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   FG Düsseldorf, 02.11.2010 - 6 K 2138/08 K   

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https://dejure.org/2010,15170
FG Düsseldorf, 02.11.2010 - 6 K 2138/08 K (https://dejure.org/2010,15170)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.11.2010 - 6 K 2138/08 K (https://dejure.org/2010,15170)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. November 2010 - 6 K 2138/08 K (https://dejure.org/2010,15170)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ein von einer kreisfreien Kommune betriebener Kindergarten als Betrieb gewerblicher Art; Betrieb eines Kindergartens als eine wirtschaftliche Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen bei einer Erhebung von Elternbeiträgen; Wettbewerbsrelevanz eines durch eine Kommune ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kommunaler Kindergarten als Betrieb gewerblicher Art; Kommunaler Kindergarten; Betrieb gewerblicher Art; Hoheitsbetrieb; Nachhaltige wirtschaftliche Tätigkeit; Spezifisch ertragsteuerliche Abgrenzung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kommunaler Kindergarten als Betrieb gewerblicher Art

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kindergärten als Betriebe gewerblicher Art?

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Kommunale Kindergärten als Betriebe gewerblicher Art?

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kommunale Kindergärten sind keine Betriebe gewerblicher Art - Steuerliche Ungleichbehandlung mangels marktwirtschaftlichen Wettbewerbs zwischen kommunalen und kirchlichen sowie frei gemeinnützigen Kindergärten nicht zu erwarten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2011, 482
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 25.01.2005 - I R 63/03

    Abgrenzung Betrieb gewerblicher Art/Hoheitsbetrieb: Vermessungsamt und

    Auszug aus FG Düsseldorf, 02.11.2010 - 6 K 2138/08
    Nach der Rechtsprechung sei eine Ausübung öffentlicher Gewalt ausgeschlossen, wenn sich die Körperschaft durch ihre Einrichtungen in den allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr einschalte und eine Tätigkeit entfalte, die sich ihrem Inhalt nach von der Tätigkeit eines privaten gewerblichen Unternehmens nicht wesentlich unterscheide (Hinweis auf BFH-Urteil vom 25.01.2005, I R 63/03, BStBl II 2005, 501).

    Kennzeichnend dafür ist die Erfüllung spezifisch öffentlich-rechtlicher Aufgaben, die aus der Staatsgewalt abgeleitet sind, staatlichen Zwecken dienen und zu deren Annahme der Leistungsempfänger aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung verpflichtet ist (z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 25.01.2005 I R 63/03, BStBl II 2005, 501 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).

    (ständige Rechtsprechung; z.B. BFH-Urteile 29.10.2008 I R 51/07, BStBl II 2009, 1022 und vom 25.01.2005 I R 63/03, BStBl II 2005, 501).

  • BFH, 29.10.2008 - I R 51/07

    Wettbewerb unter kommunalen und privaten Krematorien führt zur Steuerpflicht

    Auszug aus FG Düsseldorf, 02.11.2010 - 6 K 2138/08
    (ständige Rechtsprechung; z.B. BFH-Urteile 29.10.2008 I R 51/07, BStBl II 2009, 1022 und vom 25.01.2005 I R 63/03, BStBl II 2005, 501).

    Der Wortlaut der Richtlinie steht damit zwar im Einklang mit der einschränkenden Auslegung des Begriffs der Ausübung öffentlicher Gewalt durch den Körperschaftsteuersenat des BFH (vgl. zuletzt BFH-Urteil 29.10.2008 I R 51/07, BStBl II 2009, 1022).

