblichen Aufwendungen belastet bleibt, die für ihn unabwendbar sind und denen er sich nicht entziehen kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13.11.1990 - 2 BvF 3/88 - BVerfGE 83, 89 ; Beschluss vom 16.09.1992 - 2 BvR 1161/89 u.a. -, NVwZ 1993, 560).
  • BVerfG, 13.11.1990 - 2 BvF 3/88

    100%-Grenze

    Auszug aus VG Saarlouis, 12.05.2016 - 6 K 2135/13
    Die Beihilfe muss allein sicherstellen, dass der Beamte in den genannten Fällen nicht mit erheblichen Aufwendungen belastet bleibt, die für ihn unabwendbar sind und denen er sich nicht entziehen kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13.11.1990 - 2 BvF 3/88 - BVerfGE 83, 89 ; Beschluss vom 16.09.1992 - 2 BvR 1161/89 u.a. -, NVwZ 1993, 560).
  • BVerwG, 20.08.1969 - VI C 130.67

    Antrag auf Beihilfe für eine Brille - Anspruch auf Gewährung der Beihilfe für

    Auszug aus VG Saarlouis, 12.05.2016 - 6 K 2135/13
    Die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung eines in Anwendung der Beihilfevorschriften erlassenen Verwaltungsakts erstreckt sich allein darauf, ob dieser mit den Vorschriften selbst in Einklang steht und ob sich die Beihilfevorschriften in ihrer Anwendung auf den konkreten Einzelfall in den Grenzen des dem Dienstherrn eingeräumten Konkretisierungsermessens halten, insbesondere ob eine Beschränkung der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen mit der Fürsorgepflicht des Dienstherrn und dem Gleichbehandlungsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 GG) vereinbar ist (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 20.08.1969 - VI C 130.67 -, BVerwGE 32, 352).
  • OVG Saarland, 01.12.2015 - 1 A 96/15

    Beihilfe zu den Aufwendungen für eine Chelat-Therapie

    Auszug aus VG Saarlouis, 12.05.2016 - 6 K 2135/13
    Somit ist eine Behandlungsmethode dann "wissenschaftlich nicht allgemein anerkannt", wenn eine Einschätzung ihrer Wirksamkeit und Geeignetheit durch die in der jeweiligen medizinischen Fachrichtung tätigen Wissenschaftler nicht vorliegt oder wenn die überwiegende Mehrheit der mit der Methode befassten Wissenschaftler ihre Erfolgsaussichten als ausgeschlossen oder jedenfalls gering beurteilt (vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 01.12.2015 - 1 A 96/15 -, juris, Rz. 47 ff., m.w.N.; VG des Saarlandes, Urteil vom 20.04.2010 - 3 K 40/10 -, juris, Rz. 26 ff., m.w.N.).
  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus VG Saarlouis, 12.05.2016 - 6 K 2135/13
    Denn es ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (sog. Nikolausbeschluss) mit den Grundrechten aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip und aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG nicht vereinbar, einen gesetzlich Krankenversicherten, für dessen lebensbedrohliche oder regelmäßig tödliche Erkrankung eine allgemein anerkannte, medizinischem Standard entsprechende Behandlung nicht (mehr) zur Verfügung steht, von der Leistung einer von ihm gewählten, ärztlich angewandten Behandlungsmethode auszuschließen, wenn eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf Heilung oder auf eine spürbar positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf besteht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 06.12.2005 - 1 BvR 347/98 -, juris).
  • BVerwG, 15.12.2005 - 2 C 35.04

    Beihilfevorschriften des Bundes und Gesetzesvorbehalt; beihilfeberechtigter

    Auszug aus VG Saarlouis, 12.05.2016 - 6 K 2135/13
    Dabei ist beihilferechtlich abzustellen auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Entstehens der geltend gemachten Aufwendungen (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 15.12.2005 - 2 C 35.04 -, ZBR 2006, 195), so dass hinsichtlich der von Juni bis August 2013 entstandenen Aufwendungen § 67 SBG in der Gültigkeit vom 16.05.2013 bis 11.12.2014 i.V.m. der Saarländischen Beihilfeverordnung in der Gültigkeit vom 20.07.2012 bis 29.01.2015 (BhVO) zur Anwendung gelangt.
  • VG Saarlouis, 20.04.2010 - 3 K 40/10

    Gewährung einer Beihilfe zu Aufwendungen für die sogenannte KUF-Reihe

    Auszug aus VG Saarlouis, 12.05.2016 - 6 K 2135/13
    Somit ist eine Behandlungsmethode dann "wissenschaftlich nicht allgemein anerkannt", wenn eine Einschätzung ihrer Wirksamkeit und Geeignetheit durch die in der jeweiligen medizinischen Fachrichtung tätigen Wissenschaftler nicht vorliegt oder wenn die überwiegende Mehrheit der mit der Methode befassten Wissenschaftler ihre Erfolgsaussichten als ausgeschlossen oder jedenfalls gering beurteilt (vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 01.12.2015 - 1 A 96/15 -, juris, Rz. 47 ff., m.w.N.; VG des Saarlandes, Urteil vom 20.04.2010 - 3 K 40/10 -, juris, Rz. 26 ff., m.w.N.).
  • BGH, 13.09.2022 - 5 StR 57/22

    Unerlaubtes Herstellen verschreibungspflichtiger Arzneimittel

    bb) Diese Voraussetzungen lagen nach den Urteilsfeststellungen vor (vgl. zu GcMAF als Arzneimittel aus sozial- und beihilferechtlicher Sicht auch BSG, Beschluss vom 31. Oktober 2016 - B 1 KR 63/16 B; VG Saarlouis, Urteil vom 12. Mai 2016 - 6 K 2135/13; SG Duisburg, Urteil vom 1. Juli 2019 - S 50 KN 126/15 KR).
  • VG Saarlouis, 21.07.2016 - 6 K 835/14

    Vererblichkeit von Beihilfeansprüchen; Antragsfrist für Beihilfeanträge;

    Die Versagung von Beihilfe erscheint schließlich auch mit Blick auf die Höhe des in Rede stehenden Gesamtbetrages nicht fürsorgepflichtwidrig (vgl. dazu nur Urteil der Kammer vom 12.05.2016 - 6 K 2135/13 -, m.w.N.).
  • VG Saarlouis, 15.12.2022 - 2 K 1022/21

    Keine Beihilfe zu Aufwendungen für sogenannte sensomotorische Schuheinlagen

    [So bereits Urteile der vormals für das Beihilferecht zuständigen 6. Kammer vom 22.12.2016 - 6 K 136/15, juris Rn. 44 sowie vom 12.05.2016 - 6 K 2135/13, Rn. 32 f (u.a.).] Ist dies nicht der Fall, kann eine Beihilfe im Übrigen lediglich nach Maßgabe des Positivkatalogs in Nr. 3 oder nach Maßgabe der Nr. 4.2 der Anlage 2, also insbesondere im Falle einer lebensbedrohenden Erkrankung und nach Ausschöpfung "konservativer" Behandlungsmethoden, gewährt werden.
  • VG Ansbach, 14.06.2018 - AN 1 K 17.01701

    Orthomolekulare medizinische Behandlung ist keine wissenschaftlich anerkannte

    Die orthomolekulare medizinische Behandlung stellt eine wissenschaftlich nicht anerkannte Behandlungsmethode dar (vgl. VG Saarland, U.v. 12.05.2016 - 6 K 2135/13 nach Einholung eines Sachverständigengutachtens).
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