  • BFH, 17.03.2010 - XI R 17/08

    Unternehmereigenschaft einer Gemeinde bei Einsatz eines mit Werbeaufdrucken

    Auszug aus FG Düsseldorf, 02.11.2010 - 6 K 2138/08
    Nach Ansicht des EuGH rechnen damit - unabhängig von Wettbewerbsgesichtspunkten - sämtliche Tätigkeiten zum unternehmerischen Bereich der öffentlichen Hand, die unter den gleichen rechtlichen Bedingungen ausgeübt werden wie von privaten Wirtschaftsteilnehmern, d.h. alle Tätigkeiten, die auch in den Formen des Privatrechts erfolgen können (vgl. BFH-Urteil vom 1.07.2004 V R 64/02, BFH/NV 2005, 252 mit Nachweisen zur Rechtsprechung des EuGH und zuletzt BFH-Urteil vom 17.03.2010 XI R 17/08, DStR 2010, 2234).
  • BFH, 01.07.2004 - V R 64/02

    USt: Zweckverband - Umwandlung Militärflughafen in Gewerbepark

    Auszug aus FG Düsseldorf, 02.11.2010 - 6 K 2138/08
    Nach Ansicht des EuGH rechnen damit - unabhängig von Wettbewerbsgesichtspunkten - sämtliche Tätigkeiten zum unternehmerischen Bereich der öffentlichen Hand, die unter den gleichen rechtlichen Bedingungen ausgeübt werden wie von privaten Wirtschaftsteilnehmern, d.h. alle Tätigkeiten, die auch in den Formen des Privatrechts erfolgen können (vgl. BFH-Urteil vom 1.07.2004 V R 64/02, BFH/NV 2005, 252 mit Nachweisen zur Rechtsprechung des EuGH und zuletzt BFH-Urteil vom 17.03.2010 XI R 17/08, DStR 2010, 2234).
  • BFH, 26.02.1957 - I 327/56 U

    Überlassung von Standplätzen auf städtischen Plätzen bei Marktveranstaltungen als

    Auszug aus FG Düsseldorf, 02.11.2010 - 6 K 2138/08
    Der Beklagte weist zutreffend darauf hin, dass es nicht auf Art und Bezeichnung der erzielten Einnahmen ankommt und hierzu grundsätzlich auch auf öffentlich-rechtlicher Rechtsgrundlage erhobene Gebühren und Beiträge rechnen (so schon BFH-Urteil vom 26.02.1957 I 327/56 U, BStBl III 1957, 146).
  • BFH, 18.12.2003 - V R 66/01

    Vorsteuerabzug: HK für vermietete Kindertagesstätte

    Auszug aus FG Düsseldorf, 02.11.2010 - 6 K 2138/08
    Schon deshalb beruft sich der Beklagte ohne Erfolg auf das zur Umsatzsteuer ergangene BFH-Urteil vom 18.12.2003 V R 66/01, BFH/NV 2004, 985, das eine kommunale Kindertagesstätte in Baden-Württemberg betraf.
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.10.2010 - VerfGH 12/09

    Konnexitätsrelevante Aufgabenübertragung bei Ersatz einer bundes- durch eine

    Auszug aus FG Düsseldorf, 02.11.2010 - 6 K 2138/08
    Dass die Klägerin mit der Unterhaltung von Kindertagesstätten öffentliche Aufgaben erfüllt, verdeutlicht nicht zuletzt das Urteil des nordrhein-westfälischen Verfassungsgerichtshofs vom 12.10.2008 VerfGH 12/09, wonach die den Kommunen ohne Kostenausgleich übertragene Verpflichtung, auch für Kinder unter drei Jahren Kindertagesstätten bereitzustellen, das Konnexitätsprinzip des Art. 78 Abs. 3 der Landesverfassung NW verletzt.
  • BFH, 12.07.2012 - I R 106/10

    Kommunaler Kindergarten als Betrieb gewerblicher Art - Gemeinnützigkeit

    Die dagegen erhobene Klage war erfolgreich; das Finanzgericht (FG) Düsseldorf gab ihr durch Urteil vom 2. November 2010  6 K 2138/08 K, abgedruckt in Entscheidungen der Finanzgerichte 2011, 482, statt.
